Steuerklassen in Deutschland für Ukrainer: Wie wirken sie sich auf das Gehalt aus?

In diesem Artikel sprechen wir darüber, warum es wichtig ist, seine Steuerklasse zu kennen, ob sie sich auf das Nettogehalt auswirkt und wie man die günstigste Variante wählt. Und am Ende erzählen wir, wie man einen Teil dieses Geldes zurückbekommen kann – für diejenigen, die sich nicht scheuen, tiefer in dieses Thema einzutauchen.
Was sind Steuerklassen?
Die Steuerklasse ist eine Kategorie, in die eine Person für steuerliche Zwecke eingeteilt wird. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, von denen jede ihre eigenen Merkmale hat und die Berechnung der Steuerschuld der Bürger beeinflusst.
Hier ist es wichtig zu verstehen, dass das Hauptziel der Einführung von Steuerklassen in Deutschland darin besteht, Arbeitnehmern bei der gleichmäßigen Verteilung der Steuerzahlungen über das ganze Jahr zu helfen.
Die Steuerklasse kann abhängen von:
- Ihrem Familienstand (verheiratet, ledig, mit Kindern usw.),
- der Anzahl der Arbeitsplätze,
- dem Vorhandensein von unterhaltsberechtigten Kindern.
Bitte beachten Sie, dass diese Klassen nur Arbeitnehmer betreffen. In diesem Fall wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Beispiel aus dem Leben: Olga aus Kiew fand ihren ersten Job in Berlin in einem kleinen Café. Ihr Gehalt laut Vertrag betrug 2.200 €. Netto erhielt sie jedoch nur etwa 1.600 €. Warum? Der Grund war, dass sie automatisch in die Steuerklasse VI eingestuft wurde – die „teuerste“ Steuerklasse. Und das alles wegen eines Fehlers in den Unterlagen. Nach ein paar Monaten half man ihr, die Klasse zu wechseln, und ihr Nettogehalt stieg um 200 €. Die zu viel gezahlten Steuern konnte sie erst über die Steuererklärung zurückbekommen.
Wenn Sie sich in Deutschland angemeldet haben (Anmeldung), werden Ihnen automatisch eine Steueridentifikationsnummer und eine Steuerklasse zugewiesen. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob alles korrekt angegeben ist – besonders wenn Sie als Geflüchteter gekommen sind oder einen Status als vorübergehend Schutzberechtigter haben.
Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es ein System mit sechs Steuerklassen. Dies ist im Grunde die Art und Weise, wie der Staat bestimmt, wie viele Steuern Sie von Ihrem Gehalt zahlen müssen.
Steuerklasse I
- Wer fällt darunter: Personen, die nicht verheiratet sind – also Ledige, Geschiedene, Verwitwete oder Personen, die dauernd getrennt von ihrem Ehepartner leben.
- Besonderheiten: Diese Klasse gilt als Grundfall und hat die geringsten Freibeträge (nur den Grundfreibetrag).
- Für wen geeignet: Alleinstehende Personen ohne Kinder – dies ist oft die Klasse, die man bei der ersten Anstellung erhält.
Steuerklasse II
- Wer fällt darunter: Alleinerziehende, die Kinder ohne Partner erziehen und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
- Besonderheiten: Es ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) vorgesehen.
- Für wen geeignet: Elternteile, die allein mit ihrem Kind leben und für dessen Unterhalt sorgen und Anspruch auf Kindergeld haben.
Steuerklasse III
- Wer fällt darunter: Verheiratete/eingetragene Lebenspartner, wenn ein Partner deutlich mehr verdient und der andere – viel weniger oder gar nicht arbeitet, und die gemeinsame Veranlagung wählen. Der andere Partner hat dann Steuerklasse V.
- Besonderheiten: Hier ist die monatliche Steuerbelastung in der Regel am niedrigsten, da der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt wird.
- Für wen geeignet: Familien, in denen ein Partner der Hauptverdiener ist.
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Steuerklasse IV
- Wer fällt darunter: Ehepaare, die beide berufstätig sind und ein ähnlich hohes Einkommen haben.
- Besonderheiten: Die Steuerlast wird gleichmäßiger zwischen den Partnern aufgeteilt. Jeder Partner hat den einfachen Grundfreibetrag. Es gibt auch die Variante IV mit Faktor, die eine genauere Verteilung anstrebt.
- Für wen geeignet: Verheirateten Paaren, bei denen beide Partner arbeiten und ungefähr gleich viel verdienen.
Steuerklasse V
- Wer fällt darunter: Ebenfalls für Verheiratete, aber nur, wenn einer von ihnen die Steuerklasse III gewählt hat.
