Private Haftpflichtversicherung in Deutschland: für selbst verschuldete Schäden aufkommen
Viele Menschen in Deutschland schließen eine Privathaftpflichtversicherung ab, wenn sie volljährig werden. Sie deckt die Kosten, wenn Sie unabsichtlich jemand anderem einen Schaden zufügen. In Deutschland ist der Abschluss einer Versicherung eine gängige Praxis, die Sie vor unerwarteten Ausgaben und unnötigem Ärger bewahrt. Hier erfahren Sie, warum sie wichtig ist und wie Sie sie abschließen können.
Was ist eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland?
Es gibt viele Situationen im Leben, die man nicht kontrollieren kann. Zum Beispiel können Sie unbeabsichtigt das Auto eines anderen beschädigen oder versehentlich ein Produkt in einem Geschäft kaputt machen. Wenn Sie in diesem Fall das Eigentum anderer Personen beschädigen, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Diese Regel gilt auch für Fälle, in denen der Schaden absichtlich verursacht wurde. Die Höhe der Entschädigung kann symbolisch sein und manchmal auch hohe Summen erreichen.
Hier sind also die grundlegenden Versicherungsregeln, die Sie kennen sollten:
- Die private Haftpflichtversicherung für Schäden gilt als die wichtigste Versicherungsart;
- Sie müssen nur dann für Schäden aufkommen, wenn Sie den Schaden verursacht haben;
- nachdem Sie einer anderen Person einen Sachschaden zugefügt haben, müssen Sie dies unverzüglich der Versicherungsgesellschaft melden.
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In Fällen, in denen die Situation strittig ist und der Geschädigte einen Anspruch hat, müssen Sie versichert sein. Deshalb lohnt es sich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie kann für alle Mitglieder des Haushalts auf einmal abgeschlossen werden. Das ist zwar keine Pflicht, aber viele Deutsche nutzen diesen Service.
Welche Schäden kann die private Haftpflichtversicherung abdecken?
In Deutschland wird die Sachschadenversicherung Haftpflichtversicherung genannt, und die private Versicherung heißt Private Haftpflichtversicherung . Diese Art von Dienstleistung deckt Sach- und Personenschäden ab, die der Versicherte, seine Kinder oder Tiere Dritten unabsichtlich zufügen. Diese Kosten können die Bezahlung von Reparaturen, medizinischer Behandlung, Entschädigung für immaterielle Schäden, Schmerzensgeld und Entschädigung für Lohnausfall umfassen.
Anders als die Krankenversicherung in Deutschland ist die private Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sie wird ausschließlich auf Ihre Initiative hin abgeschlossen. Sie empfiehlt sich jedoch für Personen, die Kinder oder Tiere haben, die ungewollt und unvorhergesehen Schäden verursachen können. In jedem Fall müssen Sie für die Folgen aufkommen, daher ist eine Versicherung in diesem Fall besser.
Wenn der Schaden einem anderen Haushaltsmitglied zugefügt wird, zahlt die Versicherung nicht. Sie gilt auch nicht für Fälle, in denen der Schaden vorsätzlich oder im Gegenteil durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Wie viel kostet eine private Versicherung für Schäden?
Die Kosten für die Schadensversicherung hängen vom Unternehmen, seinen Tarifen und seinem Leistungsumfang ab. Im Durchschnitt liegen die Kosten jedoch bei 7 € pro Monat und 80 € pro Jahr. Sie können die Versicherung in Deutschland bei den folgenden Unternehmen abschließen:
- R+V Versicherung;
- Huk Coburg;
- DEVK;
- Ergo;
- Allianz Gesellschaft.
Wenn Sie einen Mietvertrag abschließen und eine private Versicherung für Schäden abschließen müssen, kann das Jobcenter Ihnen diese Kosten erstatten. Dies ist möglich, wenn Sie bereits Sozialhilfe vom Jobcenter erhalten und tatsächlich auf diese angewiesen sind.
Was brauchen Sie, um eine Versicherung in Deutschland zu beantragen?
Die Versicherung ist nicht nur für Deutsche, sondern auch für Bürger anderer Länder möglich. Voraussetzung für den Abschluss einer Versicherung ist die Anmeldung am Wohnort und die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland.
Wenn Sie einen Antrag bei einer Versicherungsgesellschaft stellen, müssen Sie diese haben:
- einen Antrag auf Abschluss einer Police;
- eine Bescheinigung über die Anmeldung am Wohnort (Meldebestätigung);
- Bankkontonummer;
- einen ausländischen Reisepass.
Beantragung einer Versicherungspolice
Sie können eine Police online über die Websites der Versicherungsgesellschaften beantragen. Dazu müssen Sie sich registrieren, indem Sie ein Konto anlegen und Ihre Daten angeben. Manchmal ist eine Registrierung nicht erforderlich. Zu den von den Versicherungsgesellschaften verlangten Informationen gehören:
- Vor- und Nachname;
- E-Mail Adresse;
- IBAN-Konto, von dem Sie die Versicherung bezahlen werden.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Wenn zusätzliche Unterlagen oder Informationen erforderlich sind, wird sich die Versicherungsgesellschaft auf demselben Weg mit Ihnen in Verbindung setzen. Später, je nach dem Datum des Beginns des Versicherungsvertrags, erhalten Sie die Versicherungsunterlagen per Post.
Beachten Sie, dass der Versicherungsvertrag nach einem Jahr nicht verlängert werden muss, sondern dies automatisch geschieht. Wenn Sie den Vertrag kündigen möchten, sollten Sie Ihre Absicht mindestens einen Monat im Voraus bekannt geben.
Wie komme ich im Versicherungsfall an das Geld?
Im Falle eines Versicherungsfalls müssen Sie die Situation der Versicherungsgesellschaft melden. Auch wenn Sie den Schaden an der Schule verschuldet haben, sollten Sie nicht selbst für den Schaden aufkommen. Wenn Sie dies sofort tun, ohne die Antwort der Versicherung abzuwarten, kann es sein, dass Sie eine negative Antwort in Bezug auf die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung erhalten.
Die Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft müssen Ihren Anspruch und dessen Berechtigung prüfen. Sie werden prüfen, ob Sie wirklich für den Schaden verantwortlich sind und ob Sie haftbar gemacht werden können. Wenn ja, sollte die Versicherung alle Kosten – Reparaturen oder Entschädigung – übernehmen. Ist dies nicht der Fall, werden die Versicherer den Anspruch ablehnen oder sogar vor Gericht gegen Sie vorgehen.
Ausnahmen, in denen die Versicherungspolice nicht greift:
- Schäden, die Sie selbst oder versicherte Familienangehörige erleiden;
- Im Falle eines Arbeitsunfalls zahlt in der Regel der Arbeitgeber den Betrag;
- der Schaden wurde vorsätzlich verursacht und steht im Zusammenhang mit einem Gesetzesverstoß;
- Schäden im Zusammenhang mit Freundschaftsdiensten (z. B. wenn Sie Ihrer geliebten Person Hilfe angeboten haben, dabei aber einen ihrer Gegenstände beschädigt haben).
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