Familienzusammenführung in Deutschland 2026: Bedingungen

19 Mai 2026
Das Mädchen rennt am Flughafen auf ihre Eltern zu

Wer Ehepartner, Kinder oder Eltern 2026 nach Deutschland holen möchte, muss sich auf eine strenge Prüfung dreier Punkte einstellen: Einkommen ab rund 2050 Euro brutto, ausreichender Wohnraum nach der Norm 12 m² pro Erwachsenem und Sprachzertifikat A1 für den Ehepartner. Die offizielle Frist beträgt 3 Monate, real sind es 6-8. Im Artikel klären wir, wer berechtigt ist, welche Unterlagen nötig sind und woran Anträge am häufigsten scheitern.

Wer hat Anspruch auf Familienzusammenführung in Deutschland

Familienzusammenführung ist das deutsche Verfahren, das es ermöglicht, die engsten Angehörigen legal nach Deutschland zu holen und ihnen einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Grundvoraussetzung ist ein gültiger Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis. Mehr zum Verfahren lesen Sie im Beitrag „Was bedeutet Familienzusammenführung in Deutschland“.

Das Ziel des Verfahrens ist im internationalen Recht verankert: Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantieren jedem Menschen das Recht auf ein Familienleben. In Deutschland wird dieses Recht durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) umgesetzt.

Das Wichtigste in Kürze
Familienzusammenführung gilt vor allem für Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern zu ihren Kindern – Grundkategorien nach § 29 AufenthG.
Reale Bearbeitungszeiten 2026 liegen bei 3 bis 6 Monaten, oft aber bei 6-8 Monaten oder länger wegen Wartezeiten in den Konsulaten.
Hauptvoraussetzungen sind ausreichendes Einkommen, geeigneter Wohnraum und (in den meisten Fällen) Deutschkenntnisse auf Niveau A1.
Für Ukrainer mit Status nach § 24 AufenthG werden die Anforderungen milder ausgelegt oder teilweise gar nicht geprüft – vor allem wenn die Zusammenführung bereits in Deutschland stattfindet.
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Die häufigsten Ablehnungsgründe sind unzureichendes Einkommen, Wohnraumprobleme, Fehler in den Unterlagen und Zweifel an der Echtheit der Beziehung. Die Entscheidung trifft immer die Ausländerbehörde.
Für Personen mit subsidiärem Schutz ist das Verfahren derzeit ausgesetzt – Anträge werden entweder nicht angenommen oder bis zur Aufhebung der Beschränkungen „eingefroren“.
Wer darf zu Ihnen nach Deutschland nachziehen
Ehepartner – bereits verheiratet oder mit Heiratsabsicht (über das spezielle Heiratsvisum).
Minderjährige Kinder (leibliche und adoptierte) – zu den Eltern oder einem Elternteil.
Eltern zu minderjährigen Kindern, die ohne Erwachsene legal in Deutschland leben.
Eingetragene Lebenspartner, einschließlich gleichgeschlechtlicher – solche Partnerschaften sind in Deutschland der Ehe gleichgestellt (§ 27 AufenthG).
⚠️ Erwachsene Angehörige (Eltern oder Kinder über 18) – nur als Ausnahme aus humanitären Gründen (Härtefall) oder bei nachgewiesener Abhängigkeit von familiärer Hilfe.
💡 Wichtig: Der in Deutschland lebende Familienangehörige (Stammberechtigter) muss sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Das kann ein deutscher Staatsangehöriger, ein EU-Bürger oder ein Ausländer mit gültigem Aufenthaltstitel sein. Ohne legalen Status startet das Verfahren gar nicht erst.

Wie sich Ihr Aufenthaltsstatus auf den Familiennachzug auswirkt

Ihr Aufenthaltsstatus bestimmt direkt, wie leicht Sie Ihre Familie nachholen können. Alle Regelungen stehen im Aufenthaltsgesetz – AufenthG, das die Rechte je nach Art des Aufenthaltstitels oder Schutzes staffelt. Im Folgenden die sieben Hauptvarianten – vom „einfachsten“ bis zum komplexesten.

