Wie können Ukrainer in Deutschland heiraten oder sich scheiden lassen?
Welche neuen Dienstleistungen haben die diplomatischen Vertretungen und Konsulate der Ukraine für die Ukrainer eröffnet? Wie können Ukrainer in Deutschland heiraten oder sich scheiden lassen? Welche Dokumente werden benötigt und wohin muss man sich wenden? Heute haben wir Antworten auf eine Reihe dieser drängenden Fragen vorbereitet.
Welche Änderungen in Bezug auf die Befugnisse der diplomatischen Vertretungen wurden am 24. Januar 2023 beschlossen?
Das Leben nach der Vertreibung steht nicht still, und viele Ukrainer, die ins Ausland gezogen sind, bauen sich ein eigenes Leben auf oder ändern ihre Familienzusammensetzung. Viele Flüchtlinge sind mit ihren Familien über die Russische Föderation und die baltischen Staaten nach Deutschland eingewandert. Fast ein Jahr Krieg hat viele gezwungen, alles, was in ihrem Leben geschieht, neu zu betrachten. Für die einen geht es darum, bestehende Beziehungen zu legalisieren, für andere, sich aus verschiedenen Gründen scheiden zu lassen, für wieder andere, ein Kind anzumelden. Gemäß dem Regierungsbeschluss vom 24. Januar 2023 können die ukrainischen diplomatischen Vertretungen Heirats-, Scheidungs-, Geburts- und Sterbeurkunden sowie andere Personenstandsurkunden ausstellen. Diese Aufgaben wurden diplomatischen Vertretungen übertragen, um die Entscheidungen der Koordinierungsstelle für die Rückkehr von Bürgern aus den vorübergehend besetzten Gebieten und Drittländern in die Ukraine umzusetzen, die von der stellvertretenden Ministerpräsidentin für die Reintegration der vorübergehend besetzten Gebiete, Iryna Vereshchuk, geleitet wird. Darüber hinaus wurden den konsularischen Vertretungen und Botschaften der Ukraine neue Aufgaben zugewiesen, nämlich die Neuausstellung von staatlichen Registrierungsbescheinigungen und Registerauszügen, die unabhängig vom Standort des Informationsträgers in Papierform durchgeführt werden.
Ausländische diplomatische Vertretungen sind auch mit der Aufgabe der staatlichen Registrierung von Personenstandsurkunden unter Verwendung des Registers betraut. So haben die Botschaften und Konsulate der Ukraine die Möglichkeit:
- staatliche Registrierung von Personenstandsfällen (Heirat, Scheidung, Geburt und Tod);
- diese Dokumente zu verlängern, zu annullieren und zu ändern;
- Ausstellung von Bescheinigungen über die staatliche Registrierung und von Auszügen aus dem Register.
Dadurch wurde den Ukrainern der Zugang zu den Meldebehörden erleichtert und der Zeitaufwand für die Beantragung von Dokumenten bei den ukrainischen diplomatischen Vertretungen im Ausland verringert.
Wie können Ukrainer in Deutschland eine Ehe eintragen lassen?
Die Registrierung einer familiären Beziehung sowohl in der Ukraine als auch im Ausland ist ein sehr verwirrendes Verfahren. Um eine Beziehung in Deutschland zu legalisieren, müssen Sie jedoch einen Antrag bei einer konsularischen Vertretung stellen, die ausschließlich Ehen zwischen ukrainischen Staatsbürgern registriert, die das Recht haben, sich aus rechtlichen Gründen im Ausland aufzuhalten. In diesem Fall müssen die Frauen und Männer persönlich einen schriftlichen Antrag in der vorgeschriebenen Form bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Ukraine in Deutschland einreichen. Wenn die künftigen Ehegatten den Antrag auf Eintragung der Eheschließung nicht selbst bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung einreichen können, kann der Antrag von gesetzlichen Vertretern mit einer notariell beglaubigten Vollmacht gestellt werden. Für Personen, die zuvor verheiratet waren, ist eine Bestätigung über die Beendigung der früheren Ehe erforderlich (ein gerichtliches Scheidungsurteil, eine Sterbeurkunde eines Partners oder eine Entscheidung eines ukrainischen Gerichts oder eine Feststellung des Standesamts, dass die Ehe ungültig ist). Die wichtigsten Dokumente, die für die Heiratsregistrierung benötigt werden, sind Reisepässe.
Die Eheschließung wird einen Monat nach Einreichung des Antrags registriert. In einigen Fällen wird sie auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags und von Belegen der Personen, die eine Ehe eingehen möchten, gewährt. Erhält der Konsul vor der Eintragung der Eheschließung eine schriftliche Information über das Vorhandensein von Hindernissen gemäß der ukrainischen Gesetzgebung, so verschiebt er in diesem Fall die Eintragung und gibt dem Antragsteller Gelegenheit, innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten Beweise für das Vorhandensein von Hindernissen vorzulegen. Der Konsul kann die erforderlichen Kontrollen auch von sich aus durchführen, und wenn es Hindernisse gibt, erhalten die Brautleute eine schriftliche Ablehnung mit Erläuterungen.
Die Anmeldung der Eheschließung durch einen Bevollmächtigten oder einen Vertreter ist nicht zulässig, es ist nur die persönliche Anwesenheit erforderlich. Können die heiratswilligen Bürger aus triftigen Gründen an dem für die Eintragung vorgesehenen Tag nicht vor dem Konsul erscheinen, so wird der Termin auf schriftlichen Antrag verschoben und ein entsprechender Vermerk in das Register und auf den Antrag der Jungvermählten aufgenommen. Der Aufschub der Eheschließung darf jedoch nicht länger als ein Jahr dauern. Erscheint der Antragsteller nicht innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags bei der Konsularstelle und hat er keine triftigen Gründe für sein Fernbleiben, ist der Antrag ungültig. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten des Konsulats.
Die Neuvermählten haben das Recht, sowohl den gemeinsamen Nachnamen der Ehegatten zu wählen als auch ihren vorehelichen Nachnamen beizubehalten. Die Kombination von mehr als zwei Nachnamen ist nicht zulässig. Wenn Bürger ihren Nachnamen ändern, bringt die konsularische Vertretung der Ukraine einen Stempel auf der ersten Seite des Passdokuments an, der bescheinigt, dass dieses Dokument innerhalb eines Monats ersetzt werden muss.
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Scheidung von ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland
Heute ist die Frage der Scheidung zwischen ukrainischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Deutschland von großer Bedeutung. Dieser Trend ist darauf zurückzuführen, dass viele Bürger aufgrund der Feindseligkeiten nicht in die Ukraine zurückkehren können und nach einer Möglichkeit suchen, ihre Eheprobleme an ihrem Wohnort zu lösen.
Daher wurden den ukrainischen diplomatischen Vertretungen mit den Änderungen vom 24. Januar neue Möglichkeiten eingeräumt, eine Ehe aufzulösen, ohne in die Ukraine zurückzukehren. Die wichtigste Voraussetzung ist jedoch, dass mindestens einer der Ehegatten einen rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland hat.
Nur in solchen Fällen wird die Scheidung vom Konsul registriert:
1) auf gemeinsamen schriftlichen Antrag der Ehegatten, sofern keine minderjährigen Kinder vorhanden sind;
2) auf schriftlichen Antrag eines der Ehegatten, wenn der andere Ehegatte anwesend ist:
- rechtlich für verschollen erklärt;
- für geschäftsunfähig erklärt;
- wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde.
3) aufgrund eines gerichtlichen Scheidungsurteils (in diesem Fall registriert die diplomatische Vertretung nur die Scheidung).
Die Eintragung der Scheidung auf der Grundlage einer ukrainischen Gerichtsentscheidung wird nur dann von einem Konsul vorgenommen, wenn die aufzulösende Ehe im Standesamt der Ukraine geschlossen wurde. Der Antrag wird von den Ehegatten oder einem der Ehegatten mit Wohnsitz im Ausland bei der konsularischen oder diplomatischen Vertretung eingereicht. Oder wenn die Ehe vor einem Gericht in der Ukraine aufgelöst und nicht beim Standesamt in der Ukraine registriert wurde. Unter dieser Voraussetzung kann die Eintragung der Ehescheidung unabhängig von dem Zeitraum erfolgen, der seit dem Inkrafttreten der gerichtlichen Entscheidung über die Ehescheidung oder dem Erlass des Scheidungsurteils verstrichen ist. So nimmt das Konsulat der Ukraine die Aufgaben eines Standesamtes in Sachen Scheidung und Eintragung der Ehe wahr.
Zusätzlich zu den oben genannten Umständen müssen der konsularischen oder diplomatischen Vertretung zusammen mit dem gemeinsamen Antrag der Ehegatten die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- Originale und Kopien der Reisepassdokumente der Antragsteller;
- Original und Kopie der Heiratsurkunde (falls diese nicht bei der diplomatischen Vertretung erhältlich ist, kann ein Duplikat bei den staatlichen Registern bestellt werden);
- Dokumente, die den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland bestätigen (derzeit sind dies Dokumente, die den rechtmäßigen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gemäß Paragraph 24 – Recht auf vorübergehenden Schutz – bestätigen);
- eine Bescheinigung über die Entrichtung der Konsulargebühr.
Wichtig: Wenn einer der Ehegatten nach der Scheidung seinen vorehelichen Nachnamen wieder annehmen möchte, muss er dies im Antrag angeben.
Reicht einer der Ehegatten die Scheidung ein, muss er zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Kopie oder einen Auszug aus dem Urteil eines ukrainischen Gerichts beifügen, das den anderen Ehegatten für vermisst oder aufgrund einer Geisteskrankheit oder Demenz für geschäftsunfähig erklärt, sowie eine Kopie oder einen Auszug aus dem Urteil eines ukrainischen Gerichts, das ihn zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt. Auf der Grundlage aller eingereichten Unterlagen erstellt der Konsul einen entsprechenden Beschluss und trägt die Scheidung ein. Nach Abschluss aller Verfahren erhalten die Ehegatten eine Scheidungsurkunde auf der Grundlage des Scheidungsbeschlusses, die vom Konsul nach einem Monat ab Einreichung des Antrags durch die Ehegatten ausgestellt wird, sofern der Antrag nicht zurückgezogen wurde. Eine Ehe in einer diplomatischen Vertretung wird aufgelöst, unabhängig davon, ob die Ehegatten Vermögensstreitigkeiten haben.
Daher vereinfachen die diplomatischen Vertretungen der Ukraine in Deutschland den Prozess der zivilen Registrierung so weit wie möglich.
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