Elterngeld in Deutschland 2026: Elterngeld bei der Geburt eines Kindes für Ukrainer

2 Dezember 2025
Ein Kind mit Elterngeld. De Source: Vista Create

In Deutschland können Eltern nach der Geburt eines Kindes mit großzügiger finanzieller Unterstützung rechnen: Mutterschaftsgeld und Elterngeld helfen, den Verdienstausfall und die ersten Ausgaben für das Baby zu kompensieren. Im Jahr 2025 bleiben die Regeln für die Berechnung, die Beträge und die Voraussetzungen für den Erhalt der Zahlungen für Ukrainer und andere Ausländer klar, haben aber ihre eigenen Nuancen. Wir klären, wer das Geld erhalten kann, welche Dokumente benötigt werden und wie man alles fehlerfrei beantragt.

Список

Haben Geflüchtete nach § 24 Anspruch auf Elterngeld in Deutschland?

Der Status nach § 24 ist ein vollwertiges Aufenthaltsrecht mit Zugang zum Arbeitsmarkt, und genau das ist für das Elterngeld erforderlich.

Hier gibt es einige Nuancen, die man kennen sollte:

  • Wenn Sie nicht gearbeitet haben, steht Ihnen der Basissatz zu – ein fester Betrag, den alle erhalten.
  • Wenn Sie gearbeitet haben, wird individuell berechnet – je höher das Einkommen war, desto höher fällt das Elterngeld aus.
  • Manchmal kann die Behörde Dokumente präzisieren oder einen Adressnachweis verlangen. Das ist keine Schikane – eine solche Prüfung betrifft alle Familien, nicht nur Schutzsuchende.

Das Wichtigste ist: Der Status nach § 24 wird vollständig anerkannt, und man kann damit ohne Einschränkungen Elterngeld beziehen.

Grundvoraussetzungen für den Erhalt von Elterngeld

Wenn Sie in Deutschland leben, ein Kind betreuen und zumindest ein wenig mit der lokalen Bürokratie vertraut sind, klingt das alles recht logisch.

Diese Anforderungen müssen Sie erfüllen, um Elterngeld zu erhalten:

  • Sie müssen in Deutschland leben und gemeldet sein (Anmeldung).
  • Das Kind muss bei Ihnen leben – nicht bei Verwandten, nicht vorübergehend bei Freunden, sondern genau bei Ihnen.
  • Sie betreuen das Kind persönlich.
  • Sie arbeiten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche. (Wenn Sie mehr arbeiten, entfällt der Anspruch automatisch.)
  • Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Genau deshalb ist der Status § 24 geeignet: Er beinhaltet den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Und noch ein Punkt, der oft vergessen wird:

Elterngeld ist keine Sozialhilfe, sondern ein Ersatz für entgangenes Einkommen. Deshalb achtet das System so genau darauf, wer und zu welchen Bedingungen im Land lebt.

Siehe auch: Lebenslaufvorlage auf Deutsch für die Arbeitssuche

Einkommensgrenzen für Elterngeld: Wer verliert den Anspruch?

Hier geht es um Menschen mit sehr hohen Einkommen und diejenigen, für die die Leistung nicht mehr als notwendig erachtet wird.

In der Praxis sieht das folgendermaßen aus:

  • Wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen eines Paares die festgelegte Grenze überschreitet, wird kein Elterngeld mehr gewährt.
  • Dasselbe gilt für Alleinerziehende mit hohem Einkommen – für sie gibt es eine separate Grenze.

Die meisten Familien, einschließlich Migranten, fallen überhaupt nicht unter diese Einschränkungen. Wichtig zu verstehen: Wenn Ihr Einkommen normal ist (Gehalt, Minijob, Durchschnittsverdienst), droht Ihnen diese Regel nicht.

Höhe des Elterngeldes: Wie die Zahlung berechnet wird

Bei der Frage nach der Höhe der Zahlungen schaut der Staat nicht auf Ihre Wünsche oder das Gesamteinkommen der Familie, sondern nur auf eines: Wie viel haben Sie vor der Geburt des Kindes verdient?

Um die Orientierung zu erleichtern, hier der Rahmen, in dem sich das gesamte System bewegt.

