Kinderzuschlag: Wie hoch ist er und wie können Ukrainer ihn beantragen?
Jedes Land ist daran interessiert, so viele Kinder wie möglich zu bekommen. Deshalb versucht der Staat, Eltern finanziell zu unterstützen, denn es ist sehr schwierig, während des Mutterschaftsurlaubs finanziell stabil zu bleiben. In diesem Artikel befassen wir uns mit dem deutschen Kinderzuschlag: wie viel man bekommen kann, wie man ihn beantragt und ob Ukrainer ihn erhalten können.
Was ist das Kinderzuschlag-Kindergeld?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Zusatzleistung zum Kindergeld. Der KiZ hat seine Rechtsgrundlage in § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) und beide Leistungen werden von der Familienkasse gewährt und ausgezahlt. Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, nicht aber für den der gesamten Familie ausreicht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und beträgt maximal 250 Euro pro Monat und Kind.
Zusätzlich zum Kinderzuschlag können Eltern die Sozialhilfe Bildung und Teilhabe erhalten, die den Kindern ein kostenloses Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten, Unterstützung bei der Beschaffung von Schulmaterial usw. bietet.
Diejenigen, die finanzielle Unterstützung durch den Kinderzuschlag erhalten, sind von den Kindergartengebühren befreit.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlagsunterstützung?
Um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Sie müssen unter 25 Jahre alt sein, unverheiratet und bei Ihren Eltern wohnen.
- Sie erhalten das Kindergeld.
- Sie müssen über ein Mindesteinkommen von 600 € pro Monat (für Alleinerziehende) und 900 € pro Monat (für Paare) verfügen.
- Sie decken mit ihrem Einkommen, dem Wohngeld und dem Kindergeld den Bedarf der gesamten Familie.
- Sie erhalten kein Bürgergeld und keine Sozialhilfe.
Das Kindergeld wird nicht gewährt, wenn die Eltern neben dem Kindergeld andere Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Sozialhilfe beziehen und über kein eigenes Einkommen verfügen.
Mit dem Online-Rechner können Sie Ihren Anspruch direkt berechnen. Sie benötigen nur einige Angaben zu Ihrer Familie, Ihrem Einkommen und Ihren Lebenshaltungskosten. Klicken Sie hier, um den Kindergeld-Rechner aufzurufen.
Sie können das Kindergeld schriftlich bei der Familienkasse beantragen oder einen Online-Antrag ausfüllen. Das Kindergeld wird zusammen mit dem Kindergeld berechnet.
Wie stelle ich einen Antrag auf Kindergeld?
- Sie können das Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Formulare sind bei jeder Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhältlich oder können von der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden.
- Sie können die Leistung auch online über das Informationstool KiZ-Loce beantragen.
Aus rechtlichen Gründen müssen Sie den automatisch ausgefüllten Online-Antrag in jedem Fall ausdrucken, unterschreiben und an die Familienkasse schicken.
Wie hoch ist die Kinderzuschlagszulage im Jahr 2023?
Zum 1. Januar 2023 wird der Kinderzuschlag von bisher 229 Euro auf 250 Euro pro Kind erhöht. Die Regierungskoalition hat sich im vergangenen Jahr in ihrer Vereinbarung auf den Kindergrundfreibetrag geeinigt, der ursprünglich im Jahr 2023 in Kraft treten sollte, aber auf das Jahr 2025 verschoben wurde.
Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der Höchstbetrag um 21 Euro pro Kind. Dies bedeutet, dass pro Kind maximal 250 EUR Kindergeld gezahlt werden können. Die Zulage wird für jedes Kind einzeln berechnet und an eine Person gezahlt, die auch das Grundkindergeld erhält. KiZ wird pauschal gezahlt, wenn mehr als ein Kind anspruchsberechtigt ist.
Was gilt als Vermögen, das sich auf die Leistungen auswirkt?
Vermögen sind Bargeld, Ersparnisse oder Wertpapiere. Auch eine Wohnung oder ein Haus, das Sie nicht bewohnen, gilt als Vermögen. Ihr Vermögen und das Vermögen von Verwandten, die mit Ihnen in einer Familie leben, sind wichtig, unabhängig davon, ob sie sich in Deutschland oder im Ausland befinden.
Zum Vermögen gehören jedoch nur Dinge, die verwertet werden können, wie z. B.
- Bargeld,
- Bank- und Sparkonten,
- Wertpapiere
- Aktien und Investmentfonds,
- bewegliches Vermögen (z. B. Hausrat, Kunstwerke).
Welche Vermögenswerte wirken sich auf die Zahlungen aus?
In diesem Fall werden nur die wesentlichen Vermögenswerte geprüft. Diese bestehen aus folgenden Beträgen für die gesamte Familie
- für 2 Personen – 55.000 Euro,
- für 3 Personen – 70.000 Euro,
- Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro.
Zum Vermögen gehören nicht:
- Hausrat;
- ein Grundstück (Haus oder Wohnung) von angemessener Größe;
- ein Auto oder Motorrad für jede erwerbsfähige Person in einem bedürftigen Ort.
Haben Ukrainer Anspruch auf Kinderzuschlag?
Ausländer, die aus Nicht-EU-Ländern kommen und Kindergeld erhalten möchten, sollten zusätzlich zu den oben genannten Punkten weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die zum Arbeiten berechtigt (AufenthG);
- eine Aufenthaltserlaubnis, d.h. eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die zum Arbeiten berechtigt. Oder eine Sondergenehmigung zur Familienzusammenführung vom BAMF.
- Ausländer, die sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erhalten laufende Geldleistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld, Weiterbildungskosten, Berufsausbildungsbeihilfe) und können Elternzeit beantragen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Leistungen?
Sobald Ihr Antrag bei der Behörde eingegangen ist, werden Ihre Angaben und Unterlagen geprüft. Wenn etwas fehlt, z. B. ein bestimmter Nachweis oder ein bestimmtes Dokument, wird man Sie kontaktieren.
Wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Antwort erhalten, können Sie sich telefonisch nach dem Stand der Bearbeitung erkundigen: 08004555530 (gebührenfrei).
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