Wie man als Ukrainer eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bekommt

9 Juli 2025
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Sind Sie aus der Ukraine nach Deutschland unter § 24 AufenthG gekommen und möchten langfristig bleiben? Erfahren Sie, wie Sie eine vollwertige Aufenthaltserlaubnis beantragen, welche Dokumente benötigt werden und warum dies wichtig ist. Aktuell für das Jahr 2025.

Vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG) und Aufenthaltserlaubnis – worin besteht der Unterschied?

  • § 24 AufenthG – ein automatischer, befristeter Status für Flüchtlinge aus der Ukraine (vorübergehender Schutz). Er berechtigt zum Leben, Arbeiten und zum Bezug von Sozialleistungen. Gültig bis zum 4. März 2026 oder bis zum Ablauf des Reisepasses.
  • Aufenthaltserlaubnis – ein Standard-Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums, der Arbeit, der Familienzusammenführung oder aus humanitären Gründen. Wird durch eine offizielle Entscheidung der Ausländerbehörde erteilt.

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?

Viele sind anfangs verwirrt. Klären wir das der Reihe nach:

  • Wenn Sie noch in der Ukraine ein nationales Visum (Typ D) erhalten haben, ist dies nur Ihre Eintrittskarte nach Deutschland.
  • Bereits hier in Deutschland tauschen Sie das Visum gegen eine Aufenthaltserlaubnis ein – und erst dann beginnt das „erwachsene Leben“ in diesem Land: Sie können arbeiten, eine Versicherung abschließen, den Führerschein machen und so weiter.
  • Wenn Sie unter §24 (vorübergehender Schutz) eingereist sind, benötigen Sie überhaupt kein Visum – aber Sie können zu einer Aufenthaltserlaubnis wechseln, wenn Sie eine Arbeit finden, ein Studium beginnen oder heiraten.

Was ermöglicht eine Aufenthaltserlaubnis?

Das erhalten Sie tatsächlich, wenn Sie eine deutsche Plastikkarte für die Aufenthaltserlaubnis in den Händen halten:

  • Das Recht zu arbeiten (ohne übermäßige Bürokratie)
  • Studium, Sprachkurse, Ausbildung – ohne Einschränkungen
  • Offizielle Versicherung und Zugang zu Ärzten
  • Kindergeld – monatliche Zahlungen für Kinder
  • Zugang zu staatlichen Programmen: Berufsberatung, Hilfe, Kurse
  • Ein legaler Status, mit dem es einfacher ist, eine Wohnung zu mieten, ein Konto zu eröffnen usw.

Die Aufenthaltserlaubnis ist 1 bis 4 Jahre gültig.

Wenn Sie beispielsweise einen Arbeitsvertrag für 2 Jahre haben, wird Ihnen höchstwahrscheinlich auch eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre erteilt. Aber keine Sorge: Sie kann verlängert werden, und das mehrfach.

Auf welcher Grundlage können Ukrainer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten?

Wenn Sie nach Deutschland gezogen sind und über die Zukunft nachdenken, stellt sich logischerweise die Frage, wie man legal, langfristig und mit vollen Rechten bleiben kann. Das heißt – eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Unten finden Sie alle Hauptoptionen, die speziell für Ukrainer relevant sind, einschließlich derer, die unter §24 (vorübergehender Schutz) eingereist sind.

Grundlage Nr. 1: Familienzusammenführung

Diese Option ist beliebt bei denen, deren Ehepartner zur Arbeit oder zum Studium gekommen sind, und der andere Teil später nachzieht.

Was wird benötigt:

  • Nachweis der Verwandtschaft (Heirats- oder Geburtsurkunde)
  • Anmeldung unter derselben Adresse
  • Ausreichender Wohnraum und Einkommen bei der aufnehmenden Person
  • Manchmal – Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1)

Grundlage Nr. 2: Arbeit in Deutschland

Wenn Sie eine offizielle Arbeitsstelle haben (oder bereits eine Zusage), können Sie eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis beantragen. Es gibt mehrere Unterkategorien:

  • Blaue Karte EU – für Fachkräfte mit Hochschulabschluss und einem Gehalt ab 45.300 € (Stand 2025).
  • Arbeitsvisum (§§ 18a, 18b AufenthG) – für qualifizierte Fachkräfte (z. B. Schweißer, IT-Spezialisten, Fahrer, Köche, Krankenschwestern etc.).
  • Ausbildung mit anschließender Beschäftigung – wenn Sie eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren, können Sie bleiben und arbeiten.

Der Arbeitgeber muss bestätigen, dass die Bedingungen den deutschen Standards entsprechen (Gehalt, Arbeitszeit, Versicherung). Die Unterlagen müssen bei der Ausländerbehörde am Wohnort eingereicht werden.