Wie das Elterngeld berechnet wird

Mindestbetrag des Elterngeldes: Wie viel Sie garantiert erhalten

  • Wenn Sie nicht gearbeitet haben, gerade erst umgezogen sind, Bürgergeld bezogen haben oder eine Pause gemacht haben, stehen Ihnen 300 Euro pro Monat als Basiselterngeld zu. Das ist das garantierte Minimum, das allen Eltern gewährt wird.
  • Wenn Sie ElterngeldPlus wählen, wird die Auszahlung halbiert – es sind etwa 150 Euro, aber für einen längeren Zeitraum. Der Kern ist derselbe, nur die „zeitliche Verteilung“ ändert sich.

Maximalbetrag des Elterngeldes: Obergrenze der Auszahlung

  • Die Obergrenze liegt bei 1.800 Euro pro Monat. Selbst wenn Sie mehr verdient haben, steigt das Elterngeld nicht über diesen Betrag.
  • Für ElterngeldPlus liegt das Maximum bei etwa 900 Euro, aber die Zahlungen laufen doppelt so lange.

Wie das Elterngeld zwischen Minimo und Maximo berechnet wird

Hier ist alles ziemlich fair: Das Elterngeld ersetzt einen Teil Ihres Netto-Gehalts – in der Regel zwischen 65 % und 100 %.

  • War das Gehalt niedrig, liegt der Prozentsatz näher bei 100 %.
  • War das Einkommen überdurchschnittlich, liegt der Satz näher bei 65 %.

Und ja, es wird nicht einfach das Gehalt „auf die Hand“ verwendet, sondern eine spezielle Berechnung – das Elterngeld-Netto.

Berechnung des Elterngeldes, wenn Sie vor der Geburt Einkommen in Deutschland hatten

Wenn Sie vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, wird das Elterngeld anhand Ihres realen Einkommens in einem bestimmten Zeitraum berechnet.

Bemessungszeitraum: Welche Monate zählen

Für die meisten Eltern sind das die 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes. Man nimmt also ein Jahr Ihres Nettogehalts, bevor Sie in Elternzeit gegangen sind.

Es gibt jedoch Situationen, in denen dieser Zeitraum geändert wird:

  • wenn Sie vor der Geburt krankgeschrieben waren (schwangerschaftsbedingt);
  • wenn Sie Mutterschaftsgeld bezogen haben;
  • wenn Sie unregelmäßig gearbeitet oder den Status gewechselt haben;
  • wenn Sie nach Deutschland gezogen sind und erst nach einigen Monaten angefangen haben zu arbeiten.

📢 Möchten Sie nützliche Tipps für Ukrainer in Deutschland erhalten?

Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal und folgen Sie uns auf Facebook, um über alle wichtigen Nachrichten, Lifehacks und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu bleiben!

Elterngeld-Netto: Wie das Nettoeinkommen für die Leistung berechnet wird

Jetzt das Wichtigste: Das Elterngeld wird nicht nach Ihrem Gehalt „auf die Hand“ berechnet, sondern nach dem sogenannten Elterngeld-Netto. Das ist nicht dasselbe wie das normale Nettogehalt nach Steuern – die Berechnung ist eigenständig.

Im „Elterngeld-Netto“ werden berücksichtigt:

  • Steuerklasse,
  • Sozialabgaben,
  • Besonderheiten der gesetzlichen Berechnung,
  • kleine Korrekturen, damit die Berechnung fairer ist.

Versuchen Sie nicht, alles manuell zu berechnen – das macht fast niemand.

  • Je weniger Sie verdient haben, desto höher ist der Prozentsatz.
  • Je höher das Einkommen, desto näher liegt der Betrag an 65 %.

Warum es wichtig ist, die Steuerklasse rechtzeitig zu wechseln, um das Elterngeld zu erhöhen

Hier beginnt das, was viele zu spät erfahren. Die Steuerklasse hat direkten Einfluss auf das Elterngeld.

Ja, genau so ist es.

