Wie man nach § 24 in Deutschland bleiben kann – Übergang zur Aufenthaltserlaubnis

22 Oktober 2025
Der Junge steht da und denkt darüber nach, wie er eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann. Er steht vor dem Rathaus.

Viele, die nach Deutschland gemäß § 24 gekommen sind und vorübergehenden Schutz erhalten haben, beginnen sich im Laufe der Zeit zu fragen: Was kommt als Nächstes? Wie kann man nach Paragraph 24 in Deutschland bleiben und ist es möglich, hier auf anderer Grundlage zu bleiben – zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit, Studium oder Familie zu erhalten?

In diesem Artikel erklären wir, womit man beim Übergang beginnen sollte, welche realen Wege es gibt und was man im Voraus berücksichtigen sollte, um typische Fehler zu vermeiden. Alles so verständlich wie möglich – nur das, was wirklich wichtig ist, wenn Sie langfristig und legal in Deutschland bleiben möchten.

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Paragraph 24 und warum es sich lohnt, ihn gegen eine Aufenthaltserlaubnis zu tauschen?

Der Status nach § 24 ist eine vorübergehende Schutzform. Er bot die Möglichkeit, sich schnell zu legalisieren, eine Unterkunft, Zugang zu medizinischer Versorgung und soziale Unterstützung zu erhalten. Aber dieser Status hat Einschränkungen:

  • Sie erhalten kein vollwertiges Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt,
  • die Arbeitsmöglichkeiten sind begrenzt,
  • nicht die gesamte Zeit, die Sie unter § 24 verbracht haben, wird für die Niederlassungserlaubnis oder die Staatsbürgerschaft angerechnet.

Deshalb suchen viele nach einer Möglichkeit, zu einer anderen Art von Aufenthaltstitel zu wechseln – zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit, zum Studium oder zur Familie.

Hauptgründe für einen Statuswechsel

  • Arbeit und berufliche Entwicklung. Wer eine stabile Beschäftigung gefunden hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit beantragen (§ 18a oder § 18b). Dies gibt mehr Rechte und Perspektiven.
  • Studium oder Ausbildung. Wenn Sie sich an einer Hochschule eingeschrieben oder eine Berufsausbildung begonnen haben, können Sie einen studentischen oder Ausbildungsstatus erhalten (§ 16b, § 16a).
  • Familiäre Umstände. Die Heirat mit einem deutschen Staatsbürger oder der Familiennachzug eröffnet einen anderen rechtlichen Weg.
  • Langfristige Pläne. Ein Statuswechsel ist ein Schritt, um die Frist für die Niederlassungserlaubnis (dauerhafter Aufenthalt) und später – für die Staatsbürgerschaft – zu beginnen.

Allgemeine Voraussetzungen für den Übergang zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie sich entschieden haben, vom vorübergehenden Schutz (§ 24) zu einer stabileren Aufenthaltserlaubnis zu wechseln, müssen Sie verstehen, dass Deutschland einen solchen Status denjenigen gewährt, die bereits fest auf eigenen Beinen stehen. Die Behörden bewerten nicht nur Ihre Dokumente, sondern auch, wie gut Sie integriert sind – ob Sie arbeiten, Deutsch sprechen und sich selbst versorgen können.

Im Fol Folgenden sind die Hauptkriterien aufgeführt, die beim Übergang geprüft werden.

Finanzielle Unabhängigkeit

Hier ist es wichtig zu zeigen, dass Sie sich und Ihre Familie ohne staatliche Unterstützung versorgen können. Dazu gehören Gehalt, Stipendium oder eigenes Einkommen, das ausreicht, um in Deutschland zu leben. Manchmal werden auch Ersparnisse berücksichtigt, wenn das Einkommen vorübergehend unter dem erforderlichen Niveau liegt.

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, reichen in der Regel die letzten 3-6 Gehaltsabrechnungen aus. Für Selbstständige – der Einkommensteuerbescheid und Kontoauszüge.

Ausreichender Wohnraum

Das Vorhandensein einer angemessenen Wohnung ist eine zwingende Voraussetzung. Der Staat prüft, ob jedes Familienmitglied über eine eigene „Wohnnorm“ verfügt: Richtwert sind nicht weniger als 12-15 qm pro Person.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es hier nicht um Luxus geht, sondern darum, dass die Wohnung zum dauerhaften Wohnen geeignet ist – mit Heizung, separater Küche und einer Anmeldung (Meldebescheinigung).

Krankenversicherung

Ohne Krankenversicherung geht in Deutschland nichts. Für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ist eine Police erforderlich, die die medizinische Grundversorgung abdeckt und den deutschen Standards entspricht. Dies kann eine gesetzliche Krankenkasse oder eine private Versicherung sein, aber „touristische“ oder temporäre Policen sind nicht ausreichend.

