Visum für Freiberufler in Deutschland
Eine der Legalisierungsmöglichkeiten für Ukrainer, die nach der Aufhebung ihres vorübergehenden Schutzstatus in Deutschland bleiben wollen oder einen Statuswechsel planen, ist die Beantragung eines Freelancer-Visums. Wir sagen Ihnen, was es ist, wer ein Freiberufler-Visum in Deutschland erhalten kann und was dafür erforderlich ist.
Was ist ein Visum für Freiberufler in Deutschland?
Ein Visum für Freiberufler in Deutschland, auch bekannt als Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit, ist eine besondere Art von Aufenthaltstitel, der es Bürgern aus dem Ausland erlaubt, in Deutschland eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit auszuüben. Dieses Visum entspricht einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und ist eine wichtige Option für ukrainische Flüchtlinge, die eine legale Möglichkeit suchen, weiterhin in Deutschland zu leben.
Der Hauptunterschied zwischen einem Freiberufler-Visum und anderen Arten von deutschen Visa besteht darin, dass es speziell für Personen gedacht ist, die eine unabhängige berufliche Tätigkeit ausüben wollen und nicht im Rahmen eines traditionellen Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber. Ein wichtiger Aspekt des Freiberufler-Visums ist, dass Sie Ihre beruflichen Qualifikationen und die Verfügbarkeit von potenziellen Kunden oder Arbeitsverträgen in Deutschland nachweisen müssen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland im Wesentlichen zwei Arten von Visa für Selbständige gibt:
- Selbständiges Visum – für Unternehmer, Manager oder Firmengründer;
- Visum für Freiberufler – für qualifizierte Vertreter „freier Berufe” (IT-Fachkräfte, Ingenieure, Künstler, Architekten, Sprachlehrer, Schriftsteller, Ärzte, Übersetzer, Wirtschaftsprüfer und andere Spezialisten).
Um ein Visum zu erhalten, müssen Unternehmer nachweisen, dass ihr Unternehmen oder ihre Tätigkeit positive wirtschaftliche Auswirkungen auf Deutschland haben wird.
Vorteile eines Visums für Freiberufler in Deutschland
Ukrainische Flüchtlinge, die sich gemäß Paragraph 24 in Deutschland aufhalten, können von einem Visum für Freiberufler sehr profitieren, da es sich um einen Aufenthaltstitel handelt, der eine hervorragende Möglichkeit darstellt, den weiteren Aufenthalt und die Beschäftigung in diesem Land zu legalisieren.
Ein Freiberufler-Visum erlaubt es Ihnen zunächst, für einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren legal in Deutschland zu arbeiten und Ihre beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen zu nutzen. Anders als die Blaue Karte kann es nicht nur von Vertretern der IT-Branche, sondern auch von Angestellten vieler Berufe beantragt werden. Denn sie erlaubt Ihnen die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in verschiedenen Bereichen, von den Medien über die Kunst bis hin zum Bildungswesen, und hat keine eindeutigen Einkommensanforderungen. Die allgemeine Liste der förderungswürdigen Branchen in § 18 EstG ist umfangreich und umfasst verschiedene Berufe. Darüber hinaus können Freiberufler mit diesem Visum ihre Arbeitszeit selbst festlegen und die Projekte auswählen, an denen sie arbeiten möchten.
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Mit einem Visum für Freiberufler eröffnen sich Ihnen weitreichende Perspektiven für eine selbständige Tätigkeit, die es Ihnen ermöglicht, Ihr eigenes Unternehmen in Deutschland aufzubauen. Es öffnet auch die Tür zum deutschen Arbeitsmarkt, der für seine hohe Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften in verschiedenen Bereichen bekannt ist. Freiberufler haben die Möglichkeit, mit deutschen und internationalen Unternehmen zusammenzuarbeiten, was zu neuen Karrierechancen und beruflicher Entwicklung führen kann.