  • Wenn ein Paar die Möglichkeit hat, die Steuerklasse im Voraus zu wechseln (z. B. von III auf V oder umgekehrt), kann dies die Höhe der zukünftigen Leistung stark verändern.
  • Aber es gibt eine Feinheit: Die Steuerklasse „einen Monat vor der Geburt“ zu wechseln, ist nutzlos – das System nimmt das Einkommen der vorangegangenen Monate, nicht der aktuellen.

Zum Verständnis ein Beispiel aus dem echten Leben:

  • Wenn die werdende Mutter arbeitet und Elterngeld beziehen wird, ist es für sie vorteilhafter, eine Steuerklasse zu haben, bei der „netto“ mehr übrig bleibt. Das erhöht auch das Elterngeld.
  • Viele Familien machen genau das – sie wechseln vorab die Steuerklasse, um später mehr Elterngeld zu erhalten.

Das ist absolut legal und hat keinen Einfluss auf den Arbeitsvertrag.

Elterngeld für diejenigen ohne Einkommen in Deutschland (inkl. Bürgergeld-Empfänger)

Deshalb gilt: Selbst wenn Sie von Bürgergeld leben, gerade erst mit der Anpassung im Land begonnen haben oder auf Arbeitssuche waren – Elterngeld steht Ihnen trotzdem zu.

Mindestelterngeld: Mindestbetrag für Familien ohne Einkommen

In solchen Situationen wird das Mindestelterngeld festgesetzt – 300 Euro pro Monat. Das ist der Betrag, auf den alle Eltern Anspruch haben, unabhängig davon, ob sie gearbeitet haben oder nicht.

Ein paar Dinge, die man im Voraus wissen sollte:

  • Diese 300 Euro erhalten alle, die Basiselterngeld beantragen.
  • Wenn Sie ElterngeldPlus wählen, wird der Betrag geteilt – ca. 150 Euro pro Monat, aber für einen längeren Zeitraum.
  • Wenn die Familie Bürgergeld bezieht, berücksichtigt das Jobcenter das Elterngeld bei seinen Berechnungen, aber die Leistung selbst wird trotzdem ausgezahlt.

Das heißt, Sie bleiben nicht ohne Unterstützung – das Mindestelterngeld wird immer ausgezahlt.

Zusätzliche Elterngeld-Zahlungen: Geschwisterbonus und Zuschlag bei Mehrlingen

Manchmal erhält eine Familie nicht nur das Elterngeld, sondern etwas mehr – wenn das Kind ältere Geschwister hat oder wenn Zwillinge geboren wurden.

Geschwisterbonus: Bedingungen und Höhe des Zuschlags

Wenn bereits kleine Kinder im Haus sind, legt der Staat noch 10 % auf das Elterngeld drauf. Das ist der Geschwisterbonus.

Wem er zusteht:

  • wenn in der Familie ein Kind unter 3 Jahren ist,
  • oder zwei Kinder unter 6 Jahren,
  • oder ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren.

Die Bedingungen sind einfach:

  • eines der älteren Kinder muss bei Ihnen leben und von Ihnen versorgt werden.
  • es werden normalerweise keine zusätzlichen Anträge verlangt – Sie geben einfach die Daten der Kinder im Formular an, und das Amt wendet den Bonus selbst an.

Wenn Ihnen beispielsweise 600 Euro Elterngeld zustehen, sind es mit Bonus etwa 660 Euro.

Mehrlingszuschlag bei Geburt von Zwillingen oder Drillingen

Wenn Zwillinge geboren wurden, fügt der Staat einen separaten Zuschlag hinzu – den Mehrlingszuschlag.

  • Hier ist die Berechnung anders: Zu jedem Monat Elterngeld wird ein fester Zusatzbetrag für das zweite Kind (und für das dritte bei Drillingen) addiert.
  • Elterngeld wird immer für ein Kind festgesetzt, und für das zweite oder dritte gibt es einen Zuschlag.

Das ist keine Verdoppelung der Gesamtsumme, sondern genau ein Zuschlag zur Basisleistung, um die erhöhten Ausgaben zu kompensieren: Nahrung, Kleidung, Kinderwagen, Pflege, alles in doppelter Menge.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus: Welche Leistungsart wählen?

