Wohngeld für Ukrainer in Deutschland im Jahr 2024: Wer hat Anspruch?
Wohngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen, die trotz Arbeit oder Rente nicht in der Lage sind, ihre Wohnkosten in vollem Umfang zu decken. Im Jahr 2024 könnten viele Menschen von dieser Art von Unterstützung profitieren, insbesondere angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten. Im Folgenden erklären wir, wer Anspruch auf Wohngeld hat und wie Sie diese Form der Unterstützung beantragen können.
Wohngeld in Deutschland – Zuschuss
Wohngeld oder Zuschuss ist eine Form der finanziellen Unterstützung für Miete oder Wohnkosten für Menschen, die trotz ihres Einkommens nicht genug Geld haben, um ihre Wohnung selbst zu bezahlen. Es ist möglich, diese Hilfe zu erhalten, unabhängig davon, ob die betreffende Person Mieter oder Hausbesitzer ist oder in einem Pflegeheim wohnt.
Es sei daran erinnert, dass das Wohngeld nicht mit anderen Sozialleistungen wie der Bürgerhilfe kombiniert werden kann, die die Wohnkosten abdeckt. Die Höhe des Wohngelds hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie der Anzahl der Personen im Haushalt, dem Gesamteinkommen und der Miete.
Die Höhe des Wohngeldes wurde erhöht, im Jahr 2024 erhält der durchschnittliche Haushalt in Deutschland rund 370 € pro Monat. Darüber hinaus wurden neue Regeln für Beihilfen eingeführt, die für einen längeren Zeitraum zugewiesen werden können, und das verfügbare Einkommen wurde in die rückwirkende Berechnung einbezogen. Dank dieser Änderungen haben mehr Menschen Anspruch auf diese Form der Unterstützung.
Wer hat in Deutschland Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld können Personen erhalten, die bestimmte Einkommens- und Wohnkriterien erfüllen. Die Hauptbegünstigten sind Arbeitnehmer, Rentner und Menschen, die über andere Einkommensquellen verfügen, die aber nicht ausreichen, um eine eigene Wohnung zu unterhalten.
Es ist wichtig zu betonen, dass auch Personen, die in ihrem eigenen Haus wohnen, diese Form der Unterstützung beantragen können. Dazu gehören auch Hypothekenzinsen und Kosten für die Instandhaltung der Wohnung.
Auch Studenten und Auszubildende können Wohngeld erhalten, allerdings nur, wenn sie keinen Anspruch auf andere Unterstützungsformen wie Bafög oder Ausbildungsbeihilfen haben. In diesem Fall muss der Bezug dieser Leistungen nachgewiesen werden, was eine Voraussetzung für die Prüfung des Wohngeldantrags ist.
Wohngeld wird nicht zusammen mit anderen Leistungen gewährt
Wohngeld kann zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 bezogen werden. Das Arbeitslosengeld wird als normales Einkommen berechnet. Auch Rentner können Wohngeld beantragen. In diesem Fall wird die Rente als Einkommen angerechnet. Eine Person, die andere Sozialleistungen erhält, die bereits die Wohnkosten abdecken, kann kein Wohngeld beantragen.
Dazu gehören:
- Bürgerfonds;
- Sozialhilfe;
- Grundsicherung;
- Wohngeld nach dem SGB XII;
- Leistungen in besonderen Fällen;
- Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
- Übergangsgeld nach dem SGB VI und befristetes Behindertengeld nach dem SGB VII;
- Hilfe für Personen, die einen befristeten Wehrdienst ableisten.
Wohngeld für Ukrainer: Wer kann einen Zuschuss beantragen?
Im Allgemeinen kann jeder, der über ein geringes Einkommen verfügt, einen Antrag auf Wohngeld stellen. Aber natürlich erhält es nicht jeder. Zunächst einmal sind die Zahlungen dafür bestimmt:
- Rentner, die eine niedrige Rente beziehen;
- Studierende, es sei denn, die gesamte Familie ist BAföG-berechtigt;
- Berufstätige Mütter und Alleinerziehende;
- Paare mit niedrigen Gehältern sowie Einzelpersonen, die im Niedriglohnsektor arbeiten;
- Bewohner von Pflegeheimen und Internaten für Behinderte.
Empfänger anderer Leistungen, die auch den Lebensunterhalt abdecken (z.B. SGB II bzw. SGB XII, Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Bürgergeld oder Bachelor- bzw. Masterstudienbeihilfen, Studiendarlehen oder Berufsausbildung), haben in den meisten Fällen keinen Anspruch auf den Zuschuss. Gleichzeitig ist das Wohngeld für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten kein Hinderungsgrund für den Bezug von Sozialhilfe für Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket).
