Anmeldung in Deutschland – Welche Dokumente sind für die Registrierung erforderlich?
Source: Vista CreateDie Anmeldung in Deutschland ist ein obligatorisches Verfahren für alle, die umziehen und an einer neuen Adresse leben. Genau diese Registrierung eröffnet den Zugang zu medizinischer Versorgung, Sozialleistungen, Kindergärten, Schulen und den meisten staatlichen Dienstleistungen. In diesem Artikel erklären wir, was die Anmeldung ist, welche Dokumente für die Registrierung benötigt werden, wie man das Formular richtig ausfüllt, wo man die Wohnungsgeberbestätigung und die Meldebescheinigung erhält.
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Registrierung des Wohnsitzes, keine „Propiska“
Im deutschen Verständnis ist die Anmeldung eine Mitteilung an den Staat, wo Sie wohnen. Dies ist keine „Propiska“ im gewohnten postsowjetischen Sinne, sondern die Pflicht jedes Einwohners in Deutschland, seine Adresse innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug mitzuteilen.
- Die Registrierung erfolgt beim örtlichen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt.
- Danach erhalten Sie ein Dokument – die Meldebescheinigung, eine Bestätigung Ihrer Adresse.
- Genau dieses Dokument wird zum Schlüssel für alle weiteren Schritte: Beantragung der Steuernummer, Versicherung, Vertragsabschlüsse usw.
Warum brauchen ukrainische Flüchtlinge eine Anmeldung? Der Schlüssel zum legalen Leben
Für Ukrainer in Deutschland ist die Anmeldung der erste Schritt zur Stabilität und einem offiziellen Status.
Ohne Registrierung kann man nicht:
- vorübergehenden Schutz erhalten (Aufenthaltstitel §24),
- Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beantragen,
- ein Kind in der Schule oder im Kindergarten anmelden,
- ein Bankkonto eröffnen,
- einen Mietvertrag oder eine Krankenversicherung abschließen.
Beispiel aus dem Leben:
Anna aus Schmerinka kam nach Berlin, wohnte bei Bekannten, meldete sich aber nicht an. Ohne Anmeldung konnte sie weder Sozialleistungen beantragen noch ein Konto eröffnen – alles stagnierte. Nach der Registrierung im Bürgeramt ging alles schnell voran: Dokumente, Versicherung, Karte – alles erschien innerhalb weniger Wochen.
Wer, wann und wo muss man sich anmelden?
Meldepflicht: Wer fällt unter das Gesetz
In Deutschland ist die Meldung des Wohnsitzes eine Pflicht, keine Empfehlung.
- Sie gilt für alle, die länger als drei Monate im Land leben: deutsche Staatsbürger, Ausländer, Studenten, Flüchtlinge, Arbeitnehmer und deren Familienangehörige.
- Wenn Sie eine Wohnung mieten, bei Bekannten wohnen oder sogar vorübergehend bei Verwandten untergekommen sind – Sie müssen diese Adresse dennoch anmelden. Eine Ausnahme bilden Touristen, die sich weniger als 3 Monate im Land aufhalten.
- Man muss sich auch dann anmelden, wenn man nicht in der eigenen Wohnung lebt – dann wird zusammen mit den Dokumenten eine Bestätigung des Gastgebers (Wohnungsgeberbestätigung) eingereicht.

Fristen für die Anmeldung
Laut Gesetz (Bundesmeldegesetz, §17) hat man 14 Tage nach dem Einzug Zeit für die Anmeldung.
Wenn Sie innerhalb dieser Frist keinen Termin bekommen – keine Sorge, wichtig ist, sich rechtzeitig um einen Termin zu bemühen und die Terminbestätigung aufzubewahren.
Wenn es gar nicht möglich ist, einen Termin zu bekommen, kann man versuchen:
- in einen benachbarten Bezirk zu fahren, wo es weniger Andrang gibt;
- morgens ohne Termin hinzugehen – manchmal werden Notfälle angenommen;
- die Hotline des Bürgeramts anzurufen und die Situation zu erklären (besonders als Flüchtling).
Siehe auch: Lebenslaufvorlage auf Deutsch für die Arbeitssuche
Wohin muss man sich wenden
Die Registrierung erfolgt bei den lokalen Behörden:
- Bürgeramt,
- Einwohnermeldeamt,
- oder Bürgerbüro – die Namen sind unterschiedlich, die Funktion ist dieselbe.
Um die zuständige Behörde zu finden, sollten Sie:
- In Google oder auf der Website der Stadt den Begriff “Anmeldung + [Ihr Stadtnamel]” eingeben, z.B. Anmeldung Berlin.
