Das Ende des Bürgergeld-Sonderwegs für Ukrainer: Rechtskreiswechsel zu AsylbLG

Deutschland bereitet eine der größten Änderungen für ukrainische Geflüchtete vor: Ein Teil der Menschen soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf vom Bürgergeld auf niedrigere Leistungen nach AsylbLG umgestellt werden. Das nennt man Rechtskreiswechsel. Stand Mitte 2026 ist das Gesetz noch nicht in Kraft – es steckt im Bundesrat fest, und der Starttermin ist offen. In diesem Artikel erklären wir, was bereits entschieden ist, wen es betrifft und wen nicht, und wie groß der Unterschied bei den Beträgen ist. Keine Panik, nur geprüfte Fakten.
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Was ist der Rechtskreiswechsel und in welchem Stadium ist das Gesetz
Der Rechtskreiswechsel ist der Wechsel des «Rechtskreises», nach dem eine Person Sozialleistungen erhält. Derzeit erhalten die meisten Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB II. Die Reform plant, einen Teil von ihnen auf AsylbLG umzustellen – das Asylbewerberleistungsgesetz, nach dem die Leistungen niedriger sind und die Sozialämter statt des Jobcenters zuständig werden. Grundlage dafür war der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025.
Im Folgenden gehen wir auf jeden Punkt im Detail ein und vergleichen Bürgergeld und AsylbLG in einer Tabelle. Wir betonen: Alle Beträge und Daten sind nach dem aktuellen Gesetzentwurf angegeben und können sich ändern.
Wen die Reform betrifft und wen nicht
Das entscheidende Datum ist der 1. April 2025. Genau danach sollen die Menschen in zwei Gruppen aufgeteilt werden. In der Praxis sehen wir oft, dass Ukrainer sich vor Nachrichten fürchten, ohne zu wissen, dass die Änderungen die meisten von ihnen gar nicht betreffen.
Unsere guten Freunde, praktizierende Anwälte im Migrationsrecht in Deutschland, erklären, dass die Reform den Status des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG selbst nicht aufhebt. Es ändert sich nur, nach welchem Gesetz die Sozialhilfe berechnet wird. Das Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten, bleibt bestehen, deshalb sollte man «Leistungsänderung» nicht mit «Statusverlust» verwechseln.
Rechtsgrundlage: § 24 AufenthG – vorübergehender Schutz in Verbindung mit dem Beschluss des EU-Rates über den Massenzustrom.
Bürgergeld vs AsylbLG: worin der Unterschied besteht
Der Hauptunterschied liegt in der Höhe der Leistungen und darin, wer für sie zuständig ist. Das Bürgergeld nach dem SGB II ist höher, weil es auf einen längeren Aufenthalt ausgerichtet ist, während die Grundleistungen nach AsylbLG niedriger sind. Nach verschiedenen Angaben sind das für eine alleinstehende erwachsene Person im Jahr 2026 rund 563 € gegenüber etwa 455 € pro Monat.
| Parameter | Bürgergeld (SGB II) | AsylbLG |
|---|---|---|
| Grundleistung (alleinstehende Person) | rund 563 € | rund 455 € |
| Wer ist zuständig | Jobcenter | Sozialämter |
| Rechtsgrundlage | § 20 SGB II | § 3 AsylbLG |
| Begleitung bei der Arbeitssuche | aktiv, über das Jobcenter | weniger intensiv |
| Wen es betrifft (nach dem Entwurf) | Einreise vor dem 01.04.2025 | Einreise nach dem 01.04.2025 |
Wie unsere Freunde, die als Anwälte in Deutschland arbeiten, berichten, ist die Höhe der Grundleistungen nach AsylbLG niedriger als das Existenzminimum des Bürgergeldes, und das war bereits Gegenstand von Gerichtsverfahren. Deshalb raten sie, alle Bescheide der Behörden schriftlich aufzubewahren: Wenn der Betrag falsch berechnet wird, kann man ihn anfechten. Die genauen Zahlen werden jährlich überprüft.
Rechtsgrundlage: § 3 AsylbLG – Grundleistungen im Vergleich zu § 20 SGB II – Regelbedarf für das Bürgergeld.
Was das für Familien und Kinder bedeutet
Für Familien mit Kindern ist die Frage der Leistungen besonders heikel. Die Grundleistungen nach AsylbLG fallen sowohl für Erwachsene als auch für Kinder niedriger aus. Zugleich werden einzelne Leistungen für Kinder wie Kindergrundsicherung und Kindergeld durch andere Gesetze geregelt. Wie genau sich die Reform auf jede Familie auswirkt, hängt vom Einreisedatum und der Zusammensetzung der Familie ab, deshalb gibt es hier keine allgemeinen Antworten – jeder Fall ist individuell.
Was Sie jetzt tun sollten – Schritt für Schritt
Prüfen Sie das Datum Ihrer ersten Einreise
Wenn Sie vor dem 1. April 2025 eingereist sind, betrifft Sie die Reform höchstwahrscheinlich nicht. Bewahren Sie die Dokumente auf, die das Einreisedatum belegen.
Bleiben Sie in Kontakt mit dem Jobcenter
Solange das Gesetz nicht in Kraft ist, bleibt Ihr Jobcenter zuständig. Melden Sie Änderungen bei Einkommen und Adresse rechtzeitig.
Betrachten Sie Arbeit als «Absicherung»
Der zuverlässigste Schutz vor jeglichen Leistungsänderungen ist ein eigenes Einkommen. Schon eine Teilzeitbeschäftigung verringert die Abhängigkeit von Leistungen. Erfahren Sie, welche Statusoptionen es nach § 24 gibt.
Checkliste: Wie Sie sich auf mögliche Änderungen vorbereiten
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Häufig gestellte Fragen
Offizielle Quellen
Geraten Sie nicht in Panik, sondern prüfen Sie das Datum Ihrer ersten Einreise: Wenn das vor dem 1. April 2025 war, betrifft Sie die Reform höchstwahrscheinlich nicht. Bewahren Sie alle Bescheide des Jobcenters auf und bleiben Sie über offizielle Aktualisierungen informiert, denn das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen.
Der Artikel hat informativen Charakter und wurde auf Grundlage offizieller Quellen – Bundesregierung, BMAS, § 3 AsylbLG, § 20 SGB II, § 24 AufenthG – mit Stand Juli 2026 erstellt. Die Reform befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, deshalb können sich Beträge, Daten und Regeln ändern. Für individuelle Fälle wenden Sie sich an das Jobcenter, einen Sozialverband oder einen zugelassenen Anwalt für Sozialrecht in Deutschland.
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