Vorschriften für die Haltung von Haustieren in Deutschland
Was müssen Sie wissen, bevor Sie sich ein Haustier ins Haus holen? Wie man sich richtig vorbereitet und kein Bußgeld bekommt.
Was müssen Sie über die Hundebetreuung in Deutschland wissen?
Haustiere sind in Deutschland sehr beliebt – es leben etwa 35 Millionen Hunde, Katzen, Hamster und andere Tiere im Land. Die beliebtesten Tiere des Landes sind Hunde. Bevor Sie sich in Deutschland ein Haustier anschaffen, sollten Sie jedoch einige Besonderheiten kennen.
Hundepflegeregeln
Nach dem kürzlich in Deutschland verabschiedeten neuen Gassi-Gesetz:
- Der Hund muss «mehrmals am Tag über längere Zeit» Zeit mit seinem Hundeführer verbringen.
- Einem Haushund muss regelmäßige «Kommunikation mit anderen Hunden ermöglicht werden.
- Bei Hunden, die drinnen leben, es sollte eine «Straßenansicht» geben.
- Der Hund sollte mindestens zweimal am Tag außerhalb des Hauses ausgeführt werden. Aber die Dauer eines Spaziergangs beträgt nicht weniger als eine Stunde.
- In einer gewerblichen Hundehütte kann ein Mitarbeiter nur drei Tiere gleichzeitig betreuen.
- Die tägliche «Kommunikation» mit Welpen sollte mindestens vier Stunden dauern. Dies gilt sowohl für gewerbliche Gärtnereien als auch für private Tierhalter.
- Es ist strengstens verboten, Hunden enge Halsbänder anzulegen und sie gebunden zu halten.
- Hundeausstellungen und Wettbewerbe sowie andere Veranstaltungen, bei denen Hunde gerichtet, untersucht, verglichen, bewertet und leistungsgeprüft werden, sind verboten.
Hundeauslaufregeln in Deutschland
In Deutschland besteht generell Leinenpflicht, außer in ausgewiesenen Gehbereichen in Parks. Es gibt kein einzelnes Bundesgesetz, das die Hundeausführregeln im Land regelt, aber jede Stadt und Gemeinde hat ihre eigenen Verordnungen.
In einigen Bereichen dürfen Hunde frei laufen, spielen und einem Ball nachjagen, während andere Hunde angeleint sind. Bei Kampfhunden gilt grundsätzlich Leinenpflicht, in manchen Städten und Gemeinden in Deutschland sogar ein Maulkorb.
In Stadtparks und Wäldern, in denen Wildtiere leben, ist es verboten, Hunde von der Leine zu lassen. Bei Verstößen gegen die Gassi-Regeln können Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro verhängt werden.
Es gibt eine unumstößliche Regel für Hundebesitzer – bei den Spaziergängen ihrer Haustiere für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Wenn ein Hund das Bedürfnis nach einem großen Stuhlgang verspürt, sollte ein verantwortungsbewusster Besitzer einen speziellen Zellophanbeutel verwenden, um nach seinem Haustier aufzuräumen. Diese Tüten sind kostenlos an speziellen Automaten erhältlich, die in Parks, Plätzen und Fußgängerzonen aufgestellt sind. Die Kosten für diese Tüten werden durch die Tiersteuer gedeckt. Wenn der Halter hinter seinem Hund nicht aufräumt, droht ihm ein Bußgeld von 30 Euro.
Welche Bußgelder können Hundehalter zahlen?
Nach Verabschiedung dieses Gesetzes können Hundehalter von den zuständigen Behörden hinsichtlich der Bedingungen für die Haltung von Hunden überprüft werden. Wie genau sie überprüft werden und für welchen Zeitraum, ist unbekannt.
Aktuell gibt es einen bundesweiten Bußgeldkatalog für «Tierquälerei». Darin sind folgende Strafen enthalten:
- Grausame Behandlung eines Hundes. Eine solche Straftat wird gemäß § 17 TierSchG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. In diesem Fall wird das Tier weggebracht. Dem Besitzer ist es untersagt, in Zukunft ein Tier zu halten.
- Töten eines Hundes: Eine Straftat, die nach § 17 TierSchG strafbar ist. In diesem Fall drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Verbot der Rücknahme von Tieren.
- Bei Vernachlässigung des Hundes. Zum Beispiel ist ihr Hungerhalten eine Straftat, die nach § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB strafbar ist. Dafür kann der Halter des Tieres mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Der Hund wird weggenommen, und dem Besitzer ist es untersagt, das Tier wieder zu besitzen.
- Grausame Behandlung eines Hundes: Ordnungswidrigkeit; ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro; das Tier wird weggebracht; Verbot der Rücknahme von Tieren.
- Ausgesetzter Hund: Ordnungswidrigkeit; ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
- Diebstahl oder Unterschlagung eines Hundes: verschiedene Strafen, die das Strafgesetzbuch vorsieht; Geld- oder Freiheitsstrafe.
- Herstellung oder Verbreitung von pornografischem Material mit Tieren: Strafbar nach § StGB 184 a; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
- Versäumnis, einen Hund an der Leine zu führen: von der Gemeinde festgesetztes Bußgeld.