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Ob Sie für das Wohngeld in Frage kommen, können Sie mit einem speziellen Online-Service überprüfen. Der Online-Zähler hilft Ihnen, die entsprechenden Berechnungen vorzunehmen und herauszufinden, wie hoch Ihr Anspruch ist und ob Sie für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen.
Wie man das Wohngeld in Deutschland im Jahr 2024 berechnet
Die übliche Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttomiete, in der Wasser, Abwasser und Müllabfuhr enthalten sind, nicht aber die Stromkosten und die tatsächlichen Kosten für Warmwasser und Heizung. Nach der Reform 2024 werden die Heizkosten jedoch pauschal über eine Heizkostenkomponente berücksichtigt, die von der Anzahl der in der Mietwohnung lebenden Personen abhängt und somit indirekt die Wohnungsgröße berücksichtigt.
Siehe auch: Sozialwohnungen für ukrainische Flüchtlinge in Deutschland und wie man eine WBS-Genehmigung erhält
Die Höhe der finanziellen Unterstützung für die Unterkunft hängt in der Regel von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder (neben dem Antragsteller werden auch Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister berücksichtigt);
- die Höhe der Miete (oder der Belastung im Falle eines Hauseigentümers);
- das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Wohngeld-Berechnungsformel:
1,15 * (M – (a + b * M + c * Y) €, wobei
M – Betrag der Miete (gerundet in Euro)
Y – gerundetes Monatseinkommen (Euro)
a, b und c sind Werte, die durch die Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt bestimmt werden
Sie können die Höhe der Leistung selbst mit einem Online-Rechner berechnen. Beachten Sie jedoch, dass nur die für Sie zuständige Behörde genaue Berechnungen anstellen kann, die die Grundlage für die vorgeschriebenen Zahlungen bilden.
Bitte beachten Sie, dass allen Gemeinden/Bezirken in Deutschland eine Mietzuschussstufe zugewiesen wurde, d. h. ein Höchstbetrag für die Miete oder die Belastung (für Eigentümer), der bezuschusst werden kann. Insgesamt gibt es 7 Mietpreisstufen, die von den Wohnkosten in der jeweiligen Stadt abhängen. Zum Beispiel gehört Dortmund zur Stufe 3 und München zur Stufe 7 (die höchsten Wohnkosten)
Ein Anspruch auf Wohngeld kann auch bestehen, wenn die Miete oder die Zahlungen den Höchstbetrag überschreiten. In diesem Fall wird die Höhe des Zuschusses jedoch nur auf der Grundlage der jeweiligen Höchstmiete oder -zahlung berechnet.
Wie beantrage ich Wohngeld in Deutschland?
Sozialhilfe wird nur auf der Grundlage eines Antrags nach § 22 WoGG gewährt. Dieser Antrag ist vom Haushaltsvorstand des einkommensschwachen Haushaltes zu stellen, nachdem die Wohngeldberechtigung bestätigt wurde. Das Antragsformular für Wohngeld ist bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Kreis- oder Bezirksverwaltung erhältlich. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung über den Erhalt der Leistung. Das ausgefüllte Antragsformular sollten Sie auch bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde, Stadt- oder Kreisverwaltung einreichen.
Es sei darauf hingewiesen, dass viele Bundesländer bereits ein Online-Antragsformular auf ihren Websites haben. Die entsprechenden Informationen und Kontaktdaten für Ihr Bundesland finden Sie unter https://verwaltung.bund.de/, indem Sie nach Wohngeld suchen. Dort finden Sie die entsprechenden Informationen und das Amt in Ihrem Bundesland.
Um einen Wohnzuschuss zu erhalten, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen ausgefüllten Antrag auf Unterstützung;
- ein Dokument, das die Wohnkosten bestätigt (z. B. eine Mietbescheinigung, ein Kontoauszug, der die Mietzahlungen der letzten drei Monate bestätigt);
- einen Einkommensnachweis (dies kann z. B. eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers sein, gegebenenfalls eine Mitteilung über die Höhe der gewährten Rente, ein Schwerbehindertenausweis, eine Bescheinigung über den Status der Arbeitslosigkeit usw.)
Die für Sie zuständige Behörde muss einen schriftlichen Bescheid über Ihren Wohngeldantrag erlassen. Je nachdem, bei welcher Gemeinde Sie den Antrag stellen, müssen Sie 3 bis 8 Wochen auf den Bescheid warten, und die Leistung wird ab dem neuen Monat gezahlt. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Wenn Sie nach 12 Monaten immer noch Hilfe benötigen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen, am besten zwei Monate bevor Sie Ihre bisherige Unterstützung verlieren. Die Mittel werden in der Regel im Voraus an den Mieter ausgezahlt.
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