Was ist die Familienzusammenführung in Deutschland?

17 Februar 2023
Familie auf Palmen als Zeichen der Familienzusammenführung in Deutschland Source: Vista Create

Was bedeutet das für die ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland? Wie sieht das Verfahren aus? Wo kann man einen Antrag stellen und welche Unterlagen werden benötigt? Wir haben Antworten auf diese aktuellen Fragen vorbereitet.

Deutschland ist das zweitgrößte Land, das ukrainische Flüchtlinge zum vorübergehenden Schutz aufnimmt. Aufgrund der anhaltenden Feindseligkeiten im ukrainischen Hoheitsgebiet wandern heute wieder viele militärische Binnenvertriebene ein, und weil Deutschland seit Ende 2022 von begrenzten Ressourcen für die Aufnahme von Migranten spricht. Sie müssen also gute Gründe haben, um an den richtigen Ort zu gelangen und ihre Familie wieder zu sehen. Außerdem sind heute nur wenige Bundesländer bereit, Ukrainer aufzunehmen und sie für eine gewisse Zeit in Flüchtlingslagern unterzubringen. Aber wie können Sie alles tun, um die ganzen Verfahren zu vermeiden und sofort zu Ihrer Familie zu gelangen? Lassen Sie uns jetzt über alles im Detail sprechen.

Was sind die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung in Deutschland?

Der wichtigste Punkt für die Beantragung der Familienzusammenführung ist das Vorliegen einer der aufgeführten Kategorien:

  • ein Flüchtling oder eine Person mit Anspruch auf Asyl gemäß der Genfer Konvention über militärische Migranten;
  • wenn die Person Anspruch auf subsidiären Schutz hat, kann die Familie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Es sollte klar sein, dass die Entscheidung von den Migrationsbehörden getroffen wird, nicht von Ihnen persönlich. Derzeit dürfen Personen, denen subsidiärer Schutz gewährt wurde, nur bis zu 1.000 Mal pro Monat nach Deutschland reisen. Einen besonderen Platz nehmen Familien ein, die getrennt waren und nun wieder zusammengeführt werden wollen, die Kinder haben oder zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen gehören. Vorrangig werden Familien aufgenommen, die Deutsch sprechen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können;
  • wenn eine Person aufgrund eines Abschiebungsverbots eine Aufenthaltserlaubnis hat, so können Vertreter dieser Kategorie nur dann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, wenn sie sich bereits seit mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Vorliegen schwerwiegender Gründe, wie eine schwere Erkrankung eines Familienmitglieds oder eine Bedrohung der Familie. Es ist wichtig, daran zu denken, dass die Entscheidung bei den Migrationsbehörden liegt, die den Antrag auch ablehnen können.

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Welches ist die richtige Verwandtschaftskategorie für die Familienzusammenführung?

Deutschland ist ein Land, in dem die Werte der Familie an erster Stelle stehen, so dass wir aus dieser Formulierung schließen können, dass es sich um nahe Verwandte handeln sollte, nämlich:

  • Ehemann oder Ehefrau bzw. eingetragener Lebenspartner. Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren und älter;
  • minderjährige unverheiratete Kinder;
  • bei Minderjährigen können Eltern oder erwachsene Vormünder einbezogen werden. Der Nachzug eines minderjährigen Bruders oder einer minderjährigen Schwester ist ebenfalls möglich, allerdings muss die Person in der Lage sein, sich selbst zu versorgen und über ausreichenden Wohnraum zu verfügen. Konsularische oder rechtliche Beratung zum Thema minderjährige Migranten erhalten Sie auch auf den Websites de und Rechtsberaterkonferenz.de.

Was sind die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung?

Es hängt alles davon ab, welcher Status Ihnen in Deutschland zuerkannt wurde. Das kann entweder der vorübergehende Schutz oder der Flüchtlingsstatus sein, und nun wollen wir uns die einzelnen Fälle ansehen. Flüchtlinge und Asylbewerber können eine «begünstigte Familienzusammenführung» beantragen. In diesem Fall kann die Familie unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland kommen, d. h. Sie müssen nicht nachweisen, dass Sie zahlungsfähig sind und Ihre Wohnung über ausreichend Platz verfügt. Allerdings müssen Sie den Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung als Flüchtling oder Asylbewerber stellen, sonst wird der Antrag auf Familienzusammenführung allgemein geprüft.

Grundlegende Anforderungen:

  • Sie müssen finanziell abgesichert sein, d. h. Sie müssen genug Geld verdienen, um sich und Ihre Familie zu versorgen. Sie dürfen kein Geld vom Arbeitsamt oder der Sozialversicherung erhalten. Die Einwanderungsbehörde wird alle Einkünfte sorgfältig prüfen;
  • die Wohnfläche muss für die gesamte Familie ausreichen, in der Regel gilt in Deutschland eine Grundberechnung: 12 Quadratmeter pro Familienmitglied ab 6 Jahren und 10
  • Quadratmeter für jüngere Kinder, Kinder unter 2 Jahren werden nicht berücksichtigt;
  • Sie müssen für sich und Ihre Familie krankenversichert sein;
  • Ihre Familienangehörigen müssen Deutsch sprechen, eine besondere Anforderung für Ehegatten, die im Rahmen der Familienzusammenführung in Deutschland leben wollen. Dazu müssen Sie über ein A1-Niveau der deutschen Sprache verfügen und ein Sprachzertifikat vorlegen. Diese Regel gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren, für sie gelten die gleichen Anforderungen wie für Erwachsene. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel darüber, wie einfach es für einen Anfänger ist, die Sprache allein zu lernen.