Deutsche Sprachkenntnisse

Die Sprache ist etwas, worauf Beamte besonders achten. Die Mindestanforderung ist das Niveau A2, aber für viele Aufenthaltstitel (z. B. die Niederlassungserlaubnis) ist B1 erforderlich.

Die Kenntnisse können durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts, telc, ÖSD oder den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses nachgewiesen werden.

Keine Vorstrafen und Teilnahme an Integrationskursen

Offensichtlich sinken die Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis bei Vorstrafen drastisch. Sogar kleinere Gesetzesverstöße können ein Grund zur Ablehnung sein.
Der Integrationskurs ist im Gegenteil ein großes Plus
. Er zeigt, dass Sie wirklich vorhaben zu bleiben, die deutschen Gesetze und die Kultur verstehen. Manchmal verkürzt der erfolgreiche Abschluss sogar die Wartezeit auf die Niederlassungserlaubnis.

Wie man zu einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (Arbeit) wechselt

Das Gesetz sieht verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen vor, abhängig von Ihrer Ausbildung, Erfahrung und Ihrem Einkommensniveau. Im Folgenden sind die drei Hauptkategorien aufgeführt.

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a)

Diese Option eignet sich für diejenigen, die über ein Diplom einer Berufsausbildung verfügen – zum Beispiel von einer Fachschule, einer Berufsschule oder einer Ausbildung, die in Deutschland anerkannt ist.
Die Hauptbedingung ist, dass Sie in einem Beruf arbeiten, der dieser Ausbildung entspricht. Wenn Sie beispielsweise Elektriker sind, muss die Arbeit im technischen Bereich liegen und nicht in einem anderen Feld.

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Die Anerkennung des Abschlusses ist ein entscheidender Schritt. Ohne sie wird kein Visum oder Aufenthaltstitel nach § 18a erteilt. Ob Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, können Sie über das Portal anerkennung-in-deutschland.de prüfen.

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b)

Wenn Sie ein Hochschuldiplom haben, ist dieser Weg einfacher. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird (über die Website anabin.kmk.org) und dass Sie einen Arbeitsvertrag in Ihrem Fachgebiet haben.

Manchmal wird die Aufenthaltserlaubnis auch bei Teilzeitbeschäftigung erteilt, wenn das Einkommen ausreicht und die Arbeitsbedingungen dem Beruf entsprechen.

Blaue Karte EU (Blue Card EU, § 18g)

Dies ist die wohl prestigeträchtigste Option für hochqualifizierte Fachkräfte.
Die Blaue Karte wird an Personen vergeben, die einen Hochschulabschluss haben und ein Gehalt über einer bestimmten Schwelle beziehen (im Jahr 2025 etwa 45.300 Euro pro Jahr, für IT-Berufe etwa 41.000 Euro).

Die Vorteile sind offensichtlich:

  • schnellerer Übergang zur Niederlassungserlaubnis – bereits nach 33 Monaten (oder nach 21 Monaten mit B1-Sprachniveau);
  • einfacher Arbeitgeberwechsel (mit Genehmigung der Ausländerbehörde);
  • der Ehepartner erhält ein uneingeschränktes Recht auf Erwerbstätigkeit.

Wie man zu einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium / zur Ausbildung wechselt

Eine gute Alternative ist eine Ausbildung – an einer Universität, einer Fachhochschule oder durch eine Berufsausbildung (Ausbildung).
Dies ist ein realer Weg, sich zu legalisieren und im Laufe der Zeit einen stabilen Status zu erhalten.

Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b)

Wenn Sie sich an einer deutschen Hochschule einschreiben oder bereits studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Studiums erhalten.
Hier ist es wichtig zu zeigen, dass Sie über ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts verfügen (im Jahr 2025 etwa 11.200 Euro pro Jahr) und eine Krankenversicherung haben.

Nach Abschluss des Studiums haben Sie das Recht, weitere 18 Monate in Deutschland zu bleiben, um eine qualifizierte Arbeit zu suchen. Dies ist eine wichtige Übergangszeit, die es ermöglicht, anschließend den Status zu einer Arbeitserlaubnis (§ 18b oder § 18g) zu wechseln.

Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (Ausbildung, § 16a)

Wenn Sie nicht aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben möchten, sondern aufgrund eines Berufs, kann die Ausbildung die verständlichste und zugänglichste Option sein. Dies ist keine Universität, sondern eine Berufsausbildung, bei der Sie sofort arbeiten und ein Gehalt erhalten.