- Dort können Sie auch online einen Termin buchen.
- Auf der Seite finden Sie die Adresse, Öffnungszeiten und eine Liste der erforderlichen Dokumente.
In Berlin erfolgt die Terminbuchung über service.berlin.de ,
in München – über muenchen.de/rathaus ,
und in Hamburg – auf hamburg.de .
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie man die Anmeldung durchführt
Terminvereinbarung: Warum sie wichtig ist und wie man einen Termin bucht
In großen Städten – Berlin, München, Hamburg, Köln – ist es fast unmöglich, ohne einen vorab gebuchten Termin ins Bürgeramt zu kommen. Die Wartelisten sind Wochen, manchmal sogar Monate im Voraus ausgebucht.
Online – der zuverlässigste Weg.
- Berlin: berlin.de → Termin buchen → Anmeldung einer Wohnung.
- München: muenchen.de/rathaus → Terminvereinbarung Bürgerbüro.
- Hamburg: hamburg.de → Behördenfinder → Anmeldung Wohnsitz.
- Köln: stadt-koeln.de → Bürgerdienste → Termine online buchen.
Per Telefon
Persönlich
In einigen Städten gibt es Schalter für dringende Fälle (Notfallsprechstunde).
Man kann morgens hingehen und fragen, ob ein Platz freigeworden ist – manchmal sagt jemand kurzfristig einen Termin ab.
Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen (Checkliste)
Hauptdokumente
- Personalausweis oder ID-Karte – Ihr wichtigstes Identitätsdokument. Für Ukrainer eignet sich auch der Reisepass + Nachweis über vorübergehenden Schutz, falls Sie einen Antrag gestellt haben.
- Anmeldeformular – dies ist ein offizielles Formular, das vor dem Besuch ausgefüllt werden muss.
Es kann:
- von der Website Ihrer Stadt heruntergeladen werden
- im Bürgeramt selbst mitgenommen werden (liegt oft an den Ständen am Eingang);
- in einigen Städten – online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
- Wohnungsgeberbestätigung – die Bestätigung des Vermieters, dass Sie tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnen.
Dieses Dokument füllt der Vermieter (oder die Hausverwaltung) aus. Ohne dieses wird die Anmeldung nicht akzeptiert. - Terminbestätigung – drucken Sie diese aus oder zeigen Sie sie auf dem Handy vor. In manchen Bürgerämtern wird man ohne sie nicht ins Gebäude gelassen.
Zusätzlich
- wenn Sie eine Familie anmelden – nehmen Sie Heirats- und Geburtsurkunden der Kinder mit;
- wenn Sie bei Bekannten wohnen – eine Kopie deren Mietvertrags und des Ausweises des Eigentümers;
- wenn Sie über das Sozialamt oder Jobcenter untergebracht sind – eine Bescheinigung über die Zuweisung der Unterkunft.
Der Besuch im Bürgeramt – was passiert während des Termins
- Am Eingang hängt meist eine elektronische Anzeigetafel mit Nummern – Sie geben Ihre Terminnummer ein und warten auf Ihren Aufruf. Wenn Sie ins Zimmer gerufen werden, bittet der Mitarbeiter um die Dokumente und prüft alles in Ruhe: Pass, Anmeldeformular, Wohnungsgeberbestätigung.
- Der Vorgang selbst ist kurz – 5-10 Minuten. Nach der Datenprüfung gibt der Beamte alles ins System ein, druckt ein Dokument aus und bittet Sie zu unterschreiben. Manchmal wird gefragt, ob Sie eine zweite Adresse haben (z. B. wenn Sie zwischen zwei Städten pendeln).
Erhalt der Meldebescheinigung
Nach Einreichung aller Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebescheinigung – die offizielle Bestätigung der Registrierung unter der Adresse. Dies ist ein kleines Blatt Papier mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und dem Datum der Anmeldung.

Meldebescheinigung
Kosten des Verfahrens
Die Anmeldung ist kostenlos, wenn Sie lediglich Ihre Wohnadresse melden.
Einige damit verbundene Dienstleistungen können jedoch Geld kosten:
- Duplikat der Meldebescheinigung – etwa 5-10 Euro,
- Datenänderung (z. B. wenn Sie sich im Formular vertippt haben) – von 10 bis 15 Euro,
- Anmeldung einer Nebenwohnung – bis zu 20 Euro, je nach Stadt.
Tipp: Man kann mit Karte oder bar bezahlen, aber es ist besser, Bargeld dabeizuhaben, besonders in kleinen Städten – nicht alle Bürgerämter akzeptieren Karten.