- Besonderheiten: Hohe Steuerabzüge, da hier keine Grundfreibeträge berücksichtigt werden – dies ist sozusagen die „Kehrseite“ der Vorteile der Steuerklasse III für den anderen Partner.
- Für wen geeignet: Für den geringer verdienenden Partner in der Kombination III/V.
Steuerklasse VI
- Wer fällt darunter: Personen, die einen zweiten (oder dritten) steuerpflichtigen Arbeitsplatz haben.
- Besonderheiten: Praktisch keine Freibeträge und die höchste monatliche Steuerbelastung.
- Für wen geeignet:Nur für Nebenjobs oder zusätzliches Einkommen. Die Hauptbeschäftigung sollte über eine andere Klasse (z.B. I oder III) abgerechnet werden.
Hier ist eine kurze Übersichtstabelle:
Klasse | Wer fällt darunter | Was das bedeutet/Merkmale |
I | Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende, Verwitwete (außer im Jahr des Todes und Folgejahr des Ehepartners) | Grundfall, einfache Freibeträge |
II | Alleinerziehende mit Anspruch auf Entlastungsbetrag | Zusätzliche steuerliche Entlastung |
III | Verheiratete/eingetragene Lebenspartner, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (der andere hat dann Kl. V) oder wenn der Ehepartner nicht arbeitet. | Geringere monatliche Abzüge für den Hauptverdiener |
IV | Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen | Steuern werden relativ gleichmäßig aufgeteilt |
V | Partner in Ehe/eingetragener Lebenspartnerschaft mit geringerem Einkommen (wenn der andere Kl. III hat) | Höhere monatliche Abzüge, geringeres Nettogehalt |
VI | Personen mit einem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis | Höchste monatliche Steuerbelastung, keine Freibeträge |
Bitte beachten Sie: Ehepaare können die Kombination der Steuerklassen wählen: III/V oder IV/IV (ggf. mit Faktor) – abhängig von der Einkommensdifferenz.
Wie erfahren Sie Ihre Steuerklasse in Deutschland?
Wenn Sie gerade erst in Deutschland zu arbeiten begonnen haben oder sich einfach noch nie mit dieser Frage beschäftigt haben, erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Steuerklasse herausfinden können. Das ist ziemlich einfach, und hier sind einige bewährte Methoden:
1. In Ihrer Lohnabrechnung nachsehen
Jeden Monat erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Dokument mit der Gehaltsabrechnung – genannt Lohnabrechnung. Das ist wie ein Kontoauszug: Dort steht, wie viel Sie verdient haben, welche Steuern und Sozialabgaben einbehalten wurden und was Sie letztendlich netto erhalten haben.
Normalerweise ist Ihre Steuerklasse als „StKl“ oder „Steuerklasse“ gekennzeichnet, und daneben steht eine Ziffer von 1 bis 6. Wenn Sie zum Beispiel StKl: 6 sehen und nur einen Job haben, sollten Sie misstrauisch werden. Das könnte ein Fehler sein, und Sie zahlen möglicherweise zu viel Steuern.

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2. Direkt bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung fragen
Wenn Sie sich mit den Unterlagen nicht so gut auskennen oder unsicher sind, wie Sie die Lohnabrechnung richtig lesen – gehen Sie einfach in die Buchhaltung oder schreiben Sie an die Personalabteilung (HR). Der Arbeitgeber sieht, welche Steuerklasse Sie haben, und kann Ihnen schnell sagen oder zeigen, was im System hinterlegt ist.
3. Über das ELSTER-Portal herausfinden
Das ist der offizielle Online-Dienst der deutschen Steuerverwaltung. Wenn Sie Zugang zu ELSTER haben (den man kostenlos bekommen kann), können Sie sich in Ihr Profil einloggen und alle Ihre Steuerdaten einsehen, einschließlich Ihrer aktuellen Steuerklasse.
4. Direkt beim Finanzamt nachfragen
Wenn Sie keinen Zugang zu ELSTER haben oder einfach alles klären möchten, können Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Das können Sie tun:
- persönlich (nach Terminvereinbarung),
- telefonisch,
- oder sogar per E-Mail.
Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis und Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), die Ihnen nach der Anmeldung in Deutschland zugewiesen wird.
Welche Steuerklasse wählen? Praktische Beispiele für verschiedene Situationen
Und wenn Sie eine Familie, Kinder oder einen zweiten Job haben – von der richtigen Wahl der Steuerklasse kann eine nicht unerhebliche Summe abhängen.
Schauen wir uns anhand realer Situationen an, wie man die günstigste Variante wählt.
