Wie Ukrainer Wohngeld in Deutschland erhalten – Wer hat Anspruch darauf?
Source: Vista CreateSeien wir ehrlich: Die Mieten in den deutschen Metropolen sind längst außer Kontrolle geraten, und Wohngeld ist kein Almosen für Leute, die auf dem Sofa sitzen. Es ist eine Unterstützung für diejenigen, die arbeiten, Steuern zahlen, aber nicht den letzten Cent für die Wohnung abgeben wollen. In diesem Artikel nehme ich das Wohngeld genau unter die Lupe: Wem es zusteht (Spoiler: vielen!), mit welcher Summe man rechnen kann und welche Fehler die Menschen um ihre Auszahlung bringen.
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Berechtigungskriterien: Wer hat Anspruch?
Die Aufgabe des Wohngeldes ist es, zu prüfen, wie realistisch und logisch der Antrag ist. Daher basiert die Entscheidung fast immer auf einigen grundlegenden Parametern.
Hauptfaktoren: Bewohner, Einkommen, Miete
In erster Linie wird auf drei Dinge geschaut:
Wie viele Personen leben in der Wohnung
Die Anzahl der gemeldeten Bewohner beeinflusst die Berechnungen direkt. Für eine einzelne Person und für eine Familie sind die Anforderungen unterschiedlich – das ist normal.
Wie hoch ist Ihr Einkommen
Berücksichtigt wird das regelmäßige, nachweisbare Einkommen: Gehalt, Sozialleistungen, Rente, andere stabile Einnahmen. Einmalige Überweisungen und „Geld auf die Hand“ ohne Quelle spielen in der Regel keine entscheidende Rolle.
Wie viel zahlen Sie für die Wohnung
Die Miete muss im Verhältnis zum Einkommen und zur Region angemessen sein. Die gleiche Summe kann in einer Großstadt normal wirken und in einer kleinen Ortschaft Fragen aufwerfen.
Wichtig ist nicht jede Zahl für sich, sondern deren Zusammenspiel.
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Mindesteinkommen und Plausibilitätsprüfung
Hier kommt es oft zu Ablehnungen. Der Grund ist einfach: Wenn nach Abzug der Miete auf dem Papier fast nichts übrig bleibt, stellt sich für die Behörde die Frage – wovon leben Sie eigentlich?
Das ist die sogenannte Plausibilitätsprüfung – die Prüfung der lebensnahen Logik der Zahlen.
Um Probleme zu vermeiden, sollte man beachten:
- Das Einkommen muss nicht nur die Miete, sondern auch die grundlegenden Lebenshaltungskosten decken;
- Zahlen in den Dokumenten dürfen sich nicht widersprechen;
- Es ist besser, ein stabiles Einkommen unter dem Durchschnitt zu zeigen, als eine „schöne“ Miete bei null Restbetrag.
Meistens wird nicht wegen des niedrigen Einkommens an sich abgelehnt, sondern wegen des Missverhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben. Wenn diese Bilanz vernünftig aussieht, sind die Chancen auf eine positive Entscheidung deutlich höher.
Vermögensfreigrenzen: Wie viel Erspartes darf man haben?
Bei der Prüfung des Antrags wird nicht nur das Einkommen, sondern auch Ihr Vermögen berücksichtigt. Das Wohngeld ist für diejenigen gedacht, die wirklich Unterstützung brauchen, und nicht zur Deckung von Kosten bei Vorhandensein von beträchtlichem Kapital.
Die erlaubte Höhe des Vermögens hängt von der Situation des Antragstellers ab.
- Berücksichtigt werden Geld auf Konten, Bargeld und andere leicht verfügbare Vermögenswerte. Dabei geht es genau um Mittel, über die Sie hier und jetzt verfügen können.
- Rentenersparnisse oder Eigentum, das Sie faktisch nicht nutzen (z.B. selbst bewohnte Immobilie im angemessenen Rahmen), werden anders bewertet.
