Das Ende des Bürgergeld-Sonderwegs für Ukrainer: Rechtskreiswechsel zu AsylbLG

11 August 2026

Deutschland bereitet eine der größten Änderungen für ukrainische Geflüchtete vor: Ein Teil der Menschen soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf vom Bürgergeld auf niedrigere Leistungen nach AsylbLG umgestellt werden. Das nennt man Rechtskreiswechsel. Stand Mitte 2026 ist das Gesetz noch nicht in Kraft – es steckt im Bundesrat fest, und der Starttermin ist offen. In diesem Artikel erklären wir, was bereits entschieden ist, wen es betrifft und wen nicht, und wie groß der Unterschied bei den Beträgen ist. Keine Panik, nur geprüfte Fakten.

Was ist der Rechtskreiswechsel und in welchem Stadium ist das Gesetz

⚠️ Das Gesetz ist noch im Verfahren. Die Reform hat das Kabinett gebilligt und wird im Bundestag beraten, aber sie steckt im Bundesrat fest, und der ursprünglich geplante Start am 1. Juli 2026 ist offen. Alles Folgende ist der aktuelle Gesetzentwurf, keine endgültig beschlossenen Regeln. Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Der Rechtskreiswechsel ist der Wechsel des «Rechtskreises», nach dem eine Person Sozialleistungen erhält. Derzeit erhalten die meisten Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB II. Die Reform plant, einen Teil von ihnen auf AsylbLG umzustellen – das Asylbewerberleistungsgesetz, nach dem die Leistungen niedriger sind und die Sozialämter statt des Jobcenters zuständig werden. Grundlage dafür war der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025.

Das Wichtigste in Kürze
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Das Gesetz ist noch nicht in Kraft – vom Kabinett gebilligt, wird im Bundestag beraten, steckt im Bundesrat fest. Der Starttermin ist ungewiss.
Betrifft nur diejenigen, die erstmals nach dem 1. April 2025 eingereist sind. Sie sollten AsylbLG statt Bürgergeld erhalten.
Wer vor dem 1. April 2025 eingereist ist, ist geschützt. Für sie ändert sich nichts, das Bürgergeld bleibt.
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Unterschied beim Geld: nach verschiedenen Angaben rund 563 € gegenüber 455 € für eine alleinstehende Person – etwa 20% weniger.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt nach § 24 AufenthG bleibt bestehen – arbeiten ist unabhängig von der Reform möglich.

Im Folgenden gehen wir auf jeden Punkt im Detail ein und vergleichen Bürgergeld und AsylbLG in einer Tabelle. Wir betonen: Alle Beträge und Daten sind nach dem aktuellen Gesetzentwurf angegeben und können sich ändern.

Wen die Reform betrifft und wen nicht

Das entscheidende Datum ist der 1. April 2025. Genau danach sollen die Menschen in zwei Gruppen aufgeteilt werden. In der Praxis sehen wir oft, dass Ukrainer sich vor Nachrichten fürchten, ohne zu wissen, dass die Änderungen die meisten von ihnen gar nicht betreffen.

✅ Die Änderungen betreffen Sie NICHT, wenn

Sie vor dem 1. April 2025 erstmals nach Deutschland eingereist sind und bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Für Sie gilt der Bestandsschutz.

⚠️ Die Änderungen KÖNNEN Sie betreffen, wenn

Sie erstmals nach dem 1. April 2025 eingereist sind. Dann würden Ihnen nach dem Gesetzentwurf Leistungen nach AsylbLG zugewiesen und nicht Bürgergeld.

💼 Wenn Sie arbeiten

bleibt der Zugang zur Arbeit mit einem Arbeitsvertrag nach § 24 AufenthG bestehen. Die Reform betrifft die Sozialleistungen, nicht das Recht zu arbeiten.

💼 Kommentar unserer Freunde – Anwälte in Deutschland:

Unsere guten Freunde, praktizierende Anwälte im Migrationsrecht in Deutschland, erklären, dass die Reform den Status des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG selbst nicht aufhebt. Es ändert sich nur, nach welchem Gesetz die Sozialhilfe berechnet wird. Das Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten, bleibt bestehen, deshalb sollte man «Leistungsänderung» nicht mit «Statusverlust» verwechseln.

Rechtsgrundlage: § 24 AufenthG – vorübergehender Schutz in Verbindung mit dem Beschluss des EU-Rates über den Massenzustrom.

Bürgergeld vs AsylbLG: worin der Unterschied besteht

Der Hauptunterschied liegt in der Höhe der Leistungen und darin, wer für sie zuständig ist. Das Bürgergeld nach dem SGB II ist höher, weil es auf einen längeren Aufenthalt ausgerichtet ist, während die Grundleistungen nach AsylbLG niedriger sind. Nach verschiedenen Angaben sind das für eine alleinstehende erwachsene Person im Jahr 2026 rund 563 € gegenüber etwa 455 € pro Monat.

