Die neue Kindergrundsicherung in Deutschland: die wichtigsten Punkte

12 Oktober 2023
Das Mädchen hält das Geld Kindergrundsicherung in der Hand-DE Source: Vista Create

Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Bürgergeldes im Jahr 2024, die auch für Kinder gilt, soll in Deutschland im Jahr 2025 ein Grundkindergeld eingeführt werden. Hier ein genauerer Blick auf die Bedingungen, die Höhe und den Zeitpunkt des neuen Kindergeldes.

Das neue Kindergeld in Deutschland, Kindergrundsicherung – was ist das und wann wird es eingeführt?

Im Jahr 2024 wird das Existenzminimum erhöht, gefolgt von der Erhöhung des Bürgergeldes. Auch die Bürgergeldleistungen für Kinder werden erhöht. So erhalten Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 51 € mehr, Teenager zwischen 7 und 14 Jahren 42 € mehr und der Regelsatz für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren steigt um 39 €.

Doch das sind noch nicht alle Neuerungen, die in naher Zukunft auf Eltern in Deutschland warten. Die Bundesregierung hat beschlossen, im Jahr 2025 eine neue Art von Kindergeld, die sogenannte Kindergrundsicherung, einzuführen, um die Grundsicherung für armutsgefährdete Kinder zu verbessern. Sie sollte die bestehenden Familienleistungen zusammenführen und ersetzen, denn davon gibt es heute eine ganze Reihe: das Kindergeld, das Sozialgeld für Kinder (Bürgergeld), den Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket usw. Aber natürlich kann der Grundbetrag der Kindergrundsicherung nicht alle Leistungen abdecken. So sollen beispielsweise das Elterngeld und das Wohngeld für Familien nach Angaben der Bundesregierung eigenständig bleiben.

Nach vorläufigen Angaben der Bundesfamilienministerin soll die Kindergrundsicherung ab dem 1. Januar 2025 eingeführt werden. Die Bedingungen für die neue Leistung sollen bis Ende 2023 oder Anfang 2024 gesetzlich festgelegt werden.

Wie hoch wird die neue Kindergrundsicherung ausfallen?

Es ist nun bekannt, dass die Kindergrundsicherung im Jahr 2025 Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld für Kinder zusammenfassen wird. Die Struktur der Kindergrundsicherung wird aus zwei Teilen bestehen:

  • einen Garantiebetrag für ein Kind (Kindergarantiebetrag, ein neues Analogon zum Kindergeld);
  • Kindergeld (Kinderzusatzbetrag).

Die vorläufigen Zahlen für den Gesamtbetrag der finanziellen Unterstützung für Familien mit Kindern (Kindergrundsicherung) (Garantiebetrag plus Kindergeld) wurden bekannt gegeben:

  • Ältere Kinder (14-17 Jahre) erhalten 636 EUR (zum Vergleich: 2024 wird das Bürgergeld 471 EUR betragen);
  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren – 557 EUR (der Betrag des Bürgergeldes im Jahr 2024 beträgt 390 EUR);
  • die Jüngsten (0-5 Jahre) – 530 EUR (der Betrag des Bürgergeldes im Jahr 2024 beträgt 357 EUR).

Wie hoch ist der Kindergarantiebetrag Kindergarantiebetrag nach der neuen Kindergrundsicherung?

Es ist geplant, dass der Garantiebetrag dem bisherigen Kindergeld entspricht und für alle Kinder gezahlt wird, unabhängig vom Einkommen der Eltern. In Deutschland besteht der Anspruch auf den garantierten Kindergeldbetrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Lebensjahres oder sogar länger, wenn zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, wie z. B. eine Berufsausbildung, ein Studium oder eine Fachschule. Das Höchstalter, bis zu dem diese Leistung gezahlt werden kann, beträgt 25 Jahre.

Siehe auch: Kindergarten in Deutschland für Flüchtlinge aus der Ukraine im Jahr 2023: Wie melde ich ein Kind an?

Der Anspruch auf den garantierten Betrag für ein Kind steht zunächst den Eltern (Erziehungsberechtigten) zu. Der Garantiebetrag für das Kind kann jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs der Eltern an finanzieller Unterstützung durch den Staat verwendet werden. Darüber hinaus erhalten erwachsene Kinder, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, den Garantiebetrag unabhängig und auf eigene Rechnung.

Die garantierte Grundleistung wird zunächst in Höhe des Kindergeldes gezahlt. Künftig soll dieser Betrag bis zum Familienlastenausgleich erhöht werden, der sicherstellt, dass ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums des Kindes von der Steuer befreit wird. Der garantierte Mindestbetrag wird entsprechend den Ergebnissen des alle zwei Jahre erscheinenden Lebenshaltungskostenberichts der Bundesregierung angepasst.

Wer hat Anspruch auf das Kindergeld Kinderzusatzbetrag in der Grundsicherung Kindergrundsicherung

Im Gegensatz zum Kindergarantiebetrag, der jedem zusteht, ist der Kinderzuschlag im Rahmen der Kindergrundsicherung einkommensabhängig.

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Eltern, die in der Lage sind, eine zusätzliche Zahlung im Rahmen des Basis-Kindergeldes zu beantragen, können diese in Anspruch nehmen:

  • ein Kind haben, das in ihrem Haushalt lebt, nicht verheiratet/verpartnert ist und das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht hat;
  • haben Anspruch auf garantierte Unterstützung.

Wie wird der Kindergeld Kinderzusatzbetrag berechnet?

Die Höhe des zusätzlichen Kindergeldes ist in § 11 des Kindergeldgrundgesetzes geregelt. Demnach umfasst der Höchstbetrag des zusätzlichen Kindergeldes:

  • Regelbedarf des Kindes nach 27a Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch;
  • fester monatlicher Bedarf des Kindes für Unterkunft und Heizung in Höhe des steuerfreien Existenzminimums des Kindes für das betreffende Kalenderjahr (wenn er nicht durch den Garantiebetrag pro Kind gedeckt ist) – derzeit 132 Euro.

Mit anderen Worten: Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags wird so festgesetzt, dass er zusammen mit dem garantierten Betrag dem Kind ein nach seinem Alter differenziertes Existenzminimum sichert. Der Zuschlag wird einmalig für 12 Monate gewährt, wobei der Zeitraum der Gewährung des Zuschusses mit den Zeiträumen der Zahlung der Sozialhilfe zusammenfallen muss.

Neben dem Zuschlag gibt es eine zusätzliche Leistung für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (derzeit 15 Euro pro Monat). In der Zulage enthalten ist auch eine Zahlung für die Bereitstellung von persönlichem Schulbedarf (früher „Startpaket”), die als Festbetrag zweimal im Jahr gezahlt wird. Hinzu kommen wie bisher Leistungen, die in die Zuständigkeit der Kommunen fallen, wie Bildung und Entwicklung.

In diesem Fall werden, wie bei der Sozialhilfe, das Einkommen und das Vermögen der Familie bei der Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt. Sowohl die Eltern als auch das Kind. Beziehen die Eltern Einkommen, werden bei der Berechnung des Kinderzusatzbetrages nur 45 % des den Bedarf (Regel-, Mehrbedarf, Lebensunterhalt und Heizkosten) übersteigenden Einkommens berücksichtigt – der Rest des Einkommens und Vermögens wird in voller Höhe angerechnet. Hat das Kind Einkommen, das nach den §§ 11 bis 11b SGB II zu berücksichtigen ist, wird der mögliche Mehrbedarf ebenfalls gekürzt.

Wie das Antragsverfahren für Leistungen der Kindergrundsicherung aussehen wird

Nach den Plänen der Regierung soll das Antragsverfahren für die Kindergrundsicherung so weit wie möglich vereinfacht werden. In Anlehnung an die Bundesanstalt für Arbeit soll ein zentrales Online-Portal, der Familienservice, eingerichtet werden, über das alle Anträge auf Kindergrundsicherung gestellt werden können.

Deshalb können Eltern nach der Geburt ihres Kindes beim Familienservice der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Kindergrundsicherung stellen (Geburt des Kindes). Das wichtigste Dokument für das Kind ist seine Steuernummer. Der Grundfreibetrag wird zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes kann die Fortzahlung des garantierten Kindergrundbetrags beantragt werden, wenn die Person weiterhin eine Schule besucht oder eine Berufsausbildung absolviert. Als Nachweis für die Fortsetzung der Ausbildung kann ein Schulzeugnis, eine Bescheinigung eines Ausbildungszentrums, einer Universität oder einer anderen Hochschuleinrichtung usw. dienen. Unter diesen Umständen können die Zahlungen bis zum Alter von 25-27 Jahren verlängert werden.

Was den ergänzenden Teil der Kindergrundsicherung betrifft, so brauchen Sie dieses Kindergeld nicht zu beantragen, wenn die Eltern Sozialhilfe vom Staat erhalten, z. B. Bürgergeld. In diesem Fall erhalten die Kinder automatisch den Höchstbetrag des Zuschlags zur Kindergrundsicherung.

Noch nicht geklärt ist, wie das Problem gelöst werden soll, dass Familien für den Bezug von Leistungen mit zwei Institutionen gleichzeitig zu tun haben, d.h. zwei Anträge stellen müssen: beim Jobcenter und beim Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Denn das Jobcenter ist für die zivilrechtliche Auszahlung des Elterngeldes zuständig, während der Familienservice für die Auszahlung der Kindergrundsicherung zuständig ist. Es ist angedacht, dass die Jobcenter weiterhin für die Entgegennahme der Anträge zuständig sind und diese lediglich an den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit weiterleiten.

Natalia Kowalenko

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