Kindergeld: Wie man es als Ukrainer in Deutschland beantragt

Das Leben mit Kindern in einem anderen Land ist immer eine Herausforderung: Man braucht Geld für alles, und das Kindergeld in Deutschland leistet einen zwar kleinen, aber spürbaren Beitrag zum Familienbudget. Die Leistung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich nicht um Kleinigkeiten zu sorgen und sich mehr auf die Kinder und die Anpassung zu konzentrieren.
Wer kann Kindergeld erhalten?
Kindergeld ist eine Leistung, die nicht nur deutschen Staatsbürgern zusteht, sondern allen, die offiziell mit Kindern hier leben. Besonders wichtig ist dies für ukrainische Familien mit vorübergehendem Schutz (§24 AufenthG).
Wenn Sie Kinder haben, gibt es gute Nachrichten: Das Kindergeld steht vielen Familien zu, aber nicht allen wahllos:
- Eltern oder Erziehungsberechtigte, die offiziell in Deutschland leben und hier gemeldet sind. Dies betrifft sowohl Berufstätige als auch diejenigen, die derzeit Arbeit suchen oder sich zu Hause um die Kindererziehung kümmern.
- Ukrainer mit vorübergehendem Schutz (§24 AufenthG) – dieser Status berechtigt zum Bezug von Kindergeld, wenn Sie offiziell gemeldet sind und die Kinder mit Ihnen in Deutschland leben.
Wenn Sie also Kinder haben und legal in Deutschland leben, verpassen Sie nicht die Chance, Kindergeld zu beantragen. Es ist Ihr gesetzlicher „Unterstützungsschild“ in einem neuen Land.
Höhe des Kindergeldes im Jahr 2025
Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Kindergeldbetrag vereinheitlicht. Im Jahr 2025 erfolgt die Auszahlung wie folgt:
- Für jedes Kind werden 250 Euro pro Monat gezahlt.
Das heißt, wenn Sie zwei Kinder haben, erhalten Sie 500 Euro pro Monat — eine gute Unterstützung, die bei Lebensmitteln, Kleidung oder Schulbedarf hilft.
Tabelle der Auszahlungsbeträge
Kind | Kindergeld pro Monat |
1. Kind | 250 € |
2. Kind | 250 € |
3. Kind | 250 € |
4. und weitere | 250 € |
Denken Sie daran, dass das Kindergeld ein fester Betrag ist und nicht davon abhängt, wie viel Sie verdienen. Hauptsache, die Kinder leben mit Ihnen in Deutschland und sind offiziell gemeldet.
Voraussetzungen für den Kindergeldbezug
Wenn Sie ein Kind haben und in Deutschland leben, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Aber lassen Sie uns alles Punkt für Punkt durchgehen. Denn es gibt Nuancen, besonders wenn Sie aus der Ukraine gekommen sind und hier unter vorübergehendem Schutz leben.
Grundsätzlich kann Kindergeld bezogen werden:
- bis zum 18. Lebensjahr – immer, unabhängig von der Situation.
- bis zum 25. Lebensjahr – wenn das Kind noch in der Ausbildung ist: in der Schule, an einer Hochschule oder in einer Berufsausbildung.
- ohne Altersgrenze – wenn das Kind eine Behinderung hat, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, und sich nicht selbst unterhalten kann.
Beispiel:
Marina aus Kiew hat für ihren 17-jährigen Sohn Kindergeld beantragt. Er ging auf eine Berufsschule, und nach seinem 18. Geburtstag erhält sie weiterhin die Zahlungen, weil die Ausbildung andauert.
Wichtiger Punkt: Das Kind muss tatsächlich in Deutschland leben.
Nicht nur zu Besuch, nicht aus der Ferne, nicht „nur vorsichtshalber gemeldet“ — sondern genau hier, am Wohnort. Dies wird durch die Anmeldung überprüft.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass:
- Ein Elternteil (oder beide) einen legalen Aufenthalt im Land hat.
- Im Fall von Ukrainern berechtigt der Status des vorübergehenden Schutzes nach §24 AufenthG zum Bezug von Kindergeld.
Wenn Sie für längere Zeit aus Deutschland ausreisen, können die Zahlungen ausgesetzt werden.
Die gute Nachricht: Kindergeld ist NICHT vom Einkommen abhängig. Selbst wenn Sie nicht arbeiten oder gerade erst angekommen sind, steht Ihnen die Leistung zu.
Wichtiges Fazit
Hauptsache, Sie leben mit Ihrem Kind in Deutschland, haben einen Aufenthaltsstatus, eine Anmeldung, und das Kind ist unter 18 (oder in Ausbildung bis 25). Das ist alles.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist der Staat zur Zahlung verpflichtet.