ParameterBürgergeld (SGB II)AsylbLG
Grundleistung (alleinstehende Person)rund 563 €rund 455 €
Wer ist zuständigJobcenterSozialämter
Rechtsgrundlage§ 20 SGB II§ 3 AsylbLG
Begleitung bei der Arbeitssucheaktiv, über das Jobcenterweniger intensiv
Wen es betrifft (nach dem Entwurf)Einreise vor dem 01.04.2025Einreise nach dem 01.04.2025
💡 Ein wichtiger Aspekt: Nach einem längeren Bezug von AsylbLG werden die Leistungen nach dem Gesetz auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben – die sogenannten Analogleistungen. Der niedrigere Satz gilt also nicht auf Dauer.
💼 Kommentar unserer Freunde – Anwälte in Deutschland:

Wie unsere Freunde, die als Anwälte in Deutschland arbeiten, berichten, ist die Höhe der Grundleistungen nach AsylbLG niedriger als das Existenzminimum des Bürgergeldes, und das war bereits Gegenstand von Gerichtsverfahren. Deshalb raten sie, alle Bescheide der Behörden schriftlich aufzubewahren: Wenn der Betrag falsch berechnet wird, kann man ihn anfechten. Die genauen Zahlen werden jährlich überprüft.

Rechtsgrundlage: § 3 AsylbLG – Grundleistungen im Vergleich zu § 20 SGB II – Regelbedarf für das Bürgergeld.

Was das für Familien und Kinder bedeutet

Für Familien mit Kindern ist die Frage der Leistungen besonders heikel. Die Grundleistungen nach AsylbLG fallen sowohl für Erwachsene als auch für Kinder niedriger aus. Zugleich werden einzelne Leistungen für Kinder wie Kindergrundsicherung und Kindergeld durch andere Gesetze geregelt. Wie genau sich die Reform auf jede Familie auswirkt, hängt vom Einreisedatum und der Zusammensetzung der Familie ab, deshalb gibt es hier keine allgemeinen Antworten – jeder Fall ist individuell.

Was Sie jetzt tun sollten – Schritt für Schritt

1

Prüfen Sie das Datum Ihrer ersten Einreise

Wenn Sie vor dem 1. April 2025 eingereist sind, betrifft Sie die Reform höchstwahrscheinlich nicht. Bewahren Sie die Dokumente auf, die das Einreisedatum belegen.

2

Bleiben Sie in Kontakt mit dem Jobcenter

Solange das Gesetz nicht in Kraft ist, bleibt Ihr Jobcenter zuständig. Melden Sie Änderungen bei Einkommen und Adresse rechtzeitig.

3

Betrachten Sie Arbeit als «Absicherung»

Der zuverlässigste Schutz vor jeglichen Leistungsänderungen ist ein eigenes Einkommen. Schon eine Teilzeitbeschäftigung verringert die Abhängigkeit von Leistungen. Erfahren Sie, welche Statusoptionen es nach § 24 gibt.

Checkliste: Wie Sie sich auf mögliche Änderungen vorbereiten

Prüfen Sie schon heute
☑️ Sie kennen das genaue Datum Ihrer ersten Einreise und haben einen Nachweis.
☑️ Sie bewahren alle Bescheide des Jobcenters in Papierform oder digital auf.
☑️ Sie verfolgen offizielle Nachrichten und nicht Gerüchte aus Foren.
☑️ Sie ziehen Arbeit oder einen Nebenverdienst in Betracht, um die Abhängigkeit von Leistungen zu verringern.
☑️ Im schwierigen Fall sind Sie bereit, sich an einen Sozialverband oder Rechtsanwalt zu wenden.

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Häufig gestellte Fragen

Wurde ich bereits auf AsylbLG umgestellt?

Stand Mitte 2026 ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Solange es im Bundesrat feststeckt, werden die Leistungen nach den alten Regeln berechnet. Bleiben Sie über offizielle Aktualisierungen informiert.

Ich bin 2022 eingereist. Betrifft mich das?

Höchstwahrscheinlich nicht. Nach dem Gesetzentwurf betreffen die Änderungen diejenigen, die erstmals nach dem 1. April 2025 eingereist sind. Für alle, die früher eingereist sind, ist Bestandsschutz geplant.

Verliere ich das Recht, in Deutschland zu leben?

Nein. Die Reform betrifft die Leistungen, nicht den Status. Der vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG und das Recht zu arbeiten bleiben bestehen.

Wie viel weniger wird gezahlt?

Nach verschiedenen Angaben ist die Grundleistung für eine alleinstehende Person etwa 20% niedriger – rund 455 € gegenüber 563 €. Die genauen Beträge werden jährlich überprüft.

Was tun, wenn der Betrag falsch berechnet wurde?

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bewahren Sie alle Bescheide der Behörden schriftlich auf.

Offizielle Quellen

Wo Sie die Primärquellen prüfen können
🏛️ Bundesregierung: Rechtskreiswechselbundesregierung.de
📄 Leistungssätze AsylbLG (BMAS)bmas.de
📄 § 3 AsylbLG / § 20 SGB IIgesetze-im-internet.de
Das Wichtigste, was Sie jetzt tun sollten:

Geraten Sie nicht in Panik, sondern prüfen Sie das Datum Ihrer ersten Einreise: Wenn das vor dem 1. April 2025 war, betrifft Sie die Reform höchstwahrscheinlich nicht. Bewahren Sie alle Bescheide des Jobcenters auf und bleiben Sie über offizielle Aktualisierungen informiert, denn das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen.

Der Artikel hat informativen Charakter und wurde auf Grundlage offizieller Quellen – Bundesregierung, BMAS, § 3 AsylbLG, § 20 SGB II, § 24 AufenthG – mit Stand Juli 2026 erstellt. Die Reform befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, deshalb können sich Beträge, Daten und Regeln ändern. Für individuelle Fälle wenden Sie sich an das Jobcenter, einen Sozialverband oder einen zugelassenen Anwalt für Sozialrecht in Deutschland.

Denys

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