1

Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU

Die stabilste Ausgangslage. Familiennachzug für Ehepartner und Kinder verläuft in der Regel ohne große Schwierigkeiten – Grundlage ist § 29 AufenthG. Anforderungen an Einkommen und Wohnraum gelten, werden aber weniger streng geprüft.

2

Aufenthaltserlaubnis mit Blue Card EU

Inhaber der Blue Card EU haben deutlich mildere Bedingungen: der Ehepartner darf ohne Deutschkenntnisse nachziehen, Einkommensanforderungen werden flexibel geprüft. Grundlage sind die Regeln zum Ehegattennachzug § 30 AufenthG.

3

Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder Ausbildung

Strengeres Verfahren: Sie müssen Einkommen und Wohnraum nachweisen sowie belegen, dass Ihr Aufenthalt formell geregelt ist. Die Grundanforderungen stehen in § 29 AufenthG.

4

Flüchtlingsstatus oder Asylberechtigung

Anerkannte Flüchtlinge nach § 3 AsylG oder Asylberechtigte nach § 60 Abs. 1 AufenthG profitieren von einer Privilegierung: Nachzug für Ehepartner und minderjährige Kinder ist auch ohne strikte Einkommens- und Wohnraumanforderungen möglich. Entscheidend ist, den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung zu stellen.

5

Subsidiärer Schutz

Der Nachzug ist kontingentiert und wird nur aus humanitären Gründen geprüft – Sonderregelung § 36a AufenthG. 2026 ist das Verfahren für diese Gruppe faktisch ausgesetzt.

6

Vorübergehender Schutz für Ukrainer (§ 24 AufenthG)

Formal besteht ein Anspruch auf Familiennachzug, in der Praxis funktioniert das Verfahren jedoch wie ein regulärer Nachzug: Einkommen und Wohnraum müssen nachgewiesen werden. Lebt die Familie ausschließlich von Bürgergeld, wird das Verfahren oft problematisch. Mehr zum Status finden Sie im Beitrag „Paragraph 24 AufenthG für Ukrainer“ und zum Statuswechsel im Leitfaden „In Deutschland nach § 24 bleiben“.

7

Duldung (Aussetzung der Abschiebung)

Die schwierigste Variante. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine vorübergehende Erlaubnis, im Land zu bleiben (§ 60a AufenthG). In den meisten Fällen besteht kein Anspruch auf Familiennachzug.

💼 Kommentar der Anwälte für Migrationsrecht:

Anwälte für Migrationsrecht weisen darauf hin, dass § 29 AufenthG einen „gesicherten Lebensunterhalt“ verlangt – keine feste Summe, sondern die Unabhängigkeit von Sozialhilfe und Bürgergeld für die gesamte Familie. Das Einkommen muss nicht nur das Gehalt des Antragstellers abdecken, sondern auch alle Pflichtausgaben – Miete, Versicherungen, Existenzminimum für jedes Familienmitglied. Die Berechnung ist immer individuell und wird von der zuständigen Ausländerbehörde geprüft.

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 AufenthG (Aufenthaltsgesetz).

Reale Bearbeitungszeiten 2026

Die Bearbeitungszeiten hängen 2026 direkt von Ihrem Status ab. Der offizielle Richtwert beträgt 3 Monate für die Prüfung in Deutschland, in der Praxis sprengt der Gesamtzyklus (Konsulatstermin + Prüfung + zusätzliche Anforderungen) diesen Rahmen jedoch fast immer.

⚠️ Für Personen mit subsidiärem Schutz ist das Verfahren der Familienzusammenführung 2026 vorübergehend ausgesetzt. Ausnahmen sind nur in schweren humanitären Härtefällen (Härtefall) möglich – etwa bei Lebens- oder Gesundheitsgefahr für Angehörige.

Bearbeitungszeiten für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte

Für anerkannte Flüchtlinge nach § 3 AsylG oder Asylberechtigte nach § 60 Abs. 1 AufenthG läuft das Verfahren in der Regel schneller. Im Durchschnitt 3-6 Monate, vorausgesetzt, die Unterlagen sind korrekt und es kommt zu keinen zusätzlichen Prüfungen. Anträge mit subsidiärem Schutz können bis zum Ende der Beschränkungsfrist „eingefroren“ werden.

Faktoren, die die Verfahrensdauer beeinflussen

Die Dauer hängt fast nie nur von einem Faktor ab. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegen die Hauptverzögerungen nicht im Gesetz, sondern in der Verwaltungsauslastung und der erforderlichen behördenübergreifenden Prüfung.

Was die Bearbeitungszeit verlängert
Terminvergabe in der deutschen Botschaft – in manchen Ländern dauert die Wartezeit auf einen Termin 1-2 Monate, manchmal auch länger.
📋 Nachforderungen der Ausländerbehörde – jede Nachforderung kostet Wochen oder Monate.
🔍 Behördenübergreifende Prüfung – vor allem bei Zweifeln an der Echtheit der Ehe oder an der Einkommenshöhe.
🗓️ Saisonale Auslastung – im Sommer und zu Jahresbeginn dauert die Bearbeitung in den Konsulaten länger.

Typisches Szenario: Antragsteller reicht die Unterlagen über das Konsulat ein und rechnet mit „offiziellen 3 Monaten“. In der Realität gehen 1-2 Monate für die Terminvergabe, weitere 2-4 Monate für die Prüfung in Deutschland drauf – plus Zeit für Nachforderungen. Die Gesamtdauer landet selbst bei normalem Verlauf leicht bei 6-8 Monaten.

Reale Verfahrensdauer 2026
6-8 Monate
vom Konsulatstermin bis zur Erteilung des Visums D

Einkommen, Wohnraum und Sprache: die wichtigsten Voraussetzungen

Eines der zentralen Kriterien beim Familiennachzug ist die Fähigkeit, die Familie ohne staatliche Hilfe zu unterhalten. Die Behörden schauen nicht einfach auf das Bruttogehalt, sondern auf das tatsächliche Nettoeinkommen: Reicht es für Miete, Nebenkosten und das Existenzminimum aller Familienmitglieder?

Rechtlich verankert ist dies in § 5 AufenthG und § 29 AufenthG: Der Aufenthalt darf nicht von Sozialhilfe abhängen.

Einkommensanforderungen

Der praktische Richtwert sieht so aus: Für den Ehegattennachzug muss das Einkommen meist ab rund 2050 Euro brutto liegen – keine starre Zahl, sondern eine Orientierung. In jeder Stadt wird individuell gerechnet, abhängig von Miete, Nebenkosten und Familiengröße.

Richtwert für Einkommen beim Ehegattennachzug
~ 2050 € brutto
pro Monat, stabil über 3-6 Monate hinweg

Wichtig ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Stabilität des Einkommens. Die Ausländerbehörde verlangt fast immer Nachweise für die letzten 3-6 Monate: Gehaltsabrechnungen (Lohnabrechnung), Arbeitsvertrag und Kontoauszüge. Einmalige Einnahmen oder kurze Verträge können zur Ablehnung führen.

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Status des Antragstellers:

Wie das Einkommen je nach Status geprüft wird
Deutsche und EU-Bürger – mildere Prüfung, in einigen Fällen ist gar kein Einkommensnachweis nötig, sofern kein Risiko der Sozialabhängigkeit besteht.
Inhaber der Blue Card EU – flexible Bedingungen: beim Nachzug von Ehepartner oder Kind werden Einkommen und Wohnraum oft nur formal oder vereinfacht geprüft.
Ausländer mit regulärer Aufenthaltserlaubnis – strenge Regel: Sie müssen nachweisen, dass die Familie ohne Sozialhilfe leben kann. Dieses Kriterium ist meist entscheidend.