Wie man einen Antrag auf Kindergeld stellt
Die Antragstellung ist keine schreckliche Papierarbeit, wenn man weiß, was und wie zu tun ist. Hier ist ein einfacher Plan:
Schritt 1. Sammeln Sie die Dokumente
- Pass oder Aufenthaltstitel der Eltern.
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder.
- Meldebescheinigung (Anmeldung).
- Falls vorhanden, Ausbildungsnachweise der Kinder (für ältere).
Schritt 2. Wählen Sie die Art der Antragstellung
- Online: über die Website der Familienkasse https://www.arbeitsagentur.de/ – die bequemste Option.
- Per Post: den ausgefüllten Antrag und Kopien der Dokumente an die Adresse der Familienkasse senden (die Adresse finden Sie auf der Website).
- Persönlich: Sie können ein Büro der Familienkasse aufsuchen, wenn Sie eine persönliche Beratung benötigen.
Schritt 3. Füllen Sie den Antrag aus
- Das Formular können Sie über die Links in 2 Versionen herunterladen
- Füllen Sie es sorgfältig aus – geben Sie genaue Daten über die Kinder, den Wohnort und den Status an.
- Wenn etwas unklar ist – zögern Sie nicht, sich an Migrationsberatungsstellen oder Sozialdienste zu wenden.
Schritt 4. Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die Entscheidung
- Normalerweise wird die Entscheidung innerhalb von 6–8 Wochen getroffen.
- Nach der Genehmigung wird das Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Tipp: Zögern Sie die Einreichung nicht hinaus! Je früher Sie den Antrag stellen, desto früher erhalten Sie die Unterstützung — sie kann auch für vergangene Monate nachgezahlt werden, wenn der Antrag verspätet eingereicht wird.
Typische Fehler bei der Beantragung von Kindergeld
Fehler 1: Unvollständiger Dokumentensatz
Eine sehr häufige Situation — Sie haben vergessen, eine Kopie des Passes, der Geburtsurkunde oder der Anmeldung beizufügen. Die Familienkasse wird nicht von sich aus nachforschen — fehlt auch nur ein Dokument, bleibt der Antrag einfach liegen.
Fehler 2: Falsch ausgefüllte Formulare
Manchmal werden Felder verwechselt, besonders wenn das Formular auf Deutsch ist. Zum Beispiel wird das Geburtsdatum des Kindes oder die Adresse falsch angegeben.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, verwenden Sie das Formular in ukrainischer Sprache als Ausfüllhilfe. Oder bitten Sie in einem Migrationszentrum um Hilfe.

Elterngeld für ukrainische Kinder in Deutschland
Fehler 3: Falsche IBAN angegeben
Wenn Sie eine falsche oder fremde Kontonummer angeben, kommt das Geld möglicherweise einfach nicht an. Und dann beginnt ein langer Schriftwechsel mit der Familienkasse.
Tipp: Verwenden Sie nur Ihr eigenes, gültiges deutsches Konto. Am besten das, das auf den Namen des Antragstellers lautet.
Fehler 4: Nichtmitteilung von Änderungen
Angenommen, das Kind beginnt eine Ausbildung oder die Familie zieht in eine andere Stadt — darüber muss die Familienkasse unbedingt informiert werden. Wenn Sie dies nicht rechtzeitig tun, kann eine Rückforderung eines Teils des Geldes verlangt werden.
Tipp: Alle Änderungen (Ausbildung, Adresse, Familienzusammensetzung) — sofort per Brief oder über das Online-Portal mitteilen.
Fehler 5: Antrag bei der „falschen“ Familienkasse
Der Kindergeldantrag wird bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse gestellt. Es kommt vor, dass Leute die Unterlagen an eine zentrale Adresse schicken, anstatt an die regionale Geschäftsstelle.
Tipp: Nutzen Sie die Suche der Familienkasse nach Ihrer Postleitzahl.
Bearbeitungszeiten und Auszahlungsmodalitäten
Normalerweise bearbeitet die Familienkasse einen Antrag innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Aber das gilt nur, wenn Sie alle Unterlagen korrekt und auf einmal eingereicht haben.
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, normalerweise in der Monatsmitte. Das genaue Datum hängt von der Endziffer Ihrer Kindergeld-Nummer ab (diese Nummer erhalten Sie nach der Genehmigung).
Beispiel:
Wenn Ihre Kindergeld-Nummer auf 4 endet, kommen die Zahlungen etwa am 10.-12. eines jeden Monats.