Grundlage Nr. 3: Studium oder Ausbildung

Wenn Sie an einer Universität, an Sprachkursen oder im dualen Ausbildungssystem (Ausbildung) eingeschrieben sind, ist dies bereits eine Grundlage für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis.

Wichtig:

  • Eine studentische Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Vollzeitbeschäftigung, aber eine Nebentätigkeit ist erlaubt.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können (z. B. durch ein Sperrkonto mit dem erforderlichen Betrag).
  • Nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung kann die Art der Aufenthaltserlaubnis geändert werden, um eine Arbeitsstelle anzutreten.

Grundlage Nr. 4: Selbstständige Tätigkeit in Deutschland (§21)

Ja, sogar das ist möglich! Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten – ein Café, ein IT-Studio, eine Logistikfirma – und es für die deutsche Wirtschaft von Nutzen ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §21 Aufenthaltsgesetz erhalten.

Anforderungen:

  • Businessplan
  • Finanzierung (eigene Mittel oder Investitionen)
  • Wirtschaftlicher Nutzen für die Region (Steuern, Arbeitsplätze)
  • Nachgewiesene Erfahrung (z. B. als Unternehmer in der Ukraine)

Der vorübergehende Schutz nach §24 AufenthG, der Ukrainern gewährt wird, kann ebenfalls eine Grundlage für den zukünftigen Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis sein.

Wechsel von §24 zu einem anderen Aufenthaltstitel — worauf zu achten ist

Wenn Sie derzeit unter §24 in Deutschland leben, aber auf eine „sicherere Stufe“ wechseln möchten, seien Sie vorbereitet:

  • Sie benötigen Dokumente aus der Ukraine – z. B. eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Anerkennung des Diploms. Oft sind Übersetzungen und eine Apostille erforderlich.
  • Wohnraum – für die meisten Arten von Aufenthaltstiteln müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Unterkunft haben (und nicht zu fünft auf 15 Quadratmetern).
  • Einkommen – besonders bei Familienzusammenführung oder Selbstständigkeit. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sichern können.
  • Sprache – manchmal reicht A1 (Familienzusammenführung), manchmal ist mindestens B1 erforderlich (Blaue Karte, zukünftige Niederlassungserlaubnis).

Wenn Sie unsicher sind, welche Option für Sie geeignet ist, wenden Sie sich am besten an eine Beratungsstelle oder schreiben Sie an Ihre Ausländerbehörde (Informationen finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises).

Vergleichstabelle

Aufenthaltsgrund Für wen geeignet Besonderheiten & Dokumente
Familienzusammenführung Ehepartner, Kinder, Eltern Verwandtschaftsnachweis, Wohnraum, Einkommen, manchmal Sprache
Arbeitsaufenthalt / Blaue Karte EU Angestellte Arbeitsvertrag, Gehalt, Diplomanerkennung
Studium oder Ausbildung Studenten und Auszubildende Zulassung, Finanzierung, Versicherung
Selbstständigkeit / Gewerbe Unternehmer, Freiberufler Businessplan, Gewerbeanmeldung, Startkapital

Wechsel von §24 zu einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Wenn Sie sich unter dem vorübergehenden Schutzstatus (§24 AufenthG) in Deutschland aufhalten, müssen Sie verstehen, dass dieser Status nicht ewig ist – er gilt vorerst bis zum 4. März 2026 und berechtigt, von seltenen Ausnahmen abgesehen, nicht zur Niederlassungserlaubnis.

Daher ist es wichtig, frühzeitig die Möglichkeit eines Wechsels zu einer regulären Aufenthaltserlaubnis zu prüfen. Im Folgenden erklären wir, wie das korrekt und ohne unnötigen Stress funktioniert.

Warum ist ein Wechsel notwendig?

  1. §24 ist eine vorübergehende Maßnahme. Das Aufenthaltsrecht daraus läuft aus, und niemand weiß, ob es nach März 2026 eine Verlängerung geben wird.
  2. Eine Aufenthaltserlaubnis bietet Stabilität — Sie erhalten langfristige Rechte auf Aufenthalt, Arbeit, Studium und sozialen Schutz.
  3. Die Möglichkeit, später eine Niederlassungserlaubnis oder die Staatsbürgerschaft zu beantragen, was unter §24 nicht möglich ist.

Die Liste der für den Wechsel erforderlichen Dokumente kann je nach Grundlage (Arbeit, Heirat, Studium etc.) variieren, aber meistens werden Sie gebeten, Folgendes vorzulegen:

  • Reisepass der Ukraine
  • Meldebescheinigung (Anmeldung)
  • Nachweis der Grundlage (Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Heiratsurkunde etc.)
  • Biometrische Fotos
  • Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweis (für die meisten Grundlagen)

Wichtiger Hinweis: Einige Dokumente (z. B. Heirats-, Geburtsurkunden) müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und oft beglaubigt werden (Apostille/Legalisierung).

Die Unterlagen müssen bei der Ausländerbehörde an Ihrem Meldeort eingereicht werden. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren – in Großstädten kann die Wartezeit Monate betragen.

Wenn Ihr §24-Status ausläuft, Sie aber einen Antrag gestellt haben und die Entscheidung noch aussteht, können Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Dies ist eine vorläufige Erlaubnis, legal in Deutschland zu bleiben, bis über Ihren Antrag entschieden ist.

Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 8 Wochen, je nach Region und Auslastung des Amtes.

  • Gesetzlich sollte die Entscheidung innerhalb von 3 Monaten getroffen werden, aber in der Praxis ist es besser, nicht zu zögern.
  • Während der Antrag bearbeitet wird, bleibt der §24-Status bestehen, aber nicht alle Behörden stellen eine vorläufige Bestätigung des Aufenthaltstitels aus – klären Sie dies im Voraus.

Häufige Schwierigkeiten und wie man sie umgeht

  • Keine Familienstandsbescheinigung aus der Ukraine.

Eine solche Bescheinigung wird oft bei der Familienzusammenführung benötigt. Sie kann über das Konsulat der Ukraine beantragt werden, aber das sollte man im Voraus tun – manchmal dauert die Wartezeit Monate.

  • Unzureichender Wohnraum.

Bei der Familienzusammenführung muss die Wohnung den Normen entsprechen. Zum Beispiel für drei Erwachsene mindestens 60 m². Wenn die Wohnung zu klein ist, suchen Sie rechtzeitig nach Alternativen.

  • Unzureichendes Einkommen.

Für die Blaue Karte und einige andere Aufenthaltstitel müssen Sie nachweisen, dass Sie sich selbst versorgen können. Zum Beispiel ein Einkommen von 45.300 € brutto für eine Einzelperson für die Blaue Karte (Stand 2025).

Aus dem oben Gesagten wird deutlich, dass der Wechsel von §24 zu einer Aufenthaltserlaubnis ein wichtiger und nicht immer einfacher, aber durchaus möglicher Schritt ist. Hauptsache, man bereitet sich vor, sammelt die nötigen Unterlagen und hat keine Angst, um Klärung zu bitten.

Arten von Aufenthaltstiteln und die Vorteile jeder Kategorie

Wenn Sie ukrainischer Staatsbürger sind und sich bereits nach §24 in Deutschland aufhalten oder eine Einreise planen, hilft Ihnen dieser Abschnitt zu verstehen, welcher Typ von Aufenthaltstitel für Sie geeignet ist und was er bietet.

Vergleichstabelle der Aufenthaltstitelkategorien

Kategorie des Aufenthaltstitels Grundlage Gültigkeit Was es ermöglicht Besonderheiten für Ukrainer
Blaue Karte EU (§18g AufenthG) Hochqualifizierte Beschäftigung Bis zu 4 Jahre Schneller Weg zur Niederlassungserlaubnis, hohe Mobilität in der EU Hochschulabschluss + Vertrag mit Gehalt ab 45.300 € pro Jahr (für 2025)
Arbeitsvisum (§18a/b) Beschäftigung als Fachkraft Bis zu 4 Jahre Recht zu arbeiten, verlängerbar In DE anerkannter Abschluss und Arbeitsvertrag erforderlich
Familienzusammenführung (§29–31) Ehe, Kinder, Eltern Bis zu 3 Jahre Sozialhilfe, Arbeit, Studium Wichtig: Nachweis der Verwandtschaft und des Wohnraums
Studium/Ausbildung (§16b) Universität, Berufsausbildung Für die Dauer des Studiums Studium, begrenzte Arbeit (120 Tage/Jahr) Lebensunterhaltssicherung ist entscheidend
Selbstständige (§21) Unternehmensgründung Ab 1 Jahr Recht, für sich selbst zu arbeiten, Geschäft zu entwickeln Wirtschaftlicher Nutzen für DE, Startkapital erforderlich

Worauf Ukrainer achten sollten

  • Einkommen

Einige Arten von Aufenthaltstiteln erfordern einen Einkommensnachweis – sei es für die Blaue Karte, ein Arbeitsvisum oder die Familienzusammenführung. Für eine dreiköpfige Familie sollten Sie beispielsweise mit mindestens 2.400–2.700 € netto pro Monat rechnen.

  • Wohnraum

Bei der Antragstellung ist es wichtig nachzuweisen, dass Sie über angemessenen Wohnraum verfügen. Im Mietvