Die deutsche Staatsbürgerschaft für Ukrainer – vollständiger Leitfaden und Anforderungen
Source: Vista CreateWenn Sie nicht erst seit einem Jahr in Deutschland leben, hier arbeiten, studieren oder sich einfach ein Leben aufbauen, ist es gut möglich, dass Sie bereits an dem Punkt angelangt sind, an dem es Zeit ist, über die deutsche Staatsbürgerschaft nachzudenken. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie wirklich erfüllen müssen, um einen Anspruch auf Einbürgerung zu haben.
Список
Voraussetzungen für die Einbürgerung: Checkliste für den Anspruch
Aufenthaltsdauer: 5 Jahre als neuer Standard
Die wichtigste Änderung der letzten Jahre ist die Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer.
Jetzt gilt für die meisten Menschen die Regel: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland geben Ihnen das Recht, die Einbürgerung zu beantragen.
Damit die Zeit angerechnet wird, muss der Aufenthalt:
- ununterbrochen,
- offiziell bestätigt,
- und rechtmäßig sein (d. h. mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einem anderen erlaubten Status).
Was gilt als rechtmäßiger Aufenthalt – und zählt § 24 dazu?
Die kurze Antwort: Ja, die Zeit mit § 24 wird voll angerechnet.
- § 24 ist keine „vorübergehende Pause“, kein „grauer Status“ und kein „unvollständiger Aufenthaltstitel“.
Es ist eine offizielle Aufenthaltserlaubnis, die vom Staat erteilt wird.
Deshalb zählt jeder Monat, in dem Sie § 24 besitzen, für die fünf Jahre.
Neben § 24 zählen zur Frist:
- Aufenthaltstitel jeglicher Art,
- Arbeit mit Erlaubnis,
- Studium mit Aufenthaltserlaubnis,
- Zeiten mit familiären Aufenthaltsgründen,
- Schutz- und humanitäre Status.
Nicht berücksichtigt werden nur Zeiträume, in denen sich eine Person ohne Erlaubnis (illegal) in Deutschland aufgehalten hat oder Dokumente eingereicht, aber noch keinen Status erhalten hat – also die „Wartezeit“ ohne offiziellen Titel (z.B. Gestattung/Duldung, je nach Einzelfall, wobei Duldung meist nicht zählt).
Was bedeutet das für Ukrainer?
Wenn Sie 2022 eingereist sind und sofort § 24 erhalten haben, erfüllen Sie bereits 2027 den ersten Schlüsselpunkt – 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt.
Auch wenn der Status mehrmals verlängert wurde oder Sie innerhalb Deutschlands umgezogen sind – die Zeit läuft weiter.
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Aufenthaltsstatus (Aufenthaltstitel)
Hier ist es wichtig, die Akzente richtig zu setzen.
- Die deutsche Staatsbürgerschaft gibt es nicht einfach „für Jahre im Land“, sondern für Jahre mit einem passenden Aufenthaltstitel. Und hier kommen viele durcheinander, besonders diejenigen, die mit § 24 leben.
- Sagen wir es direkt und ruhig: § 24 zählt für die Wartezeit, aber er allein gibt in der Regel noch kein Recht, die Einbürgerung zu beantragen. Deutschland betrachtet ihn als vorübergehende Basis und nicht als dauerhafte Integration (obwohl es Ausnahmen geben kann, wird meist ein Wechsel verlangt).
Aber das ist keine Sackgasse. Es ist nur eine Zwischenstufe. Um einen Anspruch auf Einbürgerung zu haben, müssen Sie oft in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln.
Geeignet sind zum Beispiel:
- Arbeitsvisum: für qualifizierte Arbeit, Blaue Karte EU oder normale Beschäftigung;
- Blaue Karte EU – wenn Sie qualifiziert sind und einen passenden Arbeitsvertrag haben;
- Aufenthaltstitel aus familiären Gründen, bei Ehe oder Familienzusammenführung;
- Niederlassungserlaubnis (Unbefristeter Aufenthalt) – wenn Sie die Anforderungen an Zeit, Einkommen und Integration bereits erfüllen.
Die Regel ist für alle gleich: Die Einbürgerung kann beantragt werden, wenn man einen stabilen, vollwertigen Aufenthaltstitel (oder eine Niederlassungserlaubnis) besitzt.
Die Zeit mit § 24 geht nicht verloren, sie wird angerechnet. Das heißt, wenn Sie seit 2022 in Deutschland leben, erfüllen Sie nach einem Wechsel in einen Arbeitsstatus oder zur Niederlassungserlaubnis faktisch bereits die Zeitanforderung.