- Nichtbeseitigung von Hundekot: Bußgeld, das von der Gemeinde festgelegt wird
- Hunde ohne Halsband auf öffentlichen Plätzen laufen lassen: Bußgeld vom Gemeindeamt festgelegt.
- Missachtung der allgemeinen Fürsorgepflicht für das Tier: Im Schadensfall haftet der Halter für die Handlungen des Hundes. Greift der Hund jemanden an, kann der Besitzer wegen Körperverletzung oder Totschlags verurteilt werden.
Tierimpfung in Deutschland
Eine Impfpflicht für Haustiere gibt es im Land nicht, die meisten Tierärzte halten die Impfung jedoch für wichtig, um Vierbeiner gesund zu erhalten.
Tierärzte empfehlen eine Impfung Hunde aus:
- Tollwut
- die Pest
- Parvovirus-Enteritis,
- Hepatitis,
- infektiöse Tracheobronchitis.
Katzen In der Regel werden sie in Deutschland geimpft gegen:
- Tollwut
- infektiöse Peritonitis,
- virale Leukämie,
- die Pest
- Rhinotracheitis.
Mitreisende Hunde müssen gegen Tollwut, Hepatitis und Parvovirus-Enteritis geimpft sein.
Registrierung und Chipping von Hunden
Nachdem ein Hund im Haus aufgetaucht ist, muss er beim Finanzamt am Wohnort angemeldet werden. Innerhalb weniger Tage nach der Registrierung erhält der Besitzer eine Registrierungsnummer auf einem speziellen Anhänger für Hunde (Hundemarke). In Deutschland ist diese Nummer Pflicht, ohne sie riskieren Hundebesitzer ein Bußgeld.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes können das Vorhandensein einer Registrierungsnummer prüfen und bei Fehlen ein Bußgeld ausstellen.
Für den freien Verkehr in den Ländern der Europäischen Union muss der Hund gechipt sein. In letzter Zeit statten immer mehr Besitzer in Deutschland ihre Haustiere mit Mikrochips aus, die Informationen über die Tiere und die Adressen ihrer Besitzer enthalten.
Die Chipping-Regeln sind nicht bundesweit einheitlich, darüber entscheidet jedes Bundesland eigenständig. In einigen Ländern ist es nur für Kampfrassen vorgeschrieben, während andere der Meinung sind, dass das Chippen innerhalb Deutschlands optional ist.
Steuern auf Hunde
In Deutschland müssen Hundebesitzer ihre Haustiere beim Finanzamt ihres Wohnortes anmelden und erhalten eine Registrierungsnummer auf einer Plakette. Diese Nummer ist wichtig für die Besteuerung und die Höhe der Steuer hängt vom Standort des Gastgebers ab.
Mehr als 300 Millionen Euro Steuern zahlen Hundehalter im ganzen Land jedes Jahr. In Städten können die Steuern auf Kampfhunderassen höher sein als auf Hunde anderer Rassen.
Auch bei mehreren Hunden steigen die Steuern: Für jeden weiteren Hund müssen Sie mehr bezahlen als für den vorherigen. Damit soll die Zahl der Hunde in den Städten begrenzt und die Zahl der Kampfrassen reduziert werden.
Katzenhalter sind in Deutschland weiterhin steuerbefreit.
Haustierversicherung
In Deutschland gilt die allgemeine Regel, dass der Halter des Tieres für alle Schäden haftet, die sein Tier verursacht. Um Schäden in solchen Fällen abzudecken, lohnt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Bei einigen Tieren, zum Beispiel Katzen, besteht die Möglichkeit, sie in einen normalen Haftpflichtversicherungsvertrag einzubeziehen. Für andere Tiere, zum Beispiel Hunde, ist jedoch eine separate Versicherung erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf einer speziellen Website.
In einigen Regionen Deutschlands sind Hundehalter (alle oder nur bestimmte Rassen) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ob diese Regelung für Ihren Hund gilt, erfahren Sie bei der örtlichen Verwaltung. Vollständige Informationen zu den Regelungen zur Hundehaltung in Ihrem Bundesland erhalten Sie unter offizielle Website.
Tiere in einer Mietwohnung: erlaubt oder nicht?
Der Mietvertrag regelt die Frage der Tierhaltung in der Wohnung, da das Mietrecht das Thema Nutztierhaltung nicht berücksichtigt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält hierzu keine konkreten Regelungen, daher muss die Regelung der Tierhaltung in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Das Verbot der Tierhaltung kann zwar im Mietvertrag geregelt werden, ist aber nicht allgemeingültig und gilt nicht.
Sie müssen keine Erlaubnis des Eigentümers einholen, um einen Fisch oder Kanarienvogel in Ihrer Wohnung zu halten.
Besteht jedoch der Wunsch, lästige Tiere wie Ratten oder laute Vögel zu halten, kann der Halter für jedes einzelne Tier eine Bewilligung beantragen.
Wenn Sie eine Katze oder einen Hund halten, müssen Sie dies vorher mit dem Besitzer besprechen. Der Halter kann zwar die Haltung von Hunden und Katzen nicht vollständig verbieten, aber er kann dieses Angebot für ein bestimmtes Tier ablehnen, wenn er dazu Anlass hat.
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