Besonderheiten der Anmeldung für ukrainische Flüchtlinge (§ 24 AufenthG)
Zusammenhang zwischen Anmeldung und Status des vorübergehenden Schutzes (§ 24)
- Ohne Anmeldung ist es unmöglich, die Plastikkarte Aufenthaltstitel auszustellen, Leistungen zu beantragen oder eine Krankenversicherung abzuschließen.
- Nach der Registrierung im Bürgeramt wird Ihre Adresse in der Datenbank erfasst, und die Ausländerbehörde verwendet sie für den Versand von Briefen und Bescheiden in Ihrer Angelegenheit.
- Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich unbedingt erneut anmelden (Ummeldung) – andernfalls kommen Briefe von der Ausländerbehörde einfach nicht an, und Ihr Verfahren kann „hängen bleiben“.
Spezielle Dokumente für Flüchtlinge
Wenn Sie nicht in einer Privatwohnung leben, sondern in einer von den Behörden gestellten Unterkunft (z. B. vom Sozialamt oder Landkreis), haben Sie möglicherweise keine klassische Wohnungsgeberbestätigung.
In diesem Fall wird stattdessen ein Dokument verwendet:
- Bestätigung über die dauerhafte Gewährung einer Unterkunft – eine Bescheinigung über die Bereitstellung einer dauerhaften Unterkunft.
- Diese wird in Aufnahmezentren, Lagern oder von den Organisationen ausgestellt, die Sie untergebracht haben – dieses Dokument dient dem Bürgeramt als ebenso offizielle Bestätigung der Adresse.
Registrierung bei Unterbringung in Lagern / Notunterkünften (Erstaufnahmeeinrichtung)
Wenn Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, erfolgt die Anmeldung automatisch – die Verwaltung des Lagers übernimmt das für Sie.
Sie erhalten ein Dokument namens Ankunftsnachweis – eine Bestätigung über die Ankunft und die vorübergehende Unterbringung.

Ankunftsnachweis
Dieses Dokument ist Ihr erster offizieller Status in Deutschland.
Damit können Sie:
- einen Arzt aufsuchen,
- Leistungen erhalten,
- sich bei den Migrationsbehörden registrieren.
Wichtig zu verstehen: Ankunftsnachweis ≠ Meldebescheinigung.
Wenn Sie aus dem Lager in eine eigene Wohnung umziehen, müssen Sie eine normale Anmeldung im Bürgeramt durchführen und eine Meldebescheinigung erhalten. Erst dann gilt Ihre Adresse als dauerhaft.
Was passiert, wenn man ohne Anmeldung lebt? Konsequenzen und Fehler
Hohe Bußgelder für Schein-Anmeldungen
- In Deutschland ist eine Schein-Anmeldung kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegender Gesetzesverstoß.
Eine Scheinanmeldung liegt vor, wenn sich jemand unter einer Adresse anmeldet, an der er gar nicht wohnt, um Dokumente, Leistungen oder eine Versicherung zu erhalten. - So etwas wird oft „aus Nettigkeit“ gemacht – zum Beispiel stimmen Bekannte zu, jemanden „vorübergehend anzumelden“, um zu helfen, verstehen aber nicht, dass beide ein Risiko eingehen.
- Laut Gesetz (§54 Bundesmeldegesetz) sind für eine falsche Anmeldung Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Und die Verantwortung trägt nicht nur der Anmeldende, sondern auch der Wohnungsgeber, der die fiktive Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt hat.
Beispiel:
Olga aus Köln meldete sich bei einer Freundin an, um eine Versicherung abzuschließen. Als die Behörden die Adresse überprüften (übliche Praxis), stellte sich heraus, dass sie dort nicht wohnte. Das Ergebnis – ein Bußgeld, eine annullierte Anmeldung und langanhaltende Probleme mit dem Jobcenter.
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Was tun, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht ausstellt?
Manchmal weigern sich Wohnungseigentümer, die Bestätigung auszustellen, aus Angst vor Steuerprüfungen oder wegen alter inoffizieller Vereinbarungen.
Aber wichtig zu wissen: Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen – das ist nicht sein „guter Wille“, sondern eine direkte gesetzliche Pflicht (§19 Bundesmeldegesetz).
Was man tun kann:
- Höflich, aber bestimmt erklären, dass Sie ohne dieses Papier die Anmeldung nicht durchführen können – man kann den offiziellen Gesetzestext zeigen – manchmal wissen die Leute einfach nicht, dass dies ihre Pflicht ist.
- Wenn die Weigerung andauert – wenden Sie sich an das Bürgeramt. Dort hilft man Ihnen, eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter zu senden oder registriert Sie auf Antrag (Selbsterklärung) bei Vorlage des Mietvertrags.