Wenn sie auf 9 endet – am Ende des Monats, gegen den 26.–28.
Die Leistung wird nur auf ein deutsches Bankkonto überwiesen, das auf den Namen des Antragstellers lautet. Wichtig: Sie können kein Konto von Bekannten oder Verwandten angeben. Selbst wenn Sie bei ihnen wohnen.
Wenn mehr als 8 Wochen vergangen sind und keine Antwort da ist:
- Überprüfen Sie Ihre Post (sowohl E-Mail als auch Briefpost).
- Rufen Sie bei Ihrer Familienkasse an oder schreiben Sie eine Nachricht.
- Wenn Sie den Antrag persönlich eingereicht haben, gehen Sie erneut hin und erkundigen Sie sich nach dem Status.
Die Kontaktdaten Ihrer Kasse finden Sie über die Postleitzahl hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort-finden
Tipp: Machen Sie Kopien von allen Dokumenten und bewahren Sie die Einlieferungsbelege auf, besonders wenn Sie den Antrag per Post geschickt haben. Das ist nützlich, falls es zu Streitigkeiten kommt oder der Antrag „verloren geht“.
Besondere Situationen beim Kindergeldbezug
Kindergeld ist nicht nur „250 Euro pro Monat“, sondern hat auch eine Menge Nuancen. Besonders, wenn die Situation nicht standardmäßig ist: Sie erziehen Kinder allein, sind in den Urlaub in die Ukraine gefahren oder das Kind hat bereits angefangen zu arbeiten. Klären wir, wie das in der Praxis funktioniert.
Alleinerziehende
Wenn Sie ein Kind ohne Partner erziehen, haben Sie trotzdem Anspruch auf den vollen Betrag des Kindergeldes. Darüber hinaus haben solche Familien oft erhöhte Chancen auf andere Leistungen (z. B. Kinderzuschlag oder Wohngeld).
Mehrkindfamilien
Seit 2023 ist der Betrag für alle Kinder gleich und beträgt 250 Euro pro Kind.
Wichtig: Die Reihenfolge der Auszahlungen hängt von der Geburtsreihenfolge der Kinder ab, nicht davon, wer bei Ihnen wohnt.
Kinder vorübergehend nicht in Deutschland
Wenn sich das Kind vorübergehend in der Ukraine aufhält (z. B. in den Ferien bei der Großmutter), ist das kein Problem.
Hauptsache, es lebt offiziell mit Ihnen in Deutschland (es gibt eine Anmeldung und eine Bestätigung, dass dies Ihr ständiger Wohnsitz ist).
Aber: Wenn das Kind längere Zeit in einem anderen Land lebt (z. B. mehr als 6 Monate in der Ukraine geblieben ist), können die Zahlungen verweigert werden.
Das Kind studiert oder arbeitet – was dann?
Kindergeld wird gezahlt:
- bis zum 18. Lebensjahr — in jedem Fall
- bis zum 25. Lebensjahr — wenn das Kind studiert, eine Ausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet
- bis zum 21. Lebensjahr — wenn es nicht erwerbstätig ist und offiziell bei der Arbeitsagentur gemeldet ist
Wenn das Kind arbeitet, ist es wichtig, dass es sich nicht um eine Vollzeitbeschäftigung (mehr als 20 Stunden pro Woche) handelt — dann können die Zahlungen eingestellt werden.
Andere Hilfen und Vergünstigungen für Familien mit Kindern in Deutschland
1. Bildungs- und Teilhabepaket
Dieses Paket ist wie ein kleines Set zusätzlicher Boni für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Es deckt Kosten für:
- Schulbedarf (ca. 174 € pro Jahr)
- Mittagessen in der Schule und im Kindergarten — kostenlos oder stark ermäßigt
- Vereine, AGs, Sport (bis zu 15 € pro Monat)
- Klassenfahrten oder Ausflüge mit dem Kindergarten
- Nachhilfe, wenn das Kind Lernschwierigkeiten hat
Wichtig: Das Paket können Sie erhalten, wenn Sie bereits Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen. Den Antrag können Sie beim Jobcenter oder dem örtlichen Sozialamt stellen.
Beispiel:
Die Familie Ivanov bezieht Wohngeld. Ihr Sohn besucht die Musikschule — durch das Paket werden 15 Euro pro Monat für den Klavierunterricht übernommen.
