Elterngeld für ukrainische Kinder in Deutschland

26 Juli 2023
Ein Kind mit Elterngeld. De Source: Vista Create

Mit der Geburt eines Kindes endet das Leben der Eltern nicht, sondern es verändert sich. Das gilt für alles, auch für die Arbeit und die finanzielle Absicherung. Deutschland als ein Land, das am demografischen Wachstum interessiert ist, unterstützt Eltern für einen bestimmten Zeitraum finanziell, damit sie mehr Zeit mit ihrem Kind und ihrer Familie verbringen können. Sprechen wir über das Elterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Elterngeld in Deutschland – was ist das?

Das Elterngeld ist ein Ausgleich für den Einkommensverlust, der durch die Betreuung eines Kindes nach der Geburt entsteht. Denn es zwingt die Eltern dazu, ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen oder zu reduzieren und damit auch ihr Einkommen. Diese Unterstützung wird den Eltern für insgesamt 14 Monate gewährt, sofern sich beide Elternteile aktiv an der Betreuung des Kindes beteiligen und in diesem Zeitraum einen Einkommensrückgang hinnehmen müssen. Treten Sie unserem Telegram-Kanal bei, wo Sie stets nützliche und interessante Informationen finden.

Das Basis-Kinderbetreuungsgeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes. Danach können die Eltern das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

Kindergeld – ElterngeldPlus

Mit dem ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden, insbesondere für Eltern, die in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen. Diese Option ermöglicht es Müttern und Vätern, das Kinderbetreuungsgeld für einen längeren Zeitraum als im bisherigen System zu beziehen. Wir haben bereits darüber geschrieben, wie der Mutterschaftsurlaub in Deutschland aussieht.

Mit dem ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange Leistungen beziehen wie das Basiselterngeld. Anstatt für jeden Lebensmonat des Kindes einen Monat Basiselterngeld zu erhalten, können sie für den gleichen Zeitraum zwei Monate ElterngeldPlus beziehen. Entscheiden sich die Eltern jedoch, nach der Geburt des Kindes nicht zu arbeiten, reduziert sich das ElterngeldPlus auf die Hälfte des Basiselterngeldes. Entscheiden sie sich dagegen, nach der Geburt des Kindes in Teilzeit zu arbeiten, kann die monatliche ElterngeldPlus-Zahlung der monatlichen Grundleistung des Elterngeldes mit Hinzuverdienst entsprechen. Durch die längere Dauer des ElterngeldPlus können die Eltern einen höheren Gesamtbetrag des Elterngeldes erhalten.

Das ElterngeldPlus wird auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes weiter gezahlt. Die maximale Bezugsdauer beträgt 32 Monate, d. h. Eltern können die Leistungen bis zum Alter ihres Kindes von 2 Jahren und 8 Monaten weiter beziehen.

Partnerschaftsbonus für Eltern Partnerschaftsbonus

Mit dem Partnerbonus kann jeder Elternteil bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus beziehen.

Um diesen Bonus zu erhalten, müssen beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Stunden für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren sind). Dieser Bonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate bezogen werden, allerdings nur für Kinder.

Dieser Mechanismus gilt auch für geschiedene Eltern, die als gemeinsame Eltern in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehende haben Anspruch auf den vollen Partnerschaftsbonus.

Der Partnerschaftsbonus erfreut sich vor allem bei Vätern großer Beliebtheit, da er beide Elternteile ermutigt, sich die Kinderbetreuung zu teilen. In einigen Regionen entscheiden sich bis zu 42,2 Prozent der Eltern, die ElterngeldPlus beantragen, auch für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es 28,4 Prozent.

Gibt es in Deutschland Elterngeld für Ukrainer?

Ja, ausländische Eltern können in Deutschland Elterngeld sowie andere „Kinder” -Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten. Die Anspruchsvoraussetzungen hängen jedoch von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus ab.

In den folgenden Fällen können Sie Elterngeld erhalten

  • Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
  • Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der EU haben.
  • Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen.
  • Wenn Sie eine ICT-Karte oder eine mobile ICT-Karte für unternehmensinterne Überweisungen haben.
  • Wenn Sie einen Aufenthaltstitel für britische Staatsangehörige haben (Aufenthaltstitel-GB).
  • Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis (Beschäftigungsduldung) haben.
  • Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland arbeiten dürfen oder hier schon einmal eine Arbeitserlaubnis hatten.

Es können bestimmte Einschränkungen gelten. Bitte wenden Sie sich bei speziellen Fragen an die Abteilung für elterliche Unterstützung.

Personen, die keinen Anspruch auf Elterngeld haben

  • Während des laufenden Asylverfahrens einen Aufenthaltstitel haben;
  • die sich aufgrund einer nicht berufsbedingten Duldung in Deutschland aufhalten;
  • die in verschiedenen EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz leben und arbeiten, gelten besondere Regeln für das grenzüberschreitende Pendeln.

Denken Sie daran, dass besondere Umstände unterschiedliche Anforderungen erfordern können. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bei den zuständigen Behörden oder dem Büro für elterliche Unterstützung individuell beraten lassen.

Wie Sie Elterngeld und ElterngeldPlus berechnen und beantragen können

Die Höhe des Elterngeldes hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Wählen Sie die Art der Unterstützung: Elterngeld, ElterngeldPlus oder ein Partnerbonus.
  2. Die Höhe Ihres Einkommens vor Beginn des Leistungszeitraums.
  3. Voraussichtliches Einkommen während des Bezugs von Elterngeld.
  4. Bezug von anderen staatlichen Leistungen.
  5. Zwillinge oder mehrere Kinder zu haben.
  6. Ob Sie andere kleine Kinder haben.

Je nach Einkommen kann das Elterngeld zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat betragen, das ElterngeldPlus zwischen 150 € und 900 € pro Monat.

Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie zusätzliche Zulagen erhalten, zum Beispiel wenn Sie Zwillinge oder ältere Geschwister haben.

Auch wenn Sie vorher kein Einkommen hatten, können Sie den Mindestbetrag von 300 € für das Basiselterngeld oder 150 € für das ElterngeldPlus erhalten. Bleibt Ihr Einkommen zum Beispiel nach der Geburt gleich, können Sie trotzdem den Mindestbetrag erhalten.

Der Elterngeld-Rechner hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Elterngeld zu ermitteln. Er ist ein praktisches Hilfsmittel, das Eltern hilft zu verstehen, mit welchem Elterngeld sie rechnen können.

Wie füllt man den Antrag auf Elterngeld aus?

Mit ElterngeldDigital, einem Assistenten zur einfachen Beantragung, können Sie das Elterngeld online beantragen. ElterngeldDigital ist bereits für folgende Bundesländer verfügbar:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Sie können Ihr Bund-Benutzerkonto oder Ihr ElterngeldDigital-Konto verwenden. Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, können Sie ihn ausdrucken, unterschreiben und an die für Sie zuständige Elterngeldstelle schicken.

Wenn Sie in Bremen/Bremerhaven wohnen, können Sie den Antrag auch online bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen.

Bitte beachten Sie, dass es derzeit nicht möglich ist, sich mit dem Dienstkonto Ihres Bundeslandes oder einem temporären Login mit einem Bundesnutzerkonto bei ElterngeldDigital anzumelden. Um sich mit Ihrem Bundesnutzerkonto bei ElterngeldDigital anzumelden, wählen Sie bitte auf der folgenden Seite die Option «Online-Ausweisfunktion» oder «Benutzername/Passwort».

Alisa Shcherbina

Ich habe meinen Abschluss an der Fakultät für Journalismus gemacht. Ich studiere Psychologie. In meiner Freizeit spiele ich Klavier und mache Kreuzstiche.

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