Die meisten Eltern stehen vor demselben Dilemma: „Welches Elterngeld ist besser – Basis oder Plus?“

Basiselterngeld: Auszahlungsdauer und für wen es geeignet ist

Wenn Sie das erste Lebensjahr Ihres Kindes voll auskosten möchten und es nicht eilig haben, zur Arbeit zurückzukehren, ist das Basiselterngeld genau das Richtige.

Was wichtig zu wissen ist:

  • Die Zahlungen laufen 12 Monate für einen Elternteil,
  • oder 14 Monate, wenn die Eltern die Zeit aufteilen und der zweite Elternteil mindestens 2 Monate nimmt;
  • der Betrag ist hier höher als beim ElterngeldPlus;
  • geeignet für diejenigen, die eine echte Arbeitspause einlegen wollen.

Normalerweise wählen Familien das Basiselterngeld, wenn es für sie einfacher ist, zuerst die „höhere“ Leistung zu erhalten und dann zu entscheiden, wann sie zur Arbeit zurückkehren.

ElterngeldPlus: Wann die verlängerte Leistung vorteilhafter ist

ElterngeldPlus ist eine Option für diejenigen, die über das erste Lebensjahr des Kindes hinausblicken. Hier sind die Auszahlungen geringer, aber sie reichen für einen längeren Zeitraum.

Wie das im Leben aussieht:

  • der Betrag ist etwa halb so hoch wie beim Basiselterngeld;
  • dafür wird er doppelt so lange ausgezahlt,
  • gut geeignet für Eltern, die in Teilzeit arbeiten (20–30 Stunden) und gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten.

In der Regel wählen Familien das Plus-Modell, denen langfristige Stabilität wichtiger ist als der Höchstbetrag.

Elterngeld und Bürgergeld: Wie die Leistungen bei Geflüchteten nach § 24 interagieren

Wenn Sie mit § 24 in Deutschland leben und Bürgergeld beziehen, wirft das Thema Elterngeld immer Fragen auf. Das Wichtigste ist zu verstehen, wie diese Zahlungen miteinander interagieren.
Und hier gibt es eine wichtige Regel, die man im Voraus kennen sollte, um später nicht über die Beträge in den Briefen vom Jobcenter überrascht zu sein.

Wird Elterngeld als Einkommen bei Bürgergeld-Empfängern angerechnet: die Hauptregel

Es klingt hart, aber es ist so: Wenn eine Familie Bürgergeld bezieht, wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.

Was bedeutet das im wirklichen Leben?

  • Sie erhalten zum Beispiel 300 Euro Elterngeld.
  • Das Jobcenter betrachtet diese 300 Euro als Ihr Einkommen.
  • Und kann deshalb das Bürgergeld um genau diesen Betrag kürzen.

Das heißt, das Elterngeld kommt nicht oben drauf, sondern „ersetzt“ gewissermaßen einen Teil der Sozialleistung.

Diese Regel gilt für alle, die Bürgergeld beziehen – nicht nur für Ukrainer nach § 24.

Es gibt nur eine wichtige Nuance:

  • Ein bestimmter Betrag des Elterngeldes kann anrechnungsfrei bleiben, wenn der Elternteil vor der Geburt des Kindes zumindest ein geringes Erwerbseinkommen hatte. Aber das funktioniert nicht immer, und das Jobcenter prüft die Unterlagen sorgfältig.

Rechtlich funktioniert das System genau so – Elterngeld wird als Teil des gesamten Haushaltseinkommens betrachtet.

Macht es Sinn, Elterngeld zu beantragen, wenn man Bürgergeld bezieht?

Ja, der Antrag muss gestellt werden. Auch wenn Sie verstehen, dass das Elterngeld als Einkommen angerechnet wird und sich die Summe des Bürgergeldes verringert.

  • Erstens ist Elterngeld Ihr Recht, und es hängt nicht von Einkommen, Status oder Zahlungen vom Jobcenter ab.
  • Zweitens gibt es Situationen, in denen ein Teil des Elterngeldes der Familie doch netto verbleibt (Elterngeldfreibetrag).
  • Drittens spielt das Elterngeld eine Rolle für die Zukunft: Wenn Sie später arbeiten gehen, kein Bürgergeld mehr beziehen oder umziehen, wird Ihr Elterngeld trotzdem weitergezahlt.
  • Das Jobcenter fragt immer, ob Sie einen Antrag gestellt haben. Wenn nicht, kann man Ihnen dieses Geld trotzdem als potenzielles Einkommen „zurechnen“ und das Bürgergeld kürzen.

Deshalb muss der Antrag in jedem Fall gestellt werden. Es ist einfacher, als es scheint, und kann Ihnen in Zukunft zugutekommen.

Elterngeldfreibetrag: Wie man den Abzug verringert und einen Teil der Zahlung behält

Hier machen viele Eltern einen großen Fehler, weil sie nicht wissen, dass man einen Teil des Elterngeldes vor den Abzügen des Jobcenters schützen kann, wenn man zumindest ein wenig arbeitet oder vor der Geburt gearbeitet hat.

Dieser „Schutz“ nennt sich Elterngeldfreibetrag.

  • wenn Sie nur Bürgergeld beziehen – wird das Elterngeld vollständig angerechnet;
  • wenn Sie vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben oder danach zu arbeiten beginnen, entsteht ein Teil des Einkommens, den das Jobcenter nicht anrührt;
  • und genau auf diesen Betrag kann man sich „stützen“ und einen Teil des Elterngeldes vor der Anrechnung schützen.

Das heißt, wenn ein Elternteil zumindest für wenige Stunden arbeiten geht, funktioniert das Elterngeld anders. Nicht vollständig, aber ein Teil kann behalten werden.

Wie das in der Praxis aussieht:

  1. Sie haben ein Einkommen aus Arbeit (auch wenn es gering ist).
  2. Sie reichen Unterlagen beim Jobcenter ein und zeigen, dass Sie arbeiten.
    Das Jobcenter berechnet Ihren Freibetrag – den Betrag, der nicht abgezogen werden darf.
  3. Dieser Betrag „schützt“ auch einen Teil des Elterngeldes – und Sie behalten mehr Geld für sich.

Das ist eine normale gesetzliche Regel: Ein arbeitender Elternteil kann einen Teil der Leistung behalten, weil das Elterngeld gewissermaßen zur „Fortsetzung“ des Verdienstes wird.

Wie man Elterngeld beantragt: Detaillierte Anleitung 2025

Wo man den Antrag stellt: Wie man seine Elterngeldstelle findet

In Deutschland gibt es kein „allgemeines“ Büro, das sich um Elterngeld kümmert. Jedes Bundesland, und manchmal jeder Landkreis, hat seine eigene Elterngeldstelle, und genau dort reichen Sie den Antrag ein.

Wie man sie findet:

  • gehen Sie auf die Website Ihres Bundeslandes,
  • geben Sie in die Suche „Elterngeldstelle + Name der Stadt/des Landkreises“ ein,
  • wählen Sie das Büro an Ihrem Meldeort.

Manchmal ist es das Jugendamt, manchmal die Familienabteilung beim Landkreis, manchmal eine separate Elterngeldstelle. Egal wie es heißt – wichtig ist, dass der Antrag immer am Ort der tatsächlichen Anmeldung eingereicht wird.

Fristen für den Elterngeldantrag: Was man nicht verpassen darf

Eine der häufigsten Fragen: „Wann muss der Antrag gestellt werden?“
Hier ist es einfach: je früher, desto besser.

Formal kann der Antrag in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes jederzeit gestellt werden.
Aber es gibt zwei Regeln:

  1. Zahlungen erfolgen rückwirkend nur für die letzten 3 Monate vor Antragstellung.
    Das heißt, wenn Sie den Antrag zu spät stellen, verlieren Sie einfach einen Teil des Geldes.
  2. Die Bearbeitung des Antrags kann lange dauern – von 4 bis 12 Wochen.
    Deshalb ist es die vernünftigste Option, den Antrag sofort nach der Geburt zu stellen.

Und ja: Zuerst wird auf die Geburtsurkunde gewartet.
Ohne sie wird der Antrag einfach nicht angenommen.

Dokumente für Elterngeld: Checkliste für Ukrainer und Ausländer

Die Dokumente können sich zwischen den Bundesländern leicht unterscheiden, aber die Basis ist bei allen gleich.
Hier ist eine Arbeitsliste, die für die meisten ukrainischen Familien nach § 24 passt:

  1. Dokumente der Eltern:
  • Pässe,
  • Aufenthaltstitel (§ 24),
  • Meldebescheinigung,
  • Steuer-ID (Identifikationsnummer).
  1. Einkommensnachweise (falls vorhanden):
  • Gehaltsabrechnungen für den Bemessungszeitraum,
  • Bescheid vom Jobcenter (wenn Sie Bürgergeld beziehen),
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld (falls vorhanden),
  • Steuerbescheid – wird manchmal verlangt, aber nicht immer.
  1. Dokumente des Kindes:
  • Geburtsurkunde (Original oder Kopie für Elterngeld),
  • Nachweis über die Krankenversicherung des Kindes
    (normalerweise ein Schreiben der Krankenkasse).
  1. Bankdaten:
  • Nummer des deutschen Kontos (IBAN), auf das die Zahlungen eingehen sollen.

ElterngeldDigital: Anleitung zur Online-Antragstellung

In vielen Bundesländern kann man den Antrag jetzt online über die Plattform ElterngeldDigital stellen.
Das ist bequem: Man muss keine 20 Seiten ausdrucken, keine Mappe kaufen und nicht zur Post gehen.

Wie das System funktioniert:

  1. gehen Sie auf die Website elterngeld-digital.de;
  2. wählen Sie Ihr Bundesland;
  3. füllen Sie das Formular aus – alles schrittweise, ohne Verwirrung;
  4. das System sagt Ihnen, welche Dokumente hochgeladen werden müssen;
  5. am Ende wird ein PDF-Antrag erstellt;
  6. einige Bundesländer erlauben eine Online-Unterschrift, andere verlangen das Einsenden der ausgedruckten Kopie per Post.

Elterngeld, Steuern und Krankenversicherung: Wichtige Regeln

Muss man Steuern auf Elterngeld zahlen: Wie der Progressionsvorbehalt funktioniert

Beim Elterngeld gibt es oft Verwirrung: Die einen sagen, es sei „steuerfrei“, andere, dass deswegen „später eine riesige Nachzahlung kommt“.

  • Erstens: Elterngeld selbst ist steuerfrei.
    Niemand zieht davon Einkommensteuer ab, es werden keine Sozialabgaben abgebucht und keine Steuerklasse angewendet. Sie erhalten den vollen Betrag – genau den, der im Bescheid steht.
  • Aber es gibt eine wichtige Nuance, von der viele erst am Ende des Jahres erfahren.
    Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Wer am häufigsten eine Nachzahlung leisten muss:

  • wenn der zweite Elternteil das volle Jahr gearbeitet und viel verdient hat;
  • wenn die Steuerklassenkombination nicht die günstigste war;
  • wenn es parallel zum Elterngeld ein hohes Einkommen gab.

Wer fast nie eine Nachzahlung hat:

  • wenn die Familie Bürgergeld bezogen hat;
  • wenn das Einkommen gering war;
  • wenn wenig oder nur einen Teil des Jahres gearbeitet wurde.

Elterngeld wird nicht besteuert, beeinflusst aber Ihren Steuersatz für das übrige Einkommen.
Manchmal ist das unmerklich, manchmal führt es zu einer kleinen Nachzahlung – das hängt von Ihrer finanziellen Gesamtsituation im Jahr ab.

Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs: Regeln für Eltern

In Deutschland bleibt niemand ohne Krankenversicherung, nur weil ein Kind geboren wurde oder man vorübergehend nicht arbeitet.

Aber die Regeln unterscheiden sich tatsächlich – je nachdem, ob Sie gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) versichert waren. Lassen Sie uns das klären, damit Sie genau wissen, woran Sie sind.

Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Elterngeldbezug

Hier ist es am einfachsten. Während des Elterngeldbezugs (und der Elternzeit) läuft Ihre Versicherung automatisch weiter.
Sie bleiben genauso versichert wie vor der Geburt des Kindes.

