Rundfunk- und Fernsehgebühr in Deutschland – Wie zahlt man die Gebühr und kann man sich davon befreien lassen?

16 Januar 2026
Gesetzentwurf zur Rundfunkgebühr in Deutschland Source: Vista Create

Der Rundfunkbeitrag ist ein Pflichtbeitrag für Fernsehen und Radio, der für jede Wohnung gezahlt werden muss. In diesem Artikel erzähle ich Ihnen, was das ist, wie viel er kostet, wie man ihn bezahlt, wie er berechnet wird und was passiert, wenn man nicht zahlt (was man übrigens besser nicht tun sollte).

Список

Das Prinzip „Eine Wohnung – ein Beitrag“

In Deutschland gilt das Wohnungsinhaberprinzip: Für eine Wohnung wird ein Beitrag erhoben, unabhängig von der Anzahl der Bewohner.

Das bedeutet:

  • es ist egal, ob eine Person oder eine Familie dort lebt;
  • die Wohnform spielt keine Rolle – Paar, WG, Verwandte;
  • das Vorhandensein von Fernseher, Radio oder Internet spielt keine Rolle.

Wenn mehrere Personen unter einer Adresse wohnen, zahlen sie einen Rundfunkbeitrag und entscheiden selbst, wer das Geld überweist.

Aktuelle Höhe des Beitrags im Jahr 2026

Im Jahr 2026 beträgt der Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro pro Monat für eine Wohnung.

Der Betrag ist im ganzen Land einheitlich und hängt nicht vom Bundesland ab, selbst bei einem Umzug. Der Beitragsservice legt den Tarif nicht fest und kann ihn nicht ändern. Er erfüllt ausschließlich eine Verwaltungsfunktion.

Verfügbare Zahlungsoptionen:

  • monatlich – 18,36 Euro;
  • vierteljährlich – 55,08 Euro;
  • halbjährlich – 110,16 Euro;
  • jährlich – 220,32 Euro.

Zahlungsweise und -rhythmus können bei der Anmeldung oder über das Service-Portal des Beitragsservice gewählt werden: https://www.rundfunkbeitrag.de/.

Wenn im Bescheid ein höherer Betrag als der Standard angegeben ist, handelt es sich in der Regel um: Rückstände aus vergangenen Monaten oder Berechnungen für den Zeitraum vor der Anmeldung.

Ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags 2027 geplant? (KEF-Prognose)

Diese Frage stellen mir im Moment viele 🙂

Kurz gesagt:

Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2027 wird diskutiert, eine endgültige Entscheidung gibt es aber noch nicht.

Was bisher bekannt ist:

Aktuell gibt es eine Empfehlung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewertet, schlägt vor:

  • den Beitrag um 0,58 Euro zu erhöhen;
  • also von 18,36 € auf 18,94 € pro Monat für eine Wohnung.

Nach Meinung der KEF ist genau diese Beitragshöhe notwendig, damit ARD, ZDF und Deutschlandradio normal arbeiten und ihre Verpflichtungen erfüllen können.

Warum das noch keine automatische Erhöhung bedeutet

Es ist wichtig für uns alle zu verstehen:

  • Die KEF legt den Preis nicht fest. Sie gibt nur eine finanzielle Einschätzung und Empfehlungen ab.
  • Die endgültige Entscheidung treffen die Bundesländer, und in den vergangenen Jahren wurde eine Erhöhung bereits verschoben – aus politischen und sozialen Gründen. Daher ist es noch zu früh zu sagen, dass der Beitrag sicher steigen wird, aber die Wahrscheinlichkeit besteht.

Kontakt zum Beitragsservice: Wohin mit Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zu Zahlung, Anmeldung, Befreiung oder Rückständen haben, können Sie den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice direkt kontaktieren.

📞 Telefon

Service-Telefon:

01806 999 555 10

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag, von 7:00 bis 19:00 Uhr

ℹ️ Kosten: 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen.
Eine kostenlose Hotline gibt es leider nicht.

✉️ Postanschrift

Wenn Sie einen Antrag, Dokumente oder eine schriftliche Anfrage senden müssen:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Deutschland

Wir empfehlen, Dokumente per Einschreiben zu senden, um einen Zustellnachweis zu haben.

Warum muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden: Was sagt das Verfassungsgericht?