Finanzielle Unabhängigkeit: Leben ohne Sozialleistungen (Bürgergeld)
Der wichtigste Orientierungspunkt in dieser Frage ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen dürfen.
Wenn es in der Vergangenheit schwierige Zeiten gab und Sie Leistungen bezogen haben, interessiert das niemanden mehr, solange es vorbei ist.
Es wird nur auf die Gegenwart geschaut:
- arbeiten Sie jetzt,
- reicht das Einkommen für Miete,
- Krankenversicherung und das normale Leben.
Und wichtig zu wissen: Staatliche Zahlungen wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, BAföG oder sogar Arbeitslosengeld I (ALG I) stehen der Einbürgerung nicht im Wege. Das sind normale, rechtmäßige Leistungen, die Tausende von Menschen erhalten.
Wo Ukrainer in Deutschland kostenlose Rechtshilfe erhalten – aktuelle Adressen und geprüfte Dienste
Eine Liste von Organisationen und Diensten, die Ukrainern in Deutschland kostenlose Rechtshilfe anbieten, mit Adressen, Bedingungen und nützlichen Links.
Kritisch ist nur eines – die vollständige Abhängigkeit von der Sozialhilfe (SGB II / SGB XII).
Deutsche Sprache: Mindestens Niveau B1
Was das in der Realität bedeutet:
- normale Sprache verstehen,
- sich über alltägliche Themen unterhalten,
- Briefe von Behörden lesen,
- dem Arzt erklären, was weh tut,
- einen kurzen Antrag oder eine E-Mail schreiben.
Es werden alle offiziellen Zertifikate akzeptiert:
- Goethe B1,
- Telc B1,
- DTZ (wenn das Endergebnis B1 ist),
- Zertifikat nach dem Integrationskurs.
Wenn das Niveau höher ist – wunderbar, aber für die Einbürgerung reicht B1.
- Es gibt auch Ausnahmen: Kinder, ältere Menschen und Personen, denen der Gesundheitszustand das Erlernen der Sprache objektiv unmöglich macht – für sie gelten mildere Anforderungen.
- Für alle anderen ist B1 ein normales, realistisches Niveau, das die meisten ohne Qualen erreichen.
Wissen über Gesetze und Gesellschaft: Einbürgerungstest
Alles ist sehr einfach aufgebaut: 33 Fragen, 17 richtige Antworten – und der Test gilt als bestanden.
Die Themen sind ganz normal und jedem bekannt, der in Deutschland lebt:
- wie das Staatssystem funktioniert;
- wie Wahlen, Gerichte, Polizei arbeiten;
- ein paar grundlegende Fakten aus der Geschichte;
- und ein paar Fragen speziell zu Ihrem Bundesland.
Wenn Sie schon eine Weile hier leben, Briefe von Behörden lesen und verstehen, wie der Alltag funktioniert, werden Ihnen die Hälfte der Fragen so vorkommen, als hätten Sie sie schon einmal gesehen.
Bekenntnis zur Verfassung und Straffreiheit
Der Sinn der „Loyalität“ läuft auf ein paar verständliche Prinzipien hinaus:
- Achtung der demokratischen Ordnung,
- Anerkennung der Gleichheit der Menschen,
- Ablehnung extremistischer Ideen.
Hier betrachtet Deutschland die Situation nüchtern:
- Bußgelder für Verkehr, Parken und alltägliche Kleinigkeiten werden nicht berücksichtigt;
- eine alte, geringfügige Sache, wenn sie längst abgeschlossen ist, ist ebenfalls kein Problem;
- ein echtes Hindernis sind schwere Straftaten oder wiederholte Verstöße (Verurteilungen zu Geldstrafen über 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen).
Doppelte Staatsbürgerschaft: Darf man den ukrainischen Pass behalten?
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, behalten Sie Ihren ukrainischen Pass. Keine Bitten um Verzicht, keine komplizierten Verfahren, kein „Beweisen Sie, dass Sie die zweite Staatsbürgerschaft wirklich brauchen“.
Das ist jetzt eine normale, gesetzliche Praxis.
Das Ende der Wahlpflicht: Die Regel der Mehrstaatigkeit
Mit der Verabschiedung der neuen Regeln hat Deutschland offiziell anerkannt: Es ist natürlich, zwei Staatsbürgerschaften gleichzeitig zu haben. Genau das nennt man Mehrstaatigkeit.
Was das für einen normalen Menschen bedeutet:
- die deutsche Staatsbürgerschaft erfordert keinen Verzicht mehr auf die vorherige;
- für die Ukraine müssen keine Austrittsdokumente vorbereitet werden (was während des Krieges ohnehin unmöglich ist);
- Sie beantragen die Einbürgerung – und erhalten einfach den zweiten Pass, ohne unnötige Geschichten.
Jetzt kann man Teil des neuen Landes sein, aber gleichzeitig Ukrainer bleiben – offiziell, ohne „doppelten Boden“ und ohne das Risiko, einen der Pässe zu verlieren.
Deutschlandticket: Lohnt sich das Monatsticket für den Nahverkehr in Deutschland 2025?
Kurz zu den Regeln, dem Preis und den Nutzungsbedingungen des Deutschlandtickets – das praktische Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland.
Warum das für Ukrainer besonders wichtig ist
Das Schema sieht jetzt so aus:
- Sie leben mit § 24 oder einem anderen Status,
- wechseln in einen Arbeitsaufenthaltstitel oder eine Niederlassungserlaubnis,
- erfüllen die Anforderungen,
- beantragen die Staatsbürgerschaft,
- erhalten den deutschen Pass
- und behalten den ukrainischen bei sich.
Der Weg über die Ehe: Einbürgerung für Ehepartner von Deutschen
Eine Ehe vereinfacht den Weg tatsächlich, aber nicht, weil man „mit einem Deutschen verheiratet ist“, sondern weil Deutschland die Familie als stabile Basis für die Integration ansieht.
Vergünstigte Bedingungen nach § 9 StAG
- § 9 StAG ist das, was das Verfahren zur Einbürgerung für Ehepartner deutscher Staatsbürger deutlich vereinfacht. Einfacher gesagt: Sie müssen nicht die gleichen 5 Jahre warten wie alle anderen.
Die Bedingungen sehen so aus:
- Sie müssen mindestens 2 Jahre verheiratet sein,
- und mindestens 3 Jahre in Deutschland leben.
Das heißt, theoretisch können Sie bereits nach drei Jahren gemeinsamen Lebens in Deutschland die Einbürgerung beantragen – und das ist eine der mildesten Anforderungen im deutschen Recht.
Was unverändert bleibt:
- finanzielle Selbstständigkeit,
- keine ernsthaften Probleme mit dem Gesetz,
- Sprachkenntnisse auf Niveau B1,
- Einbürgerungstest.
Die Ehe erleichtert also nur eines – die Wartezeit. Alle anderen Anforderungen bleiben die gleichen wie für alle anderen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie man den Antrag stellt (Einbürgerungsantrag)
Schritt 1: Dokumente sammeln und Übersetzungen
Deutschland liebt Ordnung, das heißt – Sie müssen ein Paket von Dokumenten zusammenstellen, die Ihre Identität, Ihren Wohnsitz, Ihre Arbeit und alles, was mit Ihrem Leben hier zu tun hat, bestätigen.
Normalerweise sieht die Liste so aus:
- Pass und aktueller Aufenthaltstitel;
- Meldebescheinigung;
- Arbeitsvertrag oder andere Einkommensnachweise;
- die letzten Gehaltsabrechnungen oder Bescheide vom Jobcenter/Arbeitsamt (falls das Ihr Fall ist);
- Nachweis der Krankenversicherung;
- Heiratsurkunde und/oder Geburtsurkunden der Kinder – falls relevant;
- Sprachzertifikat B1;
- Zertifikat über den bestandenen Einbürgerungstest;
- Auskünfte von Behörden, dass Sie keine Schulden beim Staat haben (z. B. Steuerschulden).
Wenn Dokumente nicht auf Deutsch sind, müssen sie übersetzt werden. Nicht in einem künstlerischen Stil, sondern offiziell: durch einen beeidigten Übersetzer.
Das heißt, die Übersetzung muss beglaubigt sein – eine einfache Übersetzung wird nicht akzeptiert.
Schritt 2: Antragstellung (E-Antrag oder Post)
Wenn die Dokumente bereit sind, ist es Zeit, den Antrag zu stellen. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Persönlich oder per Post einreichen
Der klassische Weg. Sie bringen den Antrag zu Ihrer Einbürgerungsbehörde (in jeder Stadt ist sie anders) oder senden das gesamte Paket per Post.
Die Adresse hängt immer davon ab, wo Sie gemeldet sind.
Normalerweise kann das sein:
- Ausländerbehörde,
- Bürgeramt,
- spezielle Einbürgerungsabteilung.
In großen Städten werden Anträge oft nur mit Termin angenommen, daher sollten Sie es nicht aufschieben.