Wichtig ist nicht so sehr das Vorhandensein von Ersparnissen an sich, sondern deren Verhältnis zu den täglichen Ausgaben und der Lebenssituation. Ein kleiner finanzieller Puffer wird nicht als Problem angesehen, aber große Summen können ein Ablehnungsgrund sein (die Grenze liegt oft bei 60.000 € für die erste Person und 30.000 € für jede weitere).
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Verbot der Doppelfinanzierung: Bürgergeld und Grundsicherung
Hier gilt ein einfaches Prinzip: Eine Wohnung – eine staatliche Hilfe.
Wenn Sie bereits Unterstützung zum Lebensunterhalt durch Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten, können Sie nicht zusätzlich Wohngeld beantragen.
In diesen Leistungen sind die Wohnkosten bereits enthalten, daher gewährt der Staat keine zweite Zahlung für denselben Zweck. Selbst wenn der Betrag klein erscheint oder die Miete gestiegen ist, gilt dies trotzdem als Doppelfinanzierung.
Wichtige Ausnahme: Zahlungen als Darlehen
Nicht jedes Geld, das Sie vom Staat erhalten, schließt automatisch das Recht auf Wohngeld aus. Hier gibt es eine wichtige Nuance.
Wenn die Hilfe als Darlehen und nicht als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wurde, gilt sie nicht als Einkommen/Transferleistung im Ausschluss-Sinn. Dieses Geld muss zurückgezahlt werden, was bedeutet, dass es Ihre finanzielle Situation langfristig nicht verbessert.
Das bedeutet, dass ein Darlehen – zum Beispiel eine vorübergehende Hilfe zur Deckung eines einmaligen Defizits – den Weg zum Wohngeld nicht versperrt. Wichtig ist, dass in den Dokumenten klar steht, dass es sich um ein Darlehen handelt.
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Kann man auf Bürgergeld zugunsten von Wohngeld verzichten?
Ja, diese Situation ist möglich. Manchmal verzichten Menschen bewusst auf Bürgergeld (oder wechseln), um Wohngeld zu beziehen (+ oft Kinderzuschlag) – aber das sollte man nur nach genauer Berechnung tun.
Unterschied im Ansatz:
- Bürgergeld deckt den Lebensunterhalt umfassend ab, ist aber mit Pflichten und Kontrollen verbunden;
- Wohngeld ist eine zweckgebundene Hilfe nur für das Wohnen, ohne Anforderungen an die Arbeitsvermittlung.
Wenn bereits Einkommen vorhanden ist, dieses aber nicht zur vollen Mietzahlung reicht, kann Wohngeld die angenehmere Option sein. Wenn fast kein Einkommen da ist, bietet das Bürgergeld meist größeren finanziellen Schutz.
Besonderheiten für Studierende und Auszubildende (§ 20 WoGG)
Grundregel: Ausschluss bei Anspruch auf BAföG oder BAB „dem Grunde nach“
Allgemeine Regel: Wenn ein Student Anspruch auf BAföG oder BAB hat, wird Wohngeld in der Regel nicht gewährt. Dabei ist entscheidend, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht, nicht ob tatsächlich Geld fließt. Selbst bei einer Ablehnung aus formalen Gründen (z.B. zu hohes Einkommen der Eltern) prüft das Amt, ob die Möglichkeit einer solchen Förderung prinzipiell bestand.
Der Grund ist, dass im BAföG und BAB bereits Mittel für das Wohnen enthalten sind, daher ist keine separate Mietbeihilfe vorgesehen.
Ausnahmesituationen, in denen Studierende Wohngeld erhalten können
Es gibt Situationen, in denen Wohngeld auch für Studierende in Betracht kommt:
- Anspruch auf BAföG ist dem Grunde nach erloschen: Zum Beispiel wurde die Altersgrenze überschritten oder die Höchstförderungsdauer ist beendet. In solchen Fällen kann Wohngeld eine Option sein.
- Ausbildungsform berechtigt nicht zu BAföG oder BAB: Einige Programme und Ausbildungsarten fallen nicht unter diese Leistungen. Dann wird die Frage der Wohnunterstützung separat geklärt.
- Anderes Wohnformat (Mischhaushalt): Wenn der Student mit Partner, Ehepartner oder Kind lebt und der Antrag für den gesamten Haushalt gestellt wird. Hier ist der Studentenstatus nicht immer ausschlaggebend (wenn andere Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt sind).