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags landete mehrfach vor Gericht – und wurde schließlich auf höchster Ebene geprüft. Im Jahr 2018 bestätigte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich: Der obligatorische Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist verfassungskonform und muss gezahlt werden.

Beitrag für den Zugang, nicht für den Konsum

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, sondern eine spezielle Pflichtabgabe, die für die bloße Möglichkeit des Zugangs zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben wird.

Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Person tatsächlich fernsieht, Radio hört oder entsprechende Dienste nutzt.

Einfach ausgedrückt, wenn wir uns vorstellen, wir wären das Gericht:

Die Zahlungspflicht ist nicht an den Konsum gebunden, sondern an die Tatsache des Wohnens in einer Wohnung, für die eine öffentliche Informationsinfrastruktur bereitgestellt wird.

Warum Klagen zwecklos sind

Ich möchte Sie warnen, dass dies keine Einzelentscheidung ist. Davor und danach hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach bestätigt: Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig festgesetzt, und Zahlungsaufforderungen sind vollstreckbar.

Deshalb enden Versuche, einfach nicht zu zahlen oder sich auf die Rechtswidrigkeit des Beitrags zu berufen, in der Regel mit Schuldenanhäufung und Zwangsvollstreckung. Nach deutschem Recht gilt die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags als endgültig bestätigt. So sieht es aus, liebe Freunde.

Anmeldung und Zahlungsweisen: Wie man alles richtig macht

Ich möchte gleich zwei Prozesse unterscheiden: die Anmeldung des Wohnsitzes und die Anmeldung beim Beitragsservice. Das sind ganz verschiedene Verfahren, aber es gibt eine Verbindung zwischen ihnen.

Meldepflicht bei Umzug (Anmeldung)

Nach dem Umzug gehen Sie zum Bürgeramt und machen die Anmeldung der Adresse. Das muss innerhalb von 14 Tagen geschehen.

Wichtig:

Nach der Anmeldung übermittelt der Staat die Informationen selbst an den Beitragsservice (Meldeabgleich).
Sie müssen niemanden anrufen.

Das Ausbleiben eines Briefes befreit nicht von der Pflicht. Wenn Sie wissen, dass unter der Adresse niemand zahlt, ist es korrekter, sich selbstständig über die offizielle Website anzumelden. Irgendwann kommt sowieso heraus, dass Sie nicht zahlen, und dann gibt es Ärger.

Wie man den Rundfunkbeitrag bezahlt: Schritt für Schritt

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist ein einfacher Vorgang, wenn man ihn richtig macht.

Zahlung per SEPA-Lastschrift (empfohlen)

Dies ist eine automatische Abbuchung vom Konto. So richten Sie es ein:

  1. Gehen Sie auf die Website rundfunkbeitrag.de.
  2. Geben Sie die Beitragsnummer an (9-stellige Nummer, die jedem Haushalt zugewiesen wird).
  3. Geben Sie die IBAN Ihres Bankkontos ein.
  4. Bestätigen Sie die Zustimmung zur Abbuchung (Lastschriftmandat).

Vorteile: Das Geld wird automatisch abgebucht; keine Versäumnisse; man muss sich keine Zahlungstermine merken.

Zahlung per Banküberweisung

Wenn Sie keine automatische Abbuchung wünschen, können Sie selbst überweisen. Was Sie brauchen:

  • IBAN aus dem offiziellen Schreiben;
  • den genauen Betrag angeben;
  • die Zahlungsfristen einhalten.

Die Überweisung kann per Online-Banking oder in der Bankfiliale getätigt werden.

Was in den Verwendungszweck schreiben?

Im Verwendungszweck muss zwingend angegeben werden:

  • Beitragsnummer;
  • keine Kommentare.

Beispiel:

Beitragsnummer 123 456 789

Wenn die Nummer nicht angegeben ist oder fehlerhaft ist, kann die Zahlung möglicherweise nicht zugeordnet werden.

Wer muss nicht zahlen? Befreiung und Ermäßigung

Das Gesetz sieht Fälle vor, in denen der Rundfunkbeitrag nicht erhoben oder reduziert wird.

Vollständige Befreiung für Empfänger von Sozialleistungen

Sie haben Anspruch auf eine vollständige Befreiung, wenn Sie Folgendes beziehen:

  • Bürgergeld (über das Jobcenter);
  • BAföG – wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen;
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung;
  • Sozialhilfe.