Es gibt zwei Hauptvarianten:

  1. Sie waren Arbeitnehmer und gehen in Elternzeit. Dann bleibt die Versicherung bestehen, und die Beiträge sind beitragsfrei (solange keine anderen Einnahmen vorliegen). Keine zusätzlichen Aktionen sind nötig – die Krankenkasse erhält die Info vom Arbeitgeber.
  2. Sie haben nicht gearbeitet, waren aber freiwillig oder familienversichert. Auch hier ändert sich nichts: Sie bleiben versichert, die Bedingungen hängen nur von Ihrem Status und Einkommen ab.

Das heißt, wenn Sie in der GKV sind, sind Sie geschützt. Die Versicherung bleibt, Sie gehen weiter zum Arzt, holen Rezepte, machen Untersuchungen – alles wie gewohnt.

Private Krankenversicherung (PKV) und Elterngeld: Was zu beachten ist

Hier sind die Regeln anders. Die private Versicherung wird während des Elterngeldbezugs nicht „eingefroren“ und wird nicht kostenlos. Sie zahlen Ihren monatlichen Tarif weiter – in voller Höhe.

Wenn Sie einen Partnertarif haben, kann es individuelle Nuancen geben, aber im Allgemeinen gilt das Prinzip: Die PKV bleibt kostenpflichtig, unabhängig vom Elterngeld.

Versicherung und Elterngeld bei Bürgergeldbezug: Wer zahlt die Beiträge

Wenn die Familie Bürgergeld bezieht, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Krankenversicherung vollständig – unabhängig davon, ob Elterngeld bezogen wird oder nicht.

Für Eltern nach § 24 ist das besonders wichtig, da der Status des vorübergehenden Schutzes die medizinischen Rechte nicht beeinträchtigt – die Versicherung bleibt in allen Phasen bestehen.

Das heißt, das Baby ist in jedem Fall vom ersten Tag an versichert.

Welche Änderungen muss man der Elterngeldstelle melden: Arbeit, Einkommen, Statuswechsel

Wenn Sie Elterngeld beziehen, ist es wichtig, eine einfache Sache zu beachten: Die Behörde muss über alles Bescheid wissen, was die Höhe der Zahlungen beeinflussen könnte.
Das System funktioniert nach dem Prinzip der Ehrlichkeit: Elterngeld wird auf Basis dessen berechnet, was Sie im Antrag angegeben haben. Wenn sich die Situation geändert hat, ist es logisch, dass sich auch die Berechnung ändern muss.

Hier sind Situationen, die unbedingt der Elterngeldstelle gemeldet werden müssen:

  • Sie nehmen eine Arbeit auf – auch wenn es ein Minijob oder ein paar Stunden pro Woche sind;
  • die Anzahl der Arbeitsstunden ändert sich (z. B. von 20 auf 30 Stunden);
  • das Einkommen ändert sich – Prämien, zusätzliche Nebeneinkünfte, Gehaltserhöhung;
  • Sie ziehen in einen anderen Bezirk oder ein anderes Bundesland;
  • die familiäre Situation ändert sich – Trennung, Scheidung, Wechsel des Sorgerechts;
  • Sie verlassen Deutschland für längere Zeit;
  • der zweite Elternteil beginnt oder beendet die Arbeit – das beeinflusst Partnermonate und Partnerschaftsbonus.

Die einfachste Möglichkeit, Änderungen zu melden, ist, einen Brief oder eine E-Mail an Ihre Elterngeldstelle zu schreiben.

Was angegeben werden muss:

  • um welche Änderung es sich handelt,
  • ab welchem Datum sie eingetreten ist,
  • wie viele Stunden Sie arbeiten,
  • neues Einkommen (falls vorhanden),
  • Nachweise beifügen – Arbeitsvertrag, Schreiben vom Arbeitgeber, neuer Bescheid usw.

Dieser Prozess dauert 10-15 Minuten, spart aber wochenlangen Schriftverkehr und mögliche Rückforderungen.

Alisa Shcherbina

Ich habe meinen Abschluss an der Fakultät für Journalismus gemacht. Ich studiere Psychologie. In meiner Freizeit spiele ich Klavier und mache Kreuzstiche.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

x