Alles, was Sie über Kindergeld in Deutschland wissen müssen Kindergeld

2 Oktober 2023
Ein Baby sitzt auf einem Bett mit Geld in den Händen-DE Source: Vista Create

Alle Familien in Deutschland erhalten das Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Es soll den Grundbedarf eines Kindes von Geburt an decken. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie Kindergeld bekommen.

Was ist Kindergeld in Deutschland?

Kindergeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Personen, die in Deutschland arbeiten und Kinder haben. Im Rahmen des Kindergeldprogramms werden Zahlungen geleistet an:

  • alle Kinder unter 18 Jahren;
  • Kinder, die bis zum Alter von 25 Jahren studieren;
  • arbeitslose Kinder unter 21 Jahren.

Sie können eine finanzielle Unterstützung beantragen:

  • Eltern, die sich nach § 24 des geltenden Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Deutschland aufhalten und für mindestens sechs Monate eine Arbeitserlaubnis
  • Eltern oder ein Elternteil, der sich bereits in Deutschland aufhält.
  • Ein Kind, das in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union (EU), einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz lebt.
  • Kinder sind Vollwaisen, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben. In diesem Fall müssen diese Kinder die Leistungen selbst beantragen.
  • Dazu gehören auch Pflegeeltern: Stiefväter, Pflegeeltern und Geschwister, Großeltern.

Das Kindergeld wird durch das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt.

Bedingungen für den Bezug von Kindergeld durch Vormünder oder geschiedene Eltern

Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können mit Hilfe der so genannten „Anspruchsermittlung” bestimmen, wer von ihnen Kindergeld für die in einer Familie lebenden Kinder erhalten soll. Auf diese Weise können die Eltern die kindergeldberechtigte Person ermitteln, die möglicherweise Anspruch auf weitere Unterstützung hat und die Kindergeld erhalten muss.

Dies gilt auch für biologische und nicht-biologische Eltern, zum Beispiel, wenn das Kind in derselben Familie wie die Mutter und der Stiefvater lebt.

Pflegeeltern oder Großeltern, die nicht dauerhaft geschieden sind, können diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen.

Es kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Wenn Ihr Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Eltern lebt, können Sie entscheiden, wer das Kindergeld erhält. Leben die Eltern getrennt, erhält der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, das Kindergeld. Lebt das Kind etwa gleich lange bei beiden Elternteilen, müssen Sie ebenfalls eine Entscheidung über die Anspruchsberechtigung treffen. In diesem Fall haben Sie beide Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes und können es unter sich aufteilen. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, kann auch das Gericht über die Aufteilung des Kindergeldes entscheiden.

Lebt das Kind nicht in der Familie eines Elternteils, erhält der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Unterhaltsbetrag zahlt.

Die Feststellung des Empfängers der Zulage wird zusammen mit dem Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingereicht. Die Bestimmung des Empfängers bleibt bis zu ihrer Aufhebung gültig.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie. Die Eltern erhalten eine Zahlung für jedes Kind.

  • Für das erste Kind werden 250 Euro gezahlt.
  • Für das zweite Kind – 250 Euro.
  • Für das dritte Kind – 250 Euro.
  • Für das vierte und jedes weitere Kind – jeweils 250 Euro.

Die Zahlungen werden auf das dem Antrag beigefügte Bankkonto überwiesen.

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Antrag und Unterlagen für das Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie:

  • füllen Sie folgende Anträge aus: einen Antrag auf Kindergeld und eine Anlage mit Informationen über das Kind zum Antrag auf Kindergeld (Anlage Kind)
  • Für die Beantragung von Kindergeld durch einen Ausländer ist das folgende Antragsformular nach § 24 Aufenthaltsgesetz sowie für Vollwaisen erforderlich: Antrag auf Kindergeld für Vollwaisen und Kinder.

Sie können das Kindergeld nur schriftlich bei der Familienkasse beantragen. Dazu brauchen Sie einen Antrag auf Kindergeld. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beantragen, müssen Sie zusätzlich einen „Kinderantrag” ausfüllen. Darin machen Sie persönliche Angaben zu Ihrem Kind.

Siehe auch: Neue Zahlungen für Ukrainer von deutschen Jobcentern im Jahr 2023

Einige Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (für Eltern und Kinder);
  • eine Bescheinigung des Ortes, an dem das Kind beim Migrationsdienst gemeldet ist, oder eine Bescheinigung des Studienortes des Kindes;
  • bei Beantragung von Leistungen eine Bescheinigung des Arbeitsplatzes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt beschäftigt war, z. B. ein Arbeitsvertrag.

Dieses unterschriebene Paket von Dokumenten muss bei der Dienststellensuche am Ort der Anmeldung eingereicht werden.

Seit dem 1. Juni wurde das Antragsverfahren für finanzielle Unterstützung für Eltern mit Kindern vereinfacht. Jetzt können Sie den Antrag auch ohne Arbeitsbescheinigung stellen.

Bezieher von Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren

Wenn Ihr Kind über 18 Jahre alt ist, verlangt das Familienamt in der Regel einen zusätzlichen Nachweis, dass Ihr Kind arbeitet oder studiert. Dazu gehört eine Bestätigung:

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, entscheidet die Familienkasse, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt und zusammen mit allen wichtigen Informationen über Ihren Anspruch auf Kindergeld zugesandt. Die Bearbeitung des Antrags kann zwischen 4 und 6 Wochen dauern.

Alisa Shcherbina

Ich habe meinen Abschluss an der Fakultät für Journalismus gemacht. Ich studiere Psychologie. In meiner Freizeit spiele ich Klavier und mache Kreuzstiche.

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