Für die Beantragung ist erforderlich:

  1. einen Antrag beim Beitragsservice stellen;
  2. eine Kopie des Bewilligungsbescheids (Leistungsbescheid) beifügen;
  3. den Zeitraum angeben, für den die Befreiung beantragt wird.

Ermäßigung für Menschen mit Behinderung (Merkzeichen RF)

Das Vorliegen einer Behinderung bedeutet an sich noch keine automatische Befreiung.

  • Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF steht, gilt ein ermäßigter Satz – ein Drittel des Standardbeitrags.
  • Für taubblinde Menschen ist eine vollständige Befreiung vorgesehen.

Wie Ukrainer einen Befreiungsantrag stellen

Eine Befreiung wird nur auf Antrag gewährt. Dieser kann eingereicht werden:

Kann man Geld rückwirkend zurückbekommen?

Eine Rückerstattung ist in begrenztem Umfang möglich. In der Regel erstreckt sie sich auf nicht mehr als drei Monate vor dem Datum der Antragstellung. Frühere Zeiträume werden nicht kompensiert.

Härtefallregelung

Wenn Sie nicht unter die Standardkriterien fallen, aber Ihr Einkommen nur knapp über der Grenze liegt, greift die Härtefallregelung. Das sind Fälle, in denen nach Abzug der Miete und obligatorischer Ausgaben kein Geld für den Beitrag übrig bleibt. Jeder Fall wird individuell geprüft.

Was der Rundfunkbeitrag NICHT ist

  • es ist keine Steuer;

  • es ist keine Fernsehgebühr (im alten Sinne);

  • es ist kein Abonnement;

  • man kann es nicht kündigen wie einen Vertrag.

Nuancen: WG, Umzug, Zweitwohnung und Gartenlauben

Regeln für WGs und Paare: Einmal zahlen

Normalerweise wählt man eine Person aus, auf die die Zahlung läuft. Die anderen zahlen keinen Beitrag.

Vorgehensweise:

  1. einen Zahler bestimmen;
  2. dessen Beitragsnummer den anderen Bewohnern mitteilen;
  3. jeder meldet dem Beitragsservice, dass für die Adresse bereits gezahlt wird.

Wenn die Beitragsnummer nicht angegeben wird, kann das System die Zahlung von jedem einzeln fordern.

Zweitwohnung (Nebenwohnung)

Das Gesetz erlaubt eine Befreiung für die Nebenwohnung, wenn für den Hauptwohnsitz bereits Beitrag gezahlt wird. Bedingungen:

  • für die Hauptwohnung wird der Beitrag gezahlt;
  • beide Wohnungen sind offiziell gemeldet;
  • die Zweitwohnung wird von Ihnen persönlich genutzt.

Gartenlauben

  • Wenn die Laube Teil eines Kleingartenvereins ist (Bundeskleingartengesetz) – wird der Beitrag nicht erhoben.
  • Wenn das Gebäude als Wohnraum (separate Wohneinheit zum dauerhaften Wohnen) gilt – entsteht eine Zahlungspflicht.

Was passiert, wenn man nicht zahlt? Strafen und Vollstreckung

Säumniszuschlag

Bei der ersten Verspätung kommt eine Mahnung. Wenn keine Reaktion erfolgt, wird ein Festsetzungsbescheid erlassen.

Ab diesem Moment:

  • wird die Schuldensumme fixiert;
  • kommt ein Säumniszuschlag hinzu;
  • der Bescheid wird zur Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

Zwangsvollstreckung

Wenn Sie auf den Bescheid nicht reagieren, wird der Fall an die Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse/Zoll) übergeben.

Die Folgen:

  • Kontopfändung – das Konto wird nicht geschlossen, aber der Zugriff auf das Guthaben wird eingeschränkt.
  • Gerichtsvollzieher – Einschaltung eines Gerichtsvollziehers zur Feststellung der Vermögensverhältnisse (Vermögensauskunft).

📢 Möchten Sie nützliche Tipps für Ukrainer in Polen erhalten?

Abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal und folgen Sie uns auf Facebook,

um über alle wichtigen Nachrichten, Lifehacks und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu bleiben!

Wie man sich abmeldet, um beim Umzug keinen Rundfunkbeitrag mehr zu zahlen

Wenn Sie umziehen, müssen Sie für die alte Wohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen. Sie müssen den Auszug nur richtig melden – sonst wird der Beitrag weiter berechnet.