2. Kinderzuschlag — ein Zuschlag zum Kindergeld
Wenn das Kindergeld nicht ausreicht und die Einkünfte nur knapp über dem Minimum liegen, prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag. Dies ermöglicht den Erhalt einer Geldleistung von bis zu 292 Euro pro Monat pro Kind sowie:
- Befreiung von den Kita-Gebühren
- das vollständige Bildungs- und Teilhabepaket
- Vergünstigungen bei der Miete
Den Antrag können Sie über die Website der Familienkasse stellen. Dort wird automatisch geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
3. Steuerfreibeträge und -vergünstigungen
Wenn Sie offiziell arbeiten, vergessen Sie nicht die Kinderfreibeträge. Dies hilft, die Einkommensteuer zu senken — besonders wichtig, wenn das Gehalt über dem Durchschnitt liegt.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für den Kindergarten oder die Betreuung über die jährliche Steuererklärung geltend zu machen.
4. Zusätzliche Leistungen bei geringem Einkommen
Wenn Ihr Einkommen sehr begrenzt ist, können Sie Anspruch haben auf:
- Wohngeld (Hilfe bei den Mietkosten)
- Sozialhilfe (wenn Sie kein Bürgergeld erhalten, aber bedürftig sind)
- Bürgergeld (die grundlegende Basisleistung)
Oft ermöglicht erst die Kombination dieser Leistungen (z. B. Kindergeld + Kinderzuschlag + Wohngeld) einer Familie, auch ohne hohes Gehalt ein normales Lebensniveau zu erreichen.
Tipp: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Hilfe mit dem offiziellen Rechner: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse (von der Familienkasse)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kindergeld
Kann man Kindergeld und Bürgergeld gleichzeitig beziehen?
Ja, und das ist normal.
Das Kindergeld hebt das Bürgergeld nicht auf, aber es wird als Einkommen der Familie bei der Berechnung der Gesamtunterstützung berücksichtigt. Das heißt, wenn Sie Bürgergeld beziehen, wird das Kindergeld den Auszahlungsbetrag vom Jobcenter etwas reduzieren, aber Sie erhalten es trotzdem — nur über eine andere Behörde.
Wichtig: Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie bei der Familienkasse, den Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter. Das sind zwei verschiedene Institutionen.
Was tun, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?
Das Kindergeld wird nicht automatisch eingestellt, wenn es noch an einer Hochschule oder Berufsschule lernt, sich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz befindet oder ein Praktikum absolviert.
Was ist zu tun?
Sie müssen einen Nachweis über den Ausbildungsstatus vorlegen (Bescheinigung von der Schule oder Hochschule). Wenn das Kind arbeitet, sein Einkommen aber die festgelegte Grenze nicht überschreitet und es in Vollzeit lernt, kann das Kindergeld weiterhin gezahlt werden.
Kann man Kindergeld erhalten, wenn das Kind nicht in Deutschland lebt?
Eine komplexe Frage, aber die Antwort lautet — manchmal ja.
Wenn sich das Kind vorübergehend in der Ukraine oder einem anderen EU-Land aufhält, Sie aber die Verbindung nicht verloren haben und weiterhin für seinen Unterhalt aufkommen, ist Kindergeld möglich.
Aber:
- Sie müssen in Deutschland gemeldet sein und hier Steuern zahlen;
- Es werden mehr Dokumente und Nachweise benötigt (Rechnungen, Überweisungen, Tickets usw.);
- Oft kommt es in solchen Fällen zu einer „Neuberechnung“ — die Familienkasse kann eine Rückzahlung eines Teils der Mittel für den vergangenen Zeitraum verlangen.
Was tun, wenn sich die familiären Umstände ändern (Scheidung, Umzug, neues Kind)?
Melden Sie dies sofort, warten Sie nicht. Wenn Sie dies nicht rechtzeitig tun, sind Strafen oder die Rückforderung von zu viel gezahlten Beträgen möglich.
Wie meldet man das? Über das Portal arbeitsagentur.de, per Post oder persönlich. Geben Sie unbedingt Ihre Kindergeldnummer an (diese finden Sie in den Briefen der Familienkasse).
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Kann man Kindergeld erhalten, wenn ein Elternteil in der Ukraine ist?
In diesem Fall sind zwei Szenarien möglich:
- Ein Elternteil lebt mit den Kindern in Deutschland — alles in Ordnung, man kann Kindergeld erhalten.
- Die Kinder sind mit dem anderen Elternteil in der Ukraine geblieben — ein Anspruch auf die Leistung kann bestehen, wenn Sie das Kind materiell unterstützen.
- offiziell gearbeitet oder Leistungen bezogen haben;
- die Ausgaben für das Kind nachweisen konnten (z. B. durch Geldüberweisungen).
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