Wenn BAföG oder BAB dem Grunde nach nicht verfügbar sind, kann Wohngeld bei Erfüllung der anderen Bedingungen gewährt werden.
BAföG als Bankdarlehen: Manchmal sieht BAföG wie eine Hilfe aus, ist aber faktisch ein Kredit, der komplett zurückgezahlt werden muss (Volldarlehen). In Fällen, in denen die Unterstützung nur als Bankdarlehen ohne Zuschussanteil gewährt wird, besteht oft Anspruch auf Wohngeld.
Berechnung der Zuschusshöhe: Woraus setzt sich das Wohngeld zusammen?
Die Höhe des Wohngeldes wird nach einer festen Formel berechnet. Dabei werden drei Parameter berücksichtigt: Wohnort, Miethöhe und Haushaltsgröße. Diese Daten werden gemeinsam betrachtet. Die gleiche Miete kann je nach Region ein unterschiedliches Ergebnis liefern.
Begriff der Mietenstufe: Wie der Wohnort die maximal berücksichtigungsfähige Miete beeinflusst
Jeder Stadt und Gemeinde ist eine Mietenstufe zugeordnet – das Niveau der Mietpreise. Im Jahr 2025 gilt eine Skala von I bis VII.
Die Mietenstufe bestimmt die maximale Miete, die der Staat bei der Berechnung akzeptiert. Wenn die tatsächliche Miete über diesem Limit liegt, wird die Differenz nicht berücksichtigt.
Kostenkomponenten: Bruttokaltmiete und was nicht dazu gehört
Bei der Berechnung des Wohngeldes zählt nicht der Gesamtbetrag der monatlichen Rechnung, sondern die Bruttokaltmiete. Das ist der Basiswert, von dem aus die Zahlung berechnet wird.
Was gehört zur Bruttokaltmiete
- Grundmiete (Nettokaltmiete).
- Kalte Betriebskosten: Hausreinigung, Müllabfuhr, Aufzugswartung, Flurbeleuchtung und ähnliche Positionen.
Genau dieser Betrag wird im Rahmen des Limits Ihrer Mietenstufe in die Berechnung einbezogen.
Was gehört NICHT zur Bruttokaltmiete
- Heizung und Warmwasser;
- Strom;
- Internet, Fernsehen;
- Parkplatz, Garage (wenn separat bezahlt);
- Zusätzliche Services und einmalige Zahlungen.
Diese Kosten erhöhen das Wohngeld nicht und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
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Tipp: Wenn Sie im Antrag die volle Miete (Warmmiete) angeben, wird die Behörde diese entweder selbst auf die Bruttokaltmiete herunterrechnen oder eine Präzisierung anfordern. Eine korrekte Aufteilung der Zahlungen beschleunigt die Bearbeitung sofort und reduziert Rückfragen.
Klimakomponente und Heizkostenzuschuss im Jahr 2025
Auch 2025 gilt bei der Wohngeldberechnung die Klimakomponente – ein pauschaler Zuschlag, der mit den Heizkosten zusammenhängt. Sie wird automatisch einbezogen und erfordert keinen gesonderten Antrag.
Dieser Zuschlag ist nicht an die tatsächlichen Heizkostenabrechnungen gebunden. Es werden Standardwerte verwendet, die abhängen von:
- der Anzahl der Personen im Haushalt;
- der Mietenstufe;
- den geltenden Normen für das jeweilige Jahr.
Die Art der Heizung, der Energieversorger und die Höhe der realen Rechnungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschlags.
Was bei der Antragstellung wichtig ist:
- Die Klimakomponente wird automatisch berücksichtigt, sie muss nicht separat angegeben werden.
- Heizkosten müssen nicht nachgewiesen werden (für diesen Zuschlag).
- Der Endbetrag hängt von der Gesamtformel ab, nicht von einer einzelnen Komponente.
Somit enthält das Wohngeld 2025 ein zusätzliches Unterstützungselement, das die Gesamtauszahlung erhöht, aber Teil der Standardberechnung bleibt und keine separate Leistung ist.