- Im Extremfall – melden Sie die Weigerung der Meldebehörde. Für die Verletzung dieser Pflicht kann dem Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro drohen.
Weitere wichtige Vorgänge im Zusammenhang mit der Meldung
Abmeldung: Wann ist sie erforderlich?
Nur wenige denken daran, aber die Abmeldung ist ein ebenso wichtiger Vorgang wie die Anmeldung.
Wenn die Anmeldung dem Staat sagt: „Ich wohne hier“, teilt die Abmeldung mit: „Ich wohne hier nicht mehr“.
Wann ist eine Abmeldung erforderlich:
- Sie ziehen ins Ausland (z. B. zurück in die Ukraine oder nach Polen);
- Sie verlassen Deutschland für längere Zeit (mehr als 6 Monate);
- Sie geben die Wohnung auf und haben vorerst keine neue Wohnung in Deutschland (Sie sind vorübergehend ohne festen Wohnsitz).
Wenn Sie jedoch einfach in eine andere Stadt oder sogar in eine andere Straße innerhalb Deutschlands umziehen, ist keine Abmeldung erforderlich. In diesem Fall genügt eine neue Anmeldung (Ummeldung) am neuen Wohnsitz.
Ummeldung: Was tun bei einem Umzug in eine andere Wohnung?
Wenn Sie umziehen – sei es in die Nachbarstraße oder in eine andere Stadt in Deutschland – müssen Sie sich ummelden, also am neuen Wohnsitz registrieren.
- Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug geschehen.
- Das Verfahren ist fast dasselbe wie bei der normalen Anmeldung: Sie buchen einen Termin im Bürgeramt, bringen Ihren Pass, das ausgefüllte Anmeldeformular und die neue Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter mit.
Hauptwohnung und Nebenwohnung
In Deutschland kann man an zwei Adressen gleichzeitig gemeldet sein – das ist kein Fehler, wenn alles korrekt gemeldet ist.
Hauptwohnung
Das ist die Adresse, an der Sie die meiste Zeit leben. Für verheiratete Personen – dort, wo die Familie lebt oder wo sich der Lebensmittelpunkt befindet (Arbeit, Kinder, Schule usw.).
Genau unter dieser Adresse erhalten Sie:
- Ihre steuerliche Registrierung,
- Briefe von Behörden,
- die Rechnung für den Rundfunkbeitrag.
Nebenwohnung
- Wenn Sie beispielsweise in einer anderen Stadt arbeiten und dort ein Zimmer mieten, müssen Sie dieses als Nebenwohnung anmelden.
- Das gibt keine zusätzlichen Rechte, ist aber wichtig für das Finanzamt und die lokalen Behörden.
Beispiel:
Sie leben mit Ihrer Familie in Hamburg und mieten während der Arbeit eine Wohnung in Berlin.
Hamburg ist die Hauptwohnung,
Berlin ist die Nebenwohnung.
Zweitwohnungssteuer
- Einige Städte (Berlin, München, Köln, Frankfurt u.a.) erheben eine Steuer auf Zweitwohnungen – die Zweitwohnungssteuer.
- Normalerweise beträgt sie 5 % bis 15 % der Jahreskaltmiete, aber der genaue Betrag hängt von der Stadt ab.
- Wenn Ihre Nebenwohnung beruflich bedingt ist (z. B. bei einer doppelten Haushaltsführung), können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Steuer stellen.
FAQ: Antworten auf häufige Fragen zur Anmeldung
Was tun bei Verlust der Meldebescheinigung?
- Wenn Sie die Meldebescheinigung verloren haben, keine Panik – das ist keine Seltenheit.
- Es genügt, sich an das Bürgeramt zu wenden, bei dem Sie gemeldet waren, und ein Duplikat zu beantragen.
- Das Verfahren ist einfach: Sie nehmen Ihren Pass oder Aufenthaltstitel mit, manchmal wird eine kleine Gebühr (ca. 5-10 Euro) erhoben.
- Das Duplikat wird sofort ausgestellt oder per Post zugeschickt.
Ich bin in einem Bundesland gemeldet, arbeite aber offiziell in einem anderen. Kann ich meinen Wohnsitz wechseln?
Ja, das können Sie.
Beispiel: Sie leben in Leipzig, arbeiten in Berlin – die Anmeldung bleibt in Leipzig, wenn Sie dort häufiger übernachten.
Wie schnell erhalte ich die Steuer-ID nach der Anmeldung?
- Normalerweise kommt die Steuer-ID innerhalb von 1-2 Wochen nach der Anmeldung per Post – an Ihre neue Adresse.
- Wenn der Brief sich verzögert – kann man die Nummer erneut über die Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) anfordern.
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