Das Prinzip ist einfach: Sie finden ein Unternehmen, das bereit ist, Sie in dem gewünschten Beruf auszubilden, unterzeichnen einen Vertrag und werden offiziell Auszubildender (Azubi). Im Gegenzug zahlt Ihnen das Unternehmen etwa 900-1200 Euro pro Monat. Dieser Betrag hängt vom Fachgebiet und dem Ausbildungsjahr ab – je weiter fortgeschritten, desto höher der Satz.

Nach Beginn der Ausbildung erhalten Sie einen offiziellen Status und eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Vertrags. Dieser Zeitraum wird auf die Gesamtaufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet. Und nach Abschluss des Programms können Sie bleiben – zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit (§ 18a) oder zur Arbeitsplatzsuche (§ 20) erhalten.

Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d)

Wenn Sie bereits einen Beruf oder ein Diplom aus einem anderen Land haben, Deutschland aber eine offizielle Anerkennung verlangt, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis speziell für diesen Prozess erhalten.
Ein solcher Aufenthaltstitel eignet sich beispielsweise für Ärzte, Krankenschwestern, Ingenieure, Lehrer und andere Fachkräfte, deren Berufe staatlich reguliert sind.

Die Grundidee ist einfach: Sie halten sich legal in Deutschland auf, während das Anerkennungsverfahren für Ihre Ausbildung oder Qualifikation läuft. Manchmal ist es in dieser Zeit sogar möglich, teilweise oder unter Aufsicht zu arbeiten, wenn der Beruf dies zulässt.

Um sich zu bewerben, müssen Sie:

  • Dokumente über Ihre Qualifikation besitzen und das Anerkennungsverfahren eingeleitet haben;
  • einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts erbringen;
  • eine Krankenversicherung und eine Wohnung haben;
  • in einigen Fällen – eine Einladung zu einer Anpassungsmaßnahme.

Nach erfolgreicher Anerkennung können Sie ohne Ausreise aus Deutschland in eine Arbeits-Aufenthaltserlaubnis (§ 18a oder § 18b) wechseln.
Dies ist einer der logischsten Wege für diejenigen, die bereits einen Beruf haben, aber noch keine deutsche Anerkennung besitzen.

Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen (§ 16f)

Diese Option eignet sich für diejenigen, die noch nicht das erforderliche Deutschniveau erreicht haben, um zu studieren oder zu arbeiten.

Ein solcher Aufenthaltstitel wird für die Teilnahme an intensiven Sprachkursen (normalerweise mindestens 18 Stunden pro Woche) erteilt.

Was wichtig zu wissen ist:

  • Während der Gültigkeit des Aufenthaltstitels ist das Arbeiten (bis auf wenige Ausnahmen) nicht gestattet.
  • Der Kurs muss im Voraus bezahlt und ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts müssen nachgewiesen werden.
  • Nach Abschluss des Kurses kann man beispielsweise in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung oder zum Studium wechseln.

Dieser Weg funktioniert gut als „Eintrittskarte“ in das System – besonders wenn Sie ernsthaft planen, in Deutschland zu bleiben und sich ein Leben aufzubauen, aber noch unsicher mit der Sprache sind.

Wie man zu einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wechselt (Familiennachzug, Ehe, besondere Fälle)

Diese Option ist für diejenigen gedacht, die nahe Verwandte in Deutschland haben oder sich in besonderen persönlichen Umständen befinden. Die Grundidee ist, bei der Familie zu leben oder aus humanitären Gründen im Land bleiben zu können.

Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

Wenn Sie einen Ehepartner, Kinder oder Eltern in Deutschland haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um zusammenzuleben.

Was dabei zu beachten ist:

  • Die Verwandtschaft muss durch offizielle Dokumente nachgewiesen werden.
  • Es müssen ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnraum vorhanden sein, damit die ganze Familie komfortabel leben kann.
  • Manchmal sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1) erforderlich.

Eine solche Aufenthaltserlaubnis erlaubt es, in Deutschland zu arbeiten und zu studieren, und nach mehreren Jahren des Aufenthalts – eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Aufenthaltserlaubnis bei Eheschließung oder eingetragener Lebenspartnerschaft

Wenn Sie einen deutschen Staatsbürger oder einen Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis geheiratet haben, besteht die Möglichkeit, einen eigenen Status zu erhalten.

Hier ist es wichtig zu zeigen, dass die Beziehung echt und keine Scheinehe ist. Das Schicksal der Aufenthaltserlaubnis hängt stark von den Nachweisen des gemeinsamen Lebens ab: gemeinsame Adresse, Konten, Fotos, Korrespondenz, Zeugenaussagen.