Schritt 1. Abmeldung der Wohnung oder neue Anmeldung

Beim Umzug gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Umzug innerhalb DeutschlandsSie melden sich an der neuen Adresse an (Anmeldung). Eine separate Abmeldung ist nicht nötig – die neue Anmeldung schließt die alte automatisch.

2. Wegzug aus DeutschlandSie müssen im Bürgeramt eine Abmeldung machen und eine Abmeldebestätigung erhalten.

👉 Das ist der entscheidende Punkt: Ohne Anmeldung oder Abmeldung geht das System davon aus, dass Sie noch an der alten Adresse wohnen.

Schritt 2. Umzug dem Beitragsservice melden

Nach dem Adresswechsel müssen Sie den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice benachrichtigen. Was Sie tun können:

  • Adresse im Online-Konto ändern – https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden;
  • die neue Wohnung angeben;
  • oder mitteilen, dass Sie ausgezogen sind und kein Bewohner mehr sind (bei Wegzug ins Ausland).

Wichtig: Der Rundfunkbeitrag endet nicht automatisch, auch wenn Sie umgezogen sind.

Schritt 3. Was angeben, um nicht weiterzuzahlen

In der Mitteilung müssen Sie:

  • das Datum des tatsächlichen Auszugs angeben;
  • die neue Adresse oder die Tatsache des Wegzugs aus Deutschland angeben;
  • bei Bedarf die Anmelde- oder Abmeldebestätigung beifügen.

Ab diesem Moment endet die Berechnung für die alte Wohnung.

Beitragsnummer: Was ist das und wo findet man sie?

Die Beitragsnummer ist Ihre individuelle Nummer als Zahler des Rundfunkbeitrags. Sie wird für jede Zahlung, jeden Schriftverkehr und jede Datenänderung benötigt. Ohne sie weiß das System nicht, wem die Zahlung zugeordnet werden soll.

Wo steht die Beitragsnummer?

Dokument, in dem die Beitragsnummer angegeben ist

Die Beitragsnummer finden Sie:

  • im ersten Brief vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice;
  • in Mahnungen;
  • im Festsetzungsbescheid;
  • im persönlichen Bereich auf der Website rundfunkbeitrag.de;
  • auf dem Kontoauszug, wenn Sie bereits früher gezahlt haben.

Normalerweise besteht die Nummer aus 9 Ziffern.

Was tun, wenn die Nummer verloren gegangen ist?

  1. über das Kontaktformular auf der offiziellen Website melden;
  2. Name, Adresse und Einzugsdatum angeben;
  3. die Wiederherstellung der Beitragsnummer anfordern.

Die Antwort kommt per Post oder elektronisch.

Kann man ohne Beitragsnummer zahlen? Formal – nein. Eine Zahlung ohne Beitragsnummer kann:

  • nicht zugeordnet werden;
  • im System hängen bleiben;
  • zu irrtümlichen Schulden führen.

Wenn die Nummer unbekannt ist, klären Sie diese erst und zahlen Sie erst dann.

Was tun, wenn kein Brief vom Rundfunkbeitrag kam?

Das Fehlen eines Briefes befreit nicht von der Zahlungspflicht.

Wichtig zu wissen:

  • die Pflicht entsteht ab dem Moment des Einzugs;
  • der Brief kann sich verzögern oder nicht ankommen;
  • Schulden häufen sich dabei trotzdem an.

Wenn Sie den Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt haben (Rückerstattung)

Doppelzahlung ist eine häufige Situation, besonders bei Umzug oder Zusammenziehen.

(Übrigens ist das Bekannten aus Dresden passiert)

Wann eine Rückerstattung möglich ist

Eine Rückerstattung ist möglich, wenn:

  • für eine Wohnung zwei Personen gezahlt haben;
  • die Zahlung zweimal für denselben Zeitraum erfolgte;
  • Sie den Beitrag gezahlt haben, aber Anspruch auf Befreiung hatten.

Wie man einen Rückerstattungsantrag stellt

Sie müssen:

  1. Sich über das Kontaktformular des Beitragsservice melden.
  2. Die Beitragsnummer angeben.
  3. Die Situation beschreiben.
  4. Einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug) beifügen.

Fristen für die Rückerstattung

  • die Bearbeitung der Anfrage dauert einige Wochen;
  • das Geld wird auf das Bankkonto zurücküberwiesen;
  • eine automatische Rückerstattung gibt es nicht – nur auf Antrag.

Denys

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

x