Beispielrechnung: Ivan holt seine Ehefrau nach

Eine konkrete Situation. Ivan lebt in Deutschland und möchte seine Frau nachholen. Sie berechnen nicht das Bruttogehalt, sondern den Rest nach allen Kosten.

KostenpositionBetrag pro Monat
Miete für die Wohnung600 €
Krankenversicherung für zwei Personen40 €
Medizinische Leistungen (außerhalb der Versicherung)200 €
Existenzminimum für zwei Personen (~310 € × 2)620 €
Nachzuweisender Bedarf:~ 1 460 € / Monat

Plant Ivan einen Aufenthalt von etwa einem Jahr in Deutschland (Arbeit oder Studium) und möchte seine Frau für den gleichen Zeitraum nachholen, gilt bei Nachweis über Rücklagen der Richtwert: 1 460 € × 12 = etwa 17 520 € auf dem Konto.

Wohnraumvorgaben

Beim Wohnraum gilt Ähnliches: Es geht nicht nur um die Existenz einer Wohnung, sondern darum, ob sie für die ganze Familie geeignet ist. Als Richtwert gelten etwa 12 m² pro Erwachsenem und rund 10 m² pro Kind. Kleinkinder werden meist nicht berücksichtigt.

In der Praxis ist das keine starre Formel, sondern ein Rahmen. Es kommt vor, dass die Wohnung formal „durchgeht“, faktisch aber zu eng wirkt – dann hagelt es Rückfragen. Manchmal lässt die Ausländerbehörde auch eine kleine Abweichung zu, wenn die Gesamtsituation passt.

Sprachzertifikat A1 – wer es braucht und wer ausgenommen ist

Mit der Sprache haben es am häufigsten Ehepartner zu tun. In der Regel ist Niveau A1 erforderlich, das mit einem Zertifikat nachzuweisen ist – Standardregel § 30 AufenthG.

Bei Kindern ist es einfacher: Kleinkinder brauchen keine Sprachkenntnisse. Reist ein Jugendlicher allein, kann seine Lern- und Anpassungsfähigkeit bewertet werden.

💡 Wann von A1 befreit wird: wenn die Person die Sprache objektiv nicht lernen kann (Krankheit, Behinderung), beim Nachzug zu einem EU-Bürger, für Ehepartner von Blue Card EU-Inhabern und in Fällen, in denen im Herkunftsland keine Prüfung möglich ist. Alle Einzelfälle entscheidet die Ausländerbehörde.

Ablehnungsgründe – und wie Sie sie vermeiden

Ehrlich gesagt sind die meisten Ablehnungen in Deutschland keine Folge eines „strengen Systems“, sondern banaler Vorbereitungsfehler. Antragsteller reichen Unterlagen ein in der Annahme, alles sei offensichtlich, doch die Behörde betrachtet den Vorgang als juristischen Fall: Gibt es Risiken, Zweifel, Widersprüche?

Typische Fehler bei der Antragstellung

Häufigste Ablehnungsgründe
Probleme mit den Unterlagen – fehlende Übersetzungen, abweichende Daten, vergessene Bescheinigungen. Für den Antragsteller eine Kleinigkeit, für die Behörde ein Anlass zu Zweifeln.
Unzureichendes Einkommen – der Antragsteller weist sein Gehalt nach, ohne Miete oder Pflichtausgaben einzurechnen. In der Bedarfsrechnung fehlt dann Geld für die Familie.
Ungeeigneter Wohnraum – eine Wohnung ist vorhanden, entspricht aber nicht den Anforderungen an Fläche oder Wohnverhältnisse.
Zweifel an der Echtheit der Ehe – entsteht bei der Ausländerbehörde ein solcher Eindruck, wird streng geprüft, bis hin zu Interviews zur Privatsphäre.
Fehlendes A1-Zertifikat, wenn es erforderlich ist – formaler Ablehnungsgrund.

Tipps für die Antragsvorbereitung

Was das Ablehnungsrisiko senkt
Unterlagen logisch strukturiert – alle Übersetzungen sind beglaubigt, alle Daten stimmen überein, alle Angaben sind durch Bescheinigungen belegt.
Finanzen wie von der Ausländerbehörde gerechnet – mit Miete, Nebenkosten und Familiengröße, nicht „mir reicht es“.
Wohnraum im Voraus geprüft auf Fläche und Eignung für die Familiengröße.
Vorbereitung auf das Ehegatteninterview – in Deutschland gängige Praxis zur Prüfung der Echtheit der Ehe.
Alle Anforderungen vor der Antragstellung geklärt – jede Nachforderung der Behörde verlängert die Bearbeitung um Wochen.

Ablauf der Antragstellung: Schritt für Schritt

Der Familiennachzug startet nicht in Deutschland, sondern in der deutschen Auslandsvertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Das Visum D wird von der Botschaft erteilt, die Prüfung der Voraussetzungen übernimmt die Ausländerbehörde am Wohnort des Stammberechtigten in Deutschland.

1

Website der deutschen Auslandsvertretung im Wohnsitzland aufrufen

Übersicht auf dem Portal auswaertiges-amt.de. Wichtig: Wohnsitzland des Antragstellers wählen, nicht Deutschland.

2

Rubrik Visa / Nationales Visum / Familiennachzug öffnen

Dort finden Sie das Merkblatt zum Visum für Familiennachzug und den Link zur Terminbuchung.

3

Dokumentencheckliste zur passenden Konstellation herunterladen

Ehegatten-, Kinder- oder Elternnachzug – für jede Fallgruppe gibt es eine eigene Liste. Anforderungen unterscheiden sich je Land, daher ausdrucken und strikt danach zusammenstellen.

4

Visumantrag über VIDEX ausfüllen

Online-System videx-national.diplo.de. Der Antrag wird ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben – er wird zusammen mit den übrigen Unterlagen vorgelegt.

5

Termin über die Website der Auslandsvertretung buchen

Nach der Buchung erhalten Sie eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit – speichern und ausdrucken.

6

Persönlicher Termin mit dem vollständigen Aktenpaket

Pass, Antrag, biometrisches Foto, Nachweise der Verwandtschaft, Einkommens- und Wohnraumnachweise aus Deutschland, Krankenversicherung sowie A1-Zertifikat (falls erforderlich).

7

Aktenübergabe nach Deutschland und Prüfung durch die Ausländerbehörde

Die Botschaft leitet den Vorgang an die Ausländerbehörde am Wohnort des Stammberechtigten weiter. Dort werden Einkommen, Wohnraum, Status und Unterlagen geprüft.

8

Erteilung des Visums D und Einreise nach Deutschland

Bei Zustimmung erteilt die Botschaft ein Visum D. Nach der Einreise müssen die Angehörigen Anmeldung am Wohnort vornehmen und einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen.

Erforderliche Dokumente und Nachweise

Alle Dokumente, die nicht von deutschen oder europäischen Behörden ausgestellt sind, benötigen meist eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Die Apostille wird auf das Original gesetzt, anschließend wird das Dokument samt Apostille übersetzt.

Was Botschaft oder Ausländerbehörde zusätzlich anfordern können
📋 Wohnflächenberechnung – Grundriss der Wohnung mit Flächenangaben.
📋 Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung – nicht älter als 1 Monat.
📋 Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate – zeigen die tatsächliche Kontobewegung.
📋 Nachweise zur Echtheit der Ehe – gemeinsame Fotos, Korrespondenz, Reisetickets, gemeinsame Dokumente.
📋 Dokumente zu Kindern – Geburtsurkunde, Zustimmung des anderen Elternteils zur Ausreise (sofern relevant).

Checkliste: Was Sie vor der Antragstellung prüfen sollten

Sind Sie bereit, den Antrag auf Familiennachzug zu stellen
☑️ Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland ist zum Zeitpunkt des Antrags gültig und mindestens ein weiteres Jahr
☑️ Einkommen über 3-6 Monate nachgewiesen: Lohnabrechnungen (Lohnabrechnung), Arbeitsvertrag, Kontoauszüge
☑️ Wohnraum entspricht den Vorgaben: 12 m² pro Erwachsenem und 10 m² pro Kind
☑️ A1-Zertifikat für den Ehepartner (sofern für Ihren Status relevant)
☑️ Heirats- bzw. Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche
☑️ VIDEX-Antrag ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben
☑️ Termin in der Auslandsvertretung gebucht, Datum und Uhrzeit gespeichert
☑️ Biometrisches Passfoto nach ICAO-Vorgaben für das Visum D

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich Familie ohne offizielle Beschäftigung nach Deutschland holen?

Manchmal ja – in den meisten Fällen müssen Sie aber ein stabiles Einkommen oder ausreichende Rücklagen nachweisen. Ausnahmen: bei Stammberechtigten mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit sowie bei Flüchtlingen in den ersten 3 Monaten nach Anerkennung.

Prüft Deutschland Scheinehen?

Ja. Bei Zweifeln der Ausländerbehörde oder der Botschaft kann ein zusätzliches Interview stattfinden und Nachweise wie gemeinsame Fotos, Korrespondenz oder Reisetickets angefordert werden.

Kann mit Status nach § 24 AufenthG ein Antrag gestellt werden?

Ja. Für Ukrainer mit vorübergehendem Schutz ist das Verfahren möglich, die Anforderungen werden häufig milder angewendet. Mehr zum Status im Beitrag „Paragraph 24 für Ukrainer“.

Was tun, wenn die Botschaft keine freien Termine hat?

Das Terminbuchungssystem regelmäßig prüfen. 2026 erscheinen freie Termine häufig kurzfristig, besonders frühmorgens an Werktagen. Alternative: Termin im benachbarten Land, soweit die Regeln es zulassen.

Können Eltern nach Deutschland nachgeholt werden?

Nur in besonderen humanitären Konstellationen (Härtefall) – etwa bei schwerer Erkrankung oder nachgewiesener Abhängigkeit von familiärer Hilfe. In den meisten Fällen besteht kein Anspruch.

Ist A1 auch für minderjährige Kinder erforderlich?

Nein. Kleinkinder brauchen keine Sprachkenntnisse. Bei Jugendlichen, die allein einreisen, kann die Lern- und Anpassungsfähigkeit bewertet werden, eine formelle A1-Prüfung wird in der Regel jedoch nicht verlangt.

Was ist nach Erhalt des Visums D zu tun?

Nach der Einreise haben Angehörige 14 Tage Zeit für die Anmeldung am Wohnort, anschließend stellen sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Das Visum D gilt in der Regel 90 Tage – in dieser Zeit muss der Aufenthaltstitel beantragt werden.

Offizielle Links

Behördenportale Deutschland
🌐 Auswärtiges Amt: auswaertiges-amt.de
📋 VIDEX (Visumantrag): videx-national.diplo.de
🏛️ BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge): bamf.de
📄 § 29 AufenthG (allgemeine Regeln): gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.html
📄 § 30 AufenthG (Ehegattennachzug): gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html
Das Wichtigste, was Sie jetzt tun sollten:

Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels und sammeln Sie Einkommensnachweise der letzten 3-6 Monate. Rufen Sie dann auswaertiges-amt.de auf, wählen Sie das Wohnsitzland des Antragstellers und buchen Sie einen Termin in der Auslandsvertretung. Je früher Sie buchen, desto schneller ist Ihre Familie bei Ihnen.

Der Artikel dient nur zu Informationszwecken und wurde auf der Grundlage offizieller Quellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), des Auswärtigen Amtes und des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mit Stand Mai 2026 erstellt. Das Gesetz kann sich ändern. Für individuelle Fälle wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Anwalt für Migrationsrecht in Deutschland oder an die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.

Denys

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