Berechnungsbeispiele für Wohngeld (Orientierungswerte 2025)
Die folgenden Beispiele zeigen die Größenordnung. Das Ergebnis wird immer individuell berechnet.
| Situation | Bedingungen | Orientierungswert Auszahlung |
|---|---|---|
| Einzelperson, berufstätig, Großstadt | 1 Person Mietenstufe VI-VII Bruttokaltmiete: 650 Euro Nettoeinkommen: ca. 1.400 Euro | 120-170 Euro pro Monat |
| Familie mit drei Personen, mittelgroße Stadt | 2 Erwachsene + Kind Mietenstufe IV Bruttokaltmiete: 900 Euro Gesamteinkommen: ca. 2.200 Euro | 250-350 Euro pro Monat |
| Rentner oder Person mit Behinderung | 1 Person Niedriges festes Einkommen Bruttokaltmiete: 520 Euro Einkommen: ca. 1.050 Euro | 200-300 Euro pro Monat |
Ermittlung des anrechenbaren Einkommens (Gesamteinkommen)
Von Ihrem Bruttogehalt zieht die Behörde automatisch Steuern und Sozialabgaben (zwischen 10 und 30 %) sowie Werbungskosten ab, um den Rechenwert zu ermitteln.
Bei der Wohngeldberechnung ist nicht das formale Einkommen „laut Bescheinigung“ wichtig, sondern das anrechenbare Einkommen – der Betrag, von dem der Staat bei der Bewilligung real ausgeht. Es ist fast immer niedriger als das Brutto, da Standardabzüge vorgenommen werden.
Einkommen, das bei der Berechnung NICHT berücksichtigt wird (Kindergeld, Elterngeld bis 300 Euro)
Beim Wohngeldantrag ist eines wichtig zu verstehen: Nicht alles Geld, das Sie erhalten, wird in die Berechnung einbezogen. Ein Teil der Zahlungen ist explizit ausgenommen, damit die Wohnunterstützung nicht durch Kinder- und Familiengelder „aufgefressen“ wird.
KindergeldKindergeld gilt nicht als Einkommen. Es wird nicht zum Verdienst der Familie addiert und nicht für die Wohngeldberechnung verwendet. Der Grund ist einfach: Dieses Geld ist für das Kind bestimmt, nicht für die Miete.
Was das für Sie bedeutet:
- Kindergeld verringert das Wohngeld nicht;
- es beeinflusst den Anspruch nicht;
- es muss im Antrag angegeben werden, aber man muss keine Nachteile befürchten.
Elterngeld bis 300 EuroBeim Elterngeld ist die Situation etwas komplexer, aber die Regel ist verständlich.
- bis 300 Euro pro Monat – wird nicht berücksichtigt (Anrechnungsfrei);
- alles über 300 Euro – wird als Einkommen angerechnet.
Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen, gilt der Freibetrag für jeden separat. In den meisten Fällen steht das Basis-Elterngeld dem Wohngeld nicht im Wege.
Antragsprozess und wichtige bürokratische Aspekte
Das Verfahren für Wohngeld in Deutschland ist formal nicht kompliziert, aber oft entstehen Verzögerungen durch Details. Wenn man im Voraus weiß, wohin man gehen muss und was vorzubereiten ist, verläuft der Prozess deutlich ruhiger.
Wo man den Antrag stellt und notwendige Dokumente (Mietbescheinigung, Verdienstbescheinigung)
Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle am Wohnort eingereicht. Das kann sein:
- Stadtverwaltung (Rathaus),
- Landratsamt,
- spezielle Behörde für Wohnungsangelegenheiten.
In Deutschland gibt es keine „allgemeine“ Website für alle. Die Einreichung erfolgt über das Portal des Bundeslandes, in dem Sie leben. Der bequemste Einstieg ist über das Bundesportal, das Sie automatisch zur richtigen Region weiterleitet.
Offizielles Bundesportal: https://www.service.bund.de
Was praktisch zu tun ist (kurz und bündig):
- Gehen Sie auf service.bund.de
- Geben Sie im Suchfeld „Wohngeld“ ein
- Geben Sie Ihre Stadt oder Postleitzahl an
Das System zeigt an: das Online-Formular Ihres Bundeslandes (falls verfügbar) oder die Seite der Behörde (Wohngeldstelle), bei der Sie den Antrag stellen müssen.