Andere Wege zum Wechsel von § 24 zur Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer und Selbstständige (§ 21)

Diese Option eignet sich für diejenigen, die ein Unternehmen gründen oder als Freiberufler in Deutschland arbeiten möchten.

Worauf wird geachtet:

  • Businessplan und wirtschaftliches Interesse. Die Behörden wollen sehen, dass Ihr Unternehmen tatsächlich Einnahmen generieren und einen Nutzen für die regionale Wirtschaft bringen wird.
  • Ausreichende Mittel für den Start und den Lebensunterhalt. Sie müssen nachweisen, dass Sie sich selbst versorgen können, bis das Geschäft rentabel ist.
  • Erfahrung und Qualifikation. Manchmal wird berücksichtigt, wie gefragt Ihre Branche auf dem Markt ist.

Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Personen (§ 25b)

Diese Kategorie eignet sich für diejenigen, die bereits lange Zeit in Deutschland leben, die Sprache beherrschen, Steuern zahlen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Schlüsselmomente:

  • Nachweis der Integration: Deutschkenntnisse, Arbeit, Teilnahme am Gemeinschaftsleben.
  • Keine Probleme mit dem Gesetz: Vorstrafen oder Ordnungswidrigkeiten können ein Hindernis sein.
  • Die Möglichkeit, ohne Einschränkungen in Deutschland zu leben und zu arbeiten und später eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder die Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Dieser Weg wird von denen geschätzt, die schon lange im Land sind und bewiesen haben, dass sie Teil der deutschen Gesellschaft geworden sind.

Wann ist ein direkter Wechsel von Paragraph 24 nicht möglich?

Manchmal ist es nicht so einfach, den Status von § 24 auf eine andere Aufenthaltserlaubnis zu ändern. Es gibt Situationen, in denen das Gesetz die Übergangsmöglichkeiten direkt einschränkt, und der Versuch, ohne Einhaltung der Bedingungen auf die gewünschte Option „umzuspringen“, kann zur Ablehnung führen. Lassen Sie uns die häufigsten schwierigen Fälle und deren Handhabung betrachten.

„Verbotene“ Paragraphen: Auf welche Aufenthaltserlaubnis kann man nicht direkt wechseln? (§ 19f AufenthG)

  • § 19f AufenthG legt Beschränkungen für den Wechsel zwischen bestimmten Arten von Aufenthaltstiteln fest. Wenn Sie sich beispielsweise mit einer vorübergehenden Erlaubnis aus humanitären Gründen oder nach § 24 in Deutschland aufhalten, können Sie nicht direkt zu einer Aufenthaltserlaubnis wechseln, die für hochqualifizierte Fachkräfte (§ 18g) oder für bestimmte studentische Status vorgesehen ist.

Selbst wenn Sie über die entsprechende Ausbildung und Erfahrung verfügen, sind zusätzliche Schritte erforderlich, wie z. B. die Ausreise aus Deutschland und die Beantragung über ein Konsulat oder die Beantragung eines Zwischenstatus, der den Weg zur gewünschten Aufenthaltserlaubnis legal ebnet.

Studentenvisum (§ 16b): Warum kann eine Ausreise aus Deutschland erforderlich sein?

Wenn Sie nach § 24 (vorübergehender Schutz) in Deutschland leben und sich entscheiden, an einer Universität zu studieren, ist der Gedanke logisch: Warum ausreisen, wenn ich bereits legal hier bin? Aber die deutsche Gesetzgebung erlaubt nicht immer einen einfachen „Paragraphenwechsel“, besonders wenn es um eine studentische Aufenthaltserlaubnis (§ 16b) geht.

Der Hauptgrund ist, dass nicht jeder Status es erlaubt, den Aufenthaltszweck innerhalb des Landes zu ändern. In einigen Fällen sind Ausländer ausdrücklich verpflichtet, Deutschland zu verlassen und ein Visum von ihrem Heimatland oder einem Land, in dem sie einen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben (z. B. Polen, Tschechien, Litauen usw.), aus zu beantragen.

Diese Anforderung hängt nicht mit bürokratischer Sturheit zusammen, sondern mit dem Verfahren zur Visumerteilung. Die deutschen Behörden wollen sicherstellen, dass die Person tatsächlich zu Studienzwecken einreist und nicht versucht, von einem Status in einen anderen zu „springen“.

Und es ist wichtig zu verstehen, dass dies keine Formalität ist. Ein Fehler in dieser Phase kann zum Verlust des legalen Status oder zu Problemen bei der nächsten Einreise führen. Bevor Sie also mit dem Studium beginnen, stellen Sie sicher, dass Ihr Übergang korrekt erfolgt – auch wenn Sie dafür Deutschland vorübergehend verlassen müssen.

Denys

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