Abschiebung aus Deutschland 2026: Gründe, Verfahren und Rechte für Ukrainer

Die Abschiebung ist eine letzte und gesetzlich klar geregelte Maßnahme, nicht eine schnelle Entscheidung eines Beamten. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen Ausweisung (Entscheidung über die Beendigung des Aufenthalts) und Abschiebung (zwangsweise Durchsetzung der Ausreise). Solange ein Ukrainer den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG hat, droht ihm keine Abschiebung. In diesem Artikel erklären wir mit einfachen Worten – wofür das Gesetz eine Abschiebung erlaubt, wie das Verfahren aussieht und welche Rechte jeder Mensch hat.
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Droht Ukrainern eine Abschiebung
Beginnen wir mit dem Wichtigsten, das unsere Leser am meisten beschäftigt. Ukrainer in Deutschland haben den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG – das ist ein vollwertiger Aufenthaltstitel und keine „wackelige“ Lage. Solange dieser Status gilt, hält sich die Person legal im Land auf und gehört nicht zu denjenigen, die ausreisepflichtig sind.
Der vorübergehende Schutz wurde auf EU-Ebene bis zum 4. März 2027 verlängert. Zwangsweise Rückführungen in die Ukraine finden während des Krieges in der Praxis nicht statt. Das heißt, es gibt für Ukrainer mit gültigem Schutz keine massenhafte Abschiebungsgefahr – sie ist nur in engen Ausnahmen möglich, über die wir unten sprechen.
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Ausweisung, Abschiebung und Abschiebungsanordnung – worin der Unterschied liegt
Im deutschen Recht sind diese drei Begriffe keine Synonyme. Die Verwechslung zwischen ihnen ist die Quelle vieler Ängste. Gehen wir sie der Reihe nach durch.
Das heißt, von der Entscheidung bis zur tatsächlichen Durchsetzung der Ausreise sind es mehrere einzelne Schritte, bei denen die Person jeweils das Recht auf Schutz und auf Rechtsmittel hat.
Wofür eine Abschiebung möglich ist – die gesetzlichen Gründe
Die zentrale Norm ist § 53 AufenthG. Sie sieht vor, dass ein Ausländer nur ausgewiesen wird, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und wenn die Abwägung aller Umstände ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise das Interesse der Person am Bleiben überwiegt. Berücksichtigt werden die Dauer des Aufenthalts, familiäre und wirtschaftliche Bindungen sowie die Folgen für die Familie.
Die konkreten Gründe „für“ eine Ausweisung sind in § 54 AufenthG aufgeführt. Das Ausweisungsinteresse wiegt besonders schwer, insbesondere bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat, bei einer Reihe von Gewalt-, Sexual- und Drogendelikten bereits ab 1 Jahr; einzelne Kategorien ab 6 Monaten.
Nach Ansicht von Anwälten für Migrationsrecht ist eine Abschiebung niemals automatisch. Das Gesetz verlangt ausdrücklich eine individuelle Interessenabwägung (Abwägung): auf der einen Seite das öffentliche Interesse an der Ausreise, auf der anderen Seite die Dauer des Aufenthalts, familiäre Bindungen, Integration sowie die Folgen für Kinder und Partner. Nur wenn das öffentliche Interesse überwiegt, ist die Entscheidung über die Ausweisung rechtmäßig. Deshalb kann und sollte jeder Fall angefochten werden.
Rechtsgrundlage: § 53 AufenthG (Aufenthaltsgesetz – Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern).
Die häufigsten Gründe für eine Abschiebung in der Praxis
In der Praxis ist die größte Kategorie Menschen mit einem abgelehnten Asylantrag, die ausreisepflichtig sind, dies aber nicht freiwillig getan haben. Danach folgen der Verlust des Status, strafrechtliche Verurteilungen und Fälle einer Gefahr für die Sicherheit.
Nach Angaben aus Statistik und Medien wurden im Jahr 2025 aus Deutschland rund 22 800 Personen abgeschoben – allerdings gibt es keine offizielle Aufschlüsselung nach Gründen, sodass alle genauen Prozentangaben unzuverlässig wären. Wichtig: Diese Zahlen betreffen alle Ausländer, nicht Ukrainer mit Schutz nach § 24.