Welche Dokumente werden benötigt
Das Basispaket ist fast immer gleich:
- Mietbescheinigung: Ein Formular vom Vermieter. Bestätigt: Adresse, Höhe der „kalten“ Miete (Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten), Anzahl der Bewohner. Wenn der Mietvertrag detailliert ist, wird er manchmal statt der Bescheinigung akzeptiert, aber viele Wohngeldstellen verlangen das separate Formular.
- Verdienstbescheinigung: Einkommensnachweis: für Arbeitnehmer – vom Arbeitgeber; für Rentner – Rentenbescheid; für Selbstständige – Steuerbescheide oder Gewinnermittlung.
Zusätzlich können angefordert werden: Mietvertrag; Nachweis über den Aufenthaltsstatus; Auszüge über andere Einkünfte, falls vorhanden. Je genauer die Dokumente ausgefüllt sind, desto weniger Rückfragen gibt es.
Auszahlungsfristen: Rückwirkend ab dem Ersten des Antragsmonats
Wohngeld wird nicht rückwirkend für vergangene Monate gewährt (vor Antragstellung). Die Zahlung beginnt ab dem Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Beispiel:
Wenn der Antrag am 18. April eingereicht wird, gilt der Anspruch auf Zahlung ab dem 1. April, auch wenn der Bescheid später kommt.
Deshalb lohnt es sich nicht, den Antrag aufzuschieben. Selbst wenn ein Dokument fehlt, kann man in vielen Städten den Antrag erst einmal stellen (zur Fristwahrung) und fehlende Unterlagen nachreichen – Hauptsache, das Datum des Antrags ist fixiert.
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Mitteilungspflicht und Weiterbewilligung
Nach der Bewilligung von Wohngeld ist es wichtig zu wissen: Das Wohngeld wird auf Basis der aktuellen Daten berechnet, und die Behörde erwartet, dass Sie Änderungen mitteilen. Das ist keine Formalität, sondern Teil der Regeln für den Erhalt der Leistung.
Wann müssen Änderungen gemeldet werden
Die Wohngeldstelle muss immer benachrichtigt werden, wenn sich etwas ändert, das die Berechnung beeinflusst. In erster Linie sind das:
- Einkommen: neuer Job, Gehaltserhöhung, Wechsel der Beschäftigung, Ende eines befristeten Einkommens (wenn es sich um mehr als 15% ändert);
- Miete: Erhöhung oder Senkung der „kalten“ Miete (um mehr als 15%), Umzug;
- Haushaltszusammensetzung: Jemand zieht aus, zieht ein, ein Kind wird geboren.
Mitteilungen sollten unverzüglich erfolgen, sobald Änderungen eingetreten oder bekannt sind. Dies geschieht in der Regel schriftlich – per Formular, Online-Portal oder einfachem Brief mit Kopien der Belege.
Wer Änderungen nicht meldet, riskiert zwei Szenarien: Überzahlung, die zurückgefordert wird; bei Überprüfung – Einstellung der Zahlungen.
Weiterleistungsantrag: Wann man den Folgeantrag stellen muss
Wohngeld wird für einen begrenzten Zeitraum bewilligt, meist für 12 Monate. Nach Ablauf wird die Zahlung nicht automatisch verlängert.
Damit das Geld weiterhin fließt, muss ein Folgeantrag gestellt werden – der Weiterleistungsantrag.
Was zu beachten ist:
- Der Antrag sollte 1-2 Monate vor Ablauf des aktuellen Zeitraums gestellt werden;
- bei späterer Einreichung ist eine Unterbrechung der Zahlungen möglich;
- das Dokumentenpaket ist meist kleiner als beim Erstantrag, aber die Daten werden trotzdem neu geprüft.
Wenn sich Einkommen und Miete nicht geändert haben, geht die Verlängerung schneller. Gab es Änderungen, werden diese einfach in der Neuberechnung berücksichtigt.
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