Situation 1: In der Familie arbeitet nur eine Person
Optimal: Klassen III (für den Arbeitenden) und V (für den Nichtarbeitenden oder Geringverdienenden)
Beispiel:
Alexej arbeitet als Ingenieur und verdient 3.000 € im Monat. Seine Frau Irina ist gerade erst angekommen und besucht einen Sprachkurs. Wenn Alexej in Steuerklasse III und Irina in V ist, wird die Lohnsteuer von seinem Gehalt minimiert. Dadurch erhält er mehr Geld netto.
Hätten sie die Kombination IV/IV, würden sie Steuern zahlen, als ob beide gleich viel verdienen, und dadurch wäre Alexejs Nettogehalt etwa 200–300 € pro Monat geringer.
Fazit:
Die Klassen III/V sind vorteilhaft, wenn ein Partner arbeitet und der andere nicht oder deutlich weniger verdient.
Situation 2: Wenn Sie und Ihr Ehepartner beide arbeiten und ungefähr gleich viel verdienen
Optimal: Klassen IV/IV (eventuell mit Faktor)
Beispiel:
Olga und Andreas leben in Hamburg. Beide arbeiten im Logistikbereich und verdienen jeweils 2.200 € im Monat. Für sie ist es logischer, IV/IV zu wählen: So zahlt jeder seinen fairen Anteil an Steuern, und es gibt keine größeren Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende.
Hätten sie III/V gewählt, würde einer deutlich mehr netto bekommen, der andere weniger, und die Gesamtbilanz wäre möglicherweise schlechter. Zudem führt die Kombination III/V oft zu einer Pflichtveranlagung (obligatorische Steuererklärung), um alles neu zu berechnen.
Fazit:
IV/IV ist die beste Wahl, wenn in Ihrer Familie zwei stabile und ungefähr gleich hohe Einkommen vorhanden sind.
Situation 3: Ein Elternteil erzieht ein Kind allein
Optimal: Klasse II
Beispiel:
Swetlana ist Mutter einer 8-jährigen Tochter. Sie lebt allein mit dem Kind, verdient 1.800 € im Monat und arbeitet in einer Apotheke. Ihre Steuerklasse ist II, weil sie offiziell alleinerziehend ist.
Diese Klasse gewährt ihr einen zusätzlichen Steuerfreibetrag (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende), wodurch sie weniger Steuern zahlt, als sie es mit Klasse I tun würde. Im Monat kann das 150–200 € mehr netto bedeuten.
Um Steuerklasse II zu erhalten, muss das Kind bei Ihnen gemeldet sein, und Sie müssen Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind haben und es darf keine weitere volljährige Person mit Hauptwohnsitz im Haushalt leben (außer erwachsene Kinder, für die noch Kindergeldanspruch besteht).
Situation 4: Wenn Sie zwei Jobs gleichzeitig haben
Optimal: Hauptjob – Klasse I oder III (je nach Familienstand), Zweitjob – immer Klasse VI
Beispiel:
Max arbeitet tagsüber im Büro und verdient 2.400 €. Abends jobbt er als Pizzalieferant und verdient zusätzlich 800 €. Laut Gesetz wird sein Hauptjob nach Klasse I (wenn er ledig ist) versteuert, der Zweitjob aber nach Klasse VI.
Warum VI? Weil diese Klasse speziell für das zweite und weitere Arbeitsverhältnisse geschaffen wurde – von diesem Gehalt werden Steuern maximal einbehalten, da keine Freibeträge berücksichtigt werden.
Klingt beängstigend? Ist es aber nicht wirklich. Alles, was Max durch den Zweitjob zu viel an Steuern gezahlt hat, kann er sich über die Steuererklärung am Ende des Jahres zurückholen. Wichtig ist nur, diese nicht zu vergessen einzureichen.
Fazit:
Klasse VI ist keine Strafe, sondern ein Mechanismus „zur Sicherheit“, damit es nicht zu Steuernachzahlungen kommt. Alles, was zu viel gezahlt wurde, kommt zurück.
Wie verstehen, welche Klasse besser passt?
Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie immer die Wahl zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV (ggf. mit Faktor). Welche davon vorteilhafter ist, hängt davon ab, wie stark sich Ihre Einkommen unterscheiden.
- Wenn ein Partner deutlich mehr verdient – wählen Sie III/V.
- Wenn die Einkommen ähnlich sind – ist IV/IV (ggf. mit Faktor) oft optimaler und einfacher.
Eine genaue Berechnung hängt von Ihren individuellen Einkommensverhältnissen ab. Ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater kann hierzu beraten.
Wann und wie kann man die Steuerklasse (Steuerklasse) ändern?
Im Leben ändert sich vieles – Sie können heiraten, sich scheiden lassen, einen Job finden oder umgekehrt kündigen. All das wirkt sich direkt auf Ihre Steuerpflichten aus. Deshalb kann und sollte man in Deutschland die Steuerklasse ändern, wenn sich die Lebenssituation irgendwie geändert hat.
In welchen Fällen kann (und sollte) man die Klasse wechseln:
- Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft – jetzt können Sie wählen, welche Steuerklassenkombination für Sie günstiger ist: III/V oder IV/IV (mit oder ohne Faktor).
- Scheidung – die Steuerklasse ändert sich in der Regel automatisch zu I (oder II, wenn Kinder vorhanden sind), aber manchmal muss man dies dem Finanzamt mitteilen.
- Geburt eines Kindes – ein alleinerziehender Elternteil kann in Klasse II wechseln und steuerliche Entlastungen erhalten.
- Jemand hat eine Arbeit aufgenommen oder aufgegeben – zum Beispiel ist ein Ehepartner nach der Elternzeit wieder berufstätig geworden. Das kann die Wahl zwischen den Klassen III/V und IV/IV beeinflussen.
- Das Einkommen hat sich stark verändert – zum Beispiel verdienen Sie deutlich mehr (oder weniger), und dann könnte eine andere Steuerklasse vorteilhafter sein.
Wie man die Steuerklasse (Steuerklasse) ändert:
- Über das zuständige Finanzamt
Man kann persönlich hingehen (oft nur mit Termin) oder einen Antrag per Post schicken. Formulare gibt es online oder direkt beim Finanzamt.
- Online – über das ELSTER-Portal
Das ist das offizielle Steuerportal Deutschlands. Dort kann man einen Antrag mit wenigen Klicks stellen, wenn man einen persönlichen Zugang hat (den man nach der Registrierung erhält).
Wenn Sie möchten, dass die Änderungen ab Januar des neuen Jahres gelten, reichen Sie den Antrag bis zum 30. November des laufenden Jahres ein.
Und ja — Sie können die Steuerklasse in der Regel einmal im Jahr wechseln, aber bei besonderen Lebensereignissen (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes usw.) — auch häufiger.
Hier ist ein Beispiel für einen einfachen und verständlichen Antrag an das Finanzamt, wenn Sie die Steuerklasse wechseln möchten — zum Beispiel nach Heirat, Geburt eines Kindes oder Einkommensänderung:
Beispielantrag an das Finanzamt zur Änderung der Steuerklasse:
Ein Beispiel-PDF-Formular zum Ausdrucken können Sie hier herunterladen: Antrag_Steuerklassenwechsel
An: An das Finanzamt [Name Ihres zuständigen Finanzamts]
Von: [Ihr vollständiger Name] [Ihre Adresse] [Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)] [E-Mail / Telefon (optional)]
Betreff: Antrag auf Steuerklassenwechsel
Hiermit beantrage ich die Änderung meiner Steuerklasse aufgrund [Grund angeben – siehe Optionen unten]:
- meiner Eheschließung / Eintragung einer Lebenspartnerschaft (Eheschließung),
- meiner Scheidung (Scheidung),
- der Geburt eines Kindes (Geburt eines Kindes),
- einer Änderung meiner Einkommenssituation / Arbeitsaufnahme (Änderung der Einkommenssituation),
Ich bitte um die Zuweisung der folgenden Steuerklasse(n): [z.B.: für mich – Steuerklasse III, für meinen Ehepartner – Steuerklasse V]
Bitte fügen Sie Kopien der folgenden Dokumente bei (falls zutreffend):
- Kopie der Heiratsurkunde / des Scheidungsurteils
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie des Personalausweises/Reisepasses,
- Nachweis des Arbeitgebers (bei Bedarf).
Vielen Dank im Voraus für die Bearbeitung meines Antrags.
[Vorname Nachname]
Wenn Sie einen solchen Antrag nicht stellen, wird das Finanzamt von sich aus nichts ändern (von seltenen Ausnahmen abgesehen). Warten Sie also nicht darauf, dass jemand etwas für Sie erledigt — prüfen Sie lieber rechtzeitig Ihre Steuerklasse und ändern Sie sie bei Bedarf. Das kann Hunderte von Euro im Jahr sparen.
Fazit
Wie Sie sehen, ist das Thema Steuerklasse gar nicht so kompliziert, wenn man sich gut damit auseinandersetzt. Das Verständnis dieser Frage hilft Ihnen, Steuern zu sparen und bestimmte staatliche Vergünstigungen zu erhalten. Deshalb vergessen Sie nicht:
- Regelmäßig Ihre Steuerklasse zu überprüfen
- Scheuen Sie sich nicht, Fragen beim Finanzamt zu stellen
- Bei Zweifeln einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein um Hilfe zu bitten.
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