Bedingungen für die Erteilung eines Visums für Freiberufler in Deutschland
Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für Freiberufler in Deutschland gehören:
- Verfügbarkeit von Kunden in Deutschland, die bereit sind, die Zusammenarbeit mit Ihnen zu bestätigen (schreiben Sie eine Interessenbekundung und die Absicht, Sie einzustellen).
- Weisen Sie nach, dass Ihre Aktivität positive Auswirkungen auf die Wirtschaft oder die Kultur des Landes oder zumindest der Region haben wird.
- Ein Kontoauszug, der bestätigt, dass Sie über die nötigen Mittel für Ihren Aufenthalt in Deutschland verfügen.
- Erstellen Sie einen Geschäftsplan für zukünftige Einnahmen und eine Finanzierungsquelle für Ihre Idee.
- Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten und, falls erforderlich, eine Arbeitserlaubnis für das Fachgebiet, in dem Sie arbeiten möchten (anerkanntes ein in Deutschland Abschlusszeugnis).
- Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland.
Siehe auch: Paragraph 24 in Deutschland für Ukrainer und Verlängerung des Status bis 2025
Es gibt keine Altersbeschränkungen für die Erteilung eines Visums für Freiberufler. Für Personen über 45 müssen Sie jedoch eine Altersvorsorge nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung eines Visums für Freiberufler wichtig ist, einen bestimmten Tätigkeitsbereich anzugeben. Schließlich dürfen Sie nur in dem gewählten Bereich arbeiten, wenn Ihr Visum genehmigt ist.
Wie man ein Visum für Freiberufler in Deutschland beantragt
Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines Visums für Freiberufler in Deutschland erforderlich?
Um ein Visum für deutsche Freiberufler zu beantragen, müssen Sie ein Paket von Dokumenten vorbereiten:
- einen gültigen internationalen Reisepass;
- Antragsformular für ein nationales Visum;
- Lebenslauf mit einem Motivationsschreiben;
- Abschluss der Ausbildung;
- Portfolio der bisherigen Leistungen;
- Empfehlungsschreiben eines früheren Arbeitgebers;
- mindestens zwei Verpflichtungserklärungen von potenziellen Kunden/Arbeitgebern;
- einen Businessplan für die Freiberuflichkeit;
- ein Bankdokument, das bestätigen muss, dass Sie über ausreichende Mittel für Ihren Unterhalt verfügen.
Darüber hinaus benötigen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland, drei hochwertige Fotos im Format 3,5 x 4,5 cm und einen Rentenplan für Personen über 45 Jahre. Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente ins Deutsche übersetzt und z. B. von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland beglaubigt werden müssen.
Die Liste der Dokumente kann je nach Ihrer spezifischen Situation leicht variieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft oder an das Bundesamt für Ausländerwesen.
Das Verfahren zur Erlangung eines Visums für Freiberufler in Deutschland
Das Standardverfahren zur Erlangung eines Visums für Freiberufler in Deutschland besteht aus zwei Schritten und sieht wie folgt aus.
- Beantragung eines nationalen Visums des Typs D. Um das Verfahren einzuleiten, müssen Sie sich an die deutsche Botschaft wenden und ein nationales Visum Typ D für Freiberufler beantragen. Dieses Visum ermöglicht Ihnen die Einreise nach Deutschland, ist mehrere Monate gültig und bildet die Grundlage für die Beantragung einer weiteren Aufenthaltsgenehmigung.
- In Deutschland ist sie vorgeschrieben:
- eine Unterkunft zu finden und einen Mietvertrag zu unterzeichnen;
- melden Sie Ihren Wohnsitz beim örtlichen Bürgeramt an;
- sich beim Finanzamt anmelden;
- ein Bankkonto eröffnen;
- eine Krankenversicherung abzuschließen;
- bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass Ukrainer derzeit kein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen. Sie sollten es bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort beantragen.
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