Förderung für Elektroautos in Deutschland im Jahr 2026: bis zu 6.000 Euro

Nach dem Lesen dieses Artikels erfahren Sie: Wer in Deutschland 2026 eine Förderung für ein Elektroauto bekommen kann, wie viel das realistisch in Euro ist, welche Bedingungen erfüllt sein müssen — und wie man den Antrag stellt.
Die Förderung ist 2026 zurück. Der Staat zahlt 1.500 bis 6.000 € für ein neues Elektroauto.
Nur für Privatpersonen. Unternehmen und Selbstständige sind ausgeschlossen.
Einkommensgrenze — bis 80.000 € pro Jahr (zu versteuerndes Haushaltseinkommen). Mit Kindern höher.
Gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026. Der Antrag kann bis zu 1 Jahr nach der Zulassung gestellt werden.
Das BAFA-Portal öffnet im Mai 2026. Das Budget reicht für ca. 800.000 Fahrzeuge — die Mittel sind begrenzt.
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Was sich 2026 geändert hat: Die Förderung ist zurück
Ende 2023 hat Deutschland das Förderprogramm für Elektroautos überraschend gestoppt. Zwei Jahre lang lief der Markt ohne staatliche Unterstützung. 2026 ist die Förderung zurückgekehrt — und wurde stärker sozial ausgerichtet. Jetzt hängt die Höhe der Auszahlung nicht nur vom Fahrzeugtyp, sondern auch vom Familieneinkommen ab.
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Wer die Förderung bekommt
Der wichtigste Unterschied zu früheren Programmen: Die Förderung 2026 gilt ausschließlich für Privatpersonen. Unternehmen, Gewerbetreibende und Firmenkäufer sind ausgeschlossen.
Einkommensgrenze mit Kindern
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze |
|---|---|
| Ohne Kinder | 80.000 € |
| Mit einem Kind unter 18 Jahren | 85.000 € |
| Mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren | 90.000 € (Maximum) |
Bei Verheirateten oder in einer Partnerschaft lebenden Personen werden die Einkommen beider Partner addiert. Grundlage für die Berechnung ist der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (maximal 3 Jahre alt).
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Förderhöhe 2026: Wie viel kann man bekommen
Die Förderung ist sozial gestaffelt: Je niedriger das Einkommen, desto höher die Auszahlung. Das ist ein grundlegender Unterschied zu früheren Programmen, bei denen alle denselben Betrag erhielten.
| Förderkomponente | Bedingung | BEV | PHEV / REEV |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | Einkommen bis 80.000 € | 3.000 € | 1.500 € |
| + Sozialer Zuschlag I | Einkommen unter 60.000 € | +1.000 € | +1.000 € |
| + Sozialer Zuschlag II | Einkommen unter 45.000 € | +1.000 € | +1.000 € |
| + Kinderbonus | 500 € pro Kind (max. 2) | +500/1.000 € | +500/1.000 € |
| Maximal mögliche Summe | 6.000 € | 4.500 € | |
So stellen Sie den Antrag: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Kaufen oder leasen Sie ein neues Elektrofahrzeug
Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt: vollelektrisch (BEV) oder ein geeignetes PHEV/REEV. Lassen Sie das Fahrzeug in Deutschland zu. Entscheidend ist das Zulassungsdatum — es muss nach dem 01.01.2026 liegen.
Unterlagen zusammenstellen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kauf- oder Leasingvertrag
- Die zwei aktuellsten Steuerbescheide — maximal 3 Jahre alt
- Bei gemeinsamer Haushaltsführung — Einkommensnachweise des Partners
- Bei Kindern — Kindergeldnummer oder entsprechender Nachweis
Antrag online über das BAFA-Portal stellen
Das Portal öffnet voraussichtlich im Mai 2026 auf der Website des Bundesumweltministeriums / BAFA. Der Antrag wird nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt. Ein Vorabverfahren ist nicht vorgesehen.
Entscheidung abwarten und Auszahlung erhalten
Nach der Dokumentenprüfung wird das Geld auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen. Bei Leasing wird der Betrag in der Regel in der Zahlungsstruktur berücksichtigt. Der Antrag muss spätestens 1 Jahr nach der Erstzulassung eingereicht werden.
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Zusätzliche Förderung: Wallbox für zuhause
Seit dem 15. April 2026 gibt es in Deutschland ein separates Programm zur Förderung der Installation privater Ladestationen (Wallbox) in Mehrfamilienhäusern. Die Förderung beträgt bis zu 2.000 € pro Stellplatz in Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Das ist relevant für Bewohner von Mehrfamilienhäusern, die eine Ladestation in der Garage oder auf dem Parkplatz installieren möchten.
Häufige Fragen
Das Wichtigste, was Sie jetzt tun sollten:
Prüfen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen im letzten Steuerbescheid. Liegt es unter 80.000 € — haben Sie Anspruch auf die Förderung. Das BAFA-Portal öffnet im Mai 2026 — behalten Sie bundesumweltministerium.de im Blick.
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