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Beschleunigte Abschiebung nach § 58a AufenthG
Ein gesonderter Fall ist die Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG. Das ist eine Anordnung, die die oberste Landesbehörde ohne vorherige Ausweisung erlassen kann, um eine besondere Gefahr für die Sicherheit des Landes oder eine terroristische Gefahr abzuwehren. Eine solche Anordnung gilt sofort, aber der Person muss die Möglichkeit gegeben werden, einen Anwalt zu kontaktieren, und ein Antrag auf eine einstweilige gerichtliche Anordnung (Eilantrag) wird innerhalb von 7 Tagen gestellt.
Anwälte für Migrationsrecht weisen darauf hin, dass § 58a ein außergewöhnliches Instrument für Fälle von Terrorismus und Gefahr für die Sicherheit ist, kein gewöhnliches Verfahren. Selbst hier garantiert das Gesetz den Zugang zu einem Anwalt eigener Wahl und ein dringliches gerichtliches Rechtsmittel innerhalb von 7 Tagen. Eine Abschiebung darf nicht vollzogen werden, wenn ein Abschiebungsverbot nach § 60 AufenthG besteht.
Rechtsgrundlage: § 58a AufenthG (Abschiebungsanordnung – Anordnung der Abschiebung).
Ihre Rechte während des Verfahrens
Das ist das Wichtigste, was man sich merken sollte: Selbst eine Entscheidung über die Ausweisung kann angefochten werden, und während der Anfechtung gilt häufig ein Schutz vor der tatsächlichen Durchsetzung der Ausreise.
Wenden Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt
Das Recht auf einen Anwalt gilt in jedem Schritt. Wenn die Mittel fehlen – gibt es kostenlose Rechtshilfe und Beratungsstellen.
Legen Sie Rechtsmittel ein (Widerspruch / Klage)
Eine Entscheidung der Ausländerbehörde wird durch Widerspruch und/oder Klage beim Verwaltungsgericht (Verwaltungsgericht) angefochten. Gegen Entscheidungen des BAMF zum Asyl gibt es in der Regel keinen Widerspruch – direkt die Klage.
Achten Sie auf die Fristen und stellen Sie einen Eilantrag
Wenn eine Entscheidung keine automatische aufschiebende Wirkung hat, stellt man einen Eilantrag (einen dringlichen Antrag) – oft innerhalb von 1 Woche. Während der Prüfung gilt ein Schutz vor der Durchsetzung der Ausreise.
Nach Einschätzung von Anwälten erhält eine Person, wenn die Durchsetzung der Ausreise tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist (zum Beispiel wegen der Lage im Herkunftsland), eine Duldung – eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, schützt aber vor der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreise, solange die Hindernisse fortbestehen. Gerade deshalb ist es wichtig, nicht zu verschwinden, sondern über einen Anwalt und das Gericht zu handeln.
Rechtsgrundlage: § 60a AufenthG (Duldung – vorübergehende Aussetzung der Abschiebung).
Abschiebung und Ukrainer – wann Ausnahmen möglich sind
Für Ukrainer mit gültigem § 24 AufenthG besteht keine allgemeine Gefahr – solange der Status gilt, hält sich die Person legal auf. Die Ausnahmen sind eng und betreffen dieselben Gründe wie bei allen anderen:
Wenn Ihr Status sich dem Ende nähert, warten Sie nicht bis zum letzten Tag – informieren Sie sich im Voraus über den Wechsel zu einem anderen Aufenthaltstitel nach § 24 und darüber, ob man den Schutzstatus in Deutschland und der EU verlängern kann.
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Häufig gestellte Fragen
Offizielle Quellen
Prüfen Sie, ob Ihr § 24 AufenthG noch gilt, und versäumen Sie die Aktualisierung Ihrer Dokumente nicht. Wenn Sie ein Schreiben über die Beendigung des Aufenthalts erhalten haben – wenden Sie sich sofort an eine Rechtshilfe. Treffen Sie keine Entscheidungen ohne einen Anwalt.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt KEINE Rechtsberatung dar. Er wurde auf der Grundlage offizieller Quellen (gesetze-im-internet.de, BAMF, BMI) mit Stand Juni 2026 erstellt. Das Gesetz kann sich ändern, und jede Situation ist individuell. In jedem realen Fall, der die Beendigung des Aufenthalts oder eine Abschiebung betrifft, wenden Sie sich unbedingt an einen zugelassenen Rechtsanwalt für Migrationsrecht oder an die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.
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