2. Online einreichen: E-Antrag / Quick-Check
In einigen Bundesländern kann man den Antrag bereits online über ein elektronisches Formular (E-Antrag) stellen, und in anderen ist ein Quick-Check verfügbar: Er prüft, ob Sie die Anforderungen erfüllen, und zeigt eine Dokumentenliste genau für Ihre Situation an.
Kosten des Verfahrens (Einbürgerungsgebühr)
Aktuell betragen die Standardkosten:
- 255 Euro müssen für einen Erwachsenen gezahlt werden;
- 51 Euro für ein Kind, wenn es zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird.
Diese Beträge sind fix und im ganzen Land gleich.
Einige Kategorien können eine Ermäßigung oder Befreiung von der Gebühr beantragen – zum Beispiel, wenn sich die Familie in einer sehr schwierigen finanziellen Lage befindet. Aber solche Fälle werden individuell geprüft, und es werden Nachweise benötigt.
Kostenlose Online-Deutschkurse für Ukrainer: Schnell und bequem lernen
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Wie lange dauert die Einbürgerung und was tun bei Verzögerungen?
Überlastung der Behörden und jahrelanges Warten
Der Prozess kann viel mehr Zeit in Anspruch nehmen, als Sie erwarten.
Das liegt nicht daran, dass dem Sachbearbeiter Ihr Fall „nicht gefällt“ oder dass Sie etwas falsch gemacht haben. Das Problem ist viel einfacher und prosaischer: Die Behörden sind mit Anträgen bis obenhin voll.
Die Situation ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, aber das Gesamtbild sieht so aus:
- in kleineren Städten ist der Prozess noch erträglich: 6–9 Monate;
- in Großstädten, besonders Berlin, München, Hamburg – kann sich das Warten auf anderthalb Jahre hinziehen;
- in manchen Bezirken kommt es vor, dass der Antrag einfach mehrere Monate „liegt“, bis man physisch dazu kommt, ihn zu bearbeiten.
Ihre Akte ist im System, die Zeit läuft, und niemand hat das Recht, sie „wegzuwerfen“ oder von vorne zu beginnen, nur weil alles zu lange dauert.
Untätigkeitsklage
Wann man sie einreichen kann
Das deutsche Recht berücksichtigt solche Situationen und bietet ein Instrument, das man nutzen kann, wenn die Behörde zu lange schweigt. Dieses Instrument heißt Untätigkeitsklage.
Die Regel funktioniert folgendermaßen:
- wenn die Behörde drei Monate lang keine Entscheidung in Ihrer Sache trifft,
- und es dabei keine klare Erklärung für die Verzögerung gibt (z. B. fehlende Unterlagen Ihrerseits),
- haben Sie das Recht, beim Verwaltungsgericht Klage wegen Untätigkeit einzureichen.
Die Klage beschleunigt die Einbürgerung nicht automatisch, aber sie zwingt die Behörde zur Arbeit.
- Das Gericht fordert Erklärungen an und verlangt einen Bericht über den Status des Falls, und hier können die Beamten nicht mehr antworten „wir haben es einfach nicht geschafft“.
- Für viele Menschen wird die Klage zum letzten Anstoß: Die Behörde beginnt, ihren Fall schneller zu bearbeiten, um den Konflikt mit dem Gericht nicht in die Länge zu ziehen.
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Erhalt der Einbürgerungsurkunde und des Passes
Nach langem Warten, dem Sammeln von Dokumenten und dem Schriftverkehr mit den Behörden kommt ein einfacher Brief: Sie werden eingeladen, Ihre Einbürgerungsurkunde abzuholen.
Wie das von innen aussieht:
- Sie kommen zum vereinbarten Termin in die Einbürgerungsbehörde.
- Man gibt Ihnen ein Papier zur Unterschrift, auf dem Sie bestätigen, dass Sie das Grundgesetz akzeptieren (Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung).
- Danach wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde überreicht – das Dokument, das Sie zum deutschen Staatsbürger macht.
- Genau sie öffnet den Weg zu allen weiteren Schritten. Wenn Sie einen plastischen Aufenthaltstitel hatten, wird dieser meist vor Ort eingezogen – er wird nicht mehr benötigt.
Mit der Urkunde gehen Sie dann zum Bürgeramt und beantragen:
- den deutschen Reisepass,
- den Personalausweis – dieser ist nicht zwingend, aber im Alltag oft praktischer als der Reisepass.
Auf Wunsch kann eine Express-Bearbeitung bestellt werden, wofür jedoch ein Aufpreis fällig wird.
Das Wichtigste ist: Genau nach der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde werden Sie deutscher Staatsbürger, und danach bleibt nur noch, den Pass zu beantragen.
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