Wo und wie kann man einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

Um den Prozess der Familienzusammenführung einzuleiten, müssen Ihre Verwandten persönlich einen Antrag bei der deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in ihrem Wohnsitzland einreichen. Außerdem muss die Person die zuständige Ausländerbehörde über den Wunsch informieren, die Familie nach Deutschland zu holen. Dies kann online per Fax oder über das Webportal des Auswärtigen Amtes geschehen. Speichern Sie den Bescheid und stellen Sie innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf «begünstigten Familiennachzug» beim BAMF.

Zunächst wird der Antrag bei der Botschaft eingereicht, dann geht er an die zuständige Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde prüft alle Unterlagen und Voraussetzungen für dieses Verfahren. Die Bearbeitungszeit kann bis zu mehreren Monaten betragen. Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und können sich auf einen Termin in der Botschaft vorbereiten.

Welche Dokumente sollte die Familie zu dem Treffen in der Botschaft mitbringen?

Für das Verfahren der Familienzusammenführung muss die Familie über folgende Dokumente verfügen

  • ein Bestätigungsschreiben der Botschaft über das Treffen;
  • eine Kopie des Bescheids;
  • ein Antragsformular für die Umsiedlung;
  • einen Auszug aus dem Familienbuch;
  • Geburtsurkunden aller Familienmitglieder;
  • Heiratsurkunde;
  • eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland;
  • eine Kopie des Bescheids des BAMF.

Es ist auch möglich, dass all diese Dokumente in der deutschen Botschaft offiziell übersetzt und beglaubigt werden müssen. Dieses Verfahren kann zum Zeitpunkt der Ernennung durchgeführt werden. Die Botschaft kann auch einige zusätzliche Dokumente verlangen. Wenden Sie sich daher entweder telefonisch oder schriftlich direkt an die diplomatische Vertretung und vergessen Sie nicht, ihre offizielle Website zu besuchen.

Was ist zu tun, wenn die Einwanderungsbehörden die Familienzusammenführung nicht genehmigen?

Es gibt Fälle, in denen die Einwanderungsbehörde der Familienzusammenführung nicht zustimmt, und sie muss alle Gründe schriftlich angeben und den Antragsteller informieren. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten für die Entwicklung der Ereignisse:

  1. Die Familie kann dem schriftlich bei der deutschen Botschaft widersprechen. Das Schreiben sollte auch eine Begründung für ihren Standpunkt enthalten, dann wird der Antrag erneut geprüft. Im Falle einer Ablehnung erhalten die Angehörigen einen Remonstrationsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung, gegen den innerhalb von vier Wochen beim Verwaltungsgericht des Wohnorts Widerspruch eingelegt werden kann.
  2. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, direkt beim Verwaltungsgericht des Wohnorts Klage zu erheben. Auch hier ist es wichtig, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.

Wo kann ich Rat und Unterstützung erhalten?

Die beliebtesten Beratungsstellen sind die Website von PRO ASYL und adressen.asyl.net.

Unter www.rechtsberaterkonferenz.de können Sie sich von Rechtsanwälten beraten lassen, die auf internationales Recht spezialisiert sind und Flüchtlingen und Asylbewerbern helfen. Sie können auch Geld sparen und beim Flüchtlingsrat Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Unterstützung aus dem PRO ASYL-Prozesskostenhilfefonds stellen.

Auf der Website b-umf.de finden Sie die Adressen und Kontaktdaten der Familienhilfeprogramme (FAP) von IOM Deutschland, die Sie bei der Beantragung der Familienzusammenführung unterstützen.

Was sollte eine Familie nach ihrer Ankunft in Deutschland tun?

Nach der Ankunft in Deutschland muss sich Ihre Familie beim Einwohnermeldeamt und anschließend bei der Ausländerbehörde oder beim BAMF anmelden. Da Ihre Familie eingereist ist, muss sie auch den Status des vorübergehenden Schutzes erhalten und in den Genuss aller Leistungen und der sozialen Unterstützung kommen. Sie sollten auf jeden Fall die Ausländerbehörde aufsuchen, da diese Institution Sie bereits überprüft hat, so dass Sie im Voraus einen Termin vereinbaren können.

Auch Schritte sind wichtig:

Die Familienzusammenführung ist also ein sehr verantwortungsvolles Verfahren, das sowohl auf Seiten der Antragsteller als auch auf Seiten des Staates Sorgfalt und Aufmerksamkeit erfordert. Deutschland ist offen für neue Errungenschaften in dieser Angelegenheit und hilft ukrainischen Flüchtlingen.

Yulya Dragan

Ich habe zwei Hochschulabschlüsse. Ich interessiere mich für Analytik und internationale Beziehungen. Ich liebe es zu reisen. Mein Slogan lautet: „Alle Ereignisse in unserem Leben sind nicht zufällig, alles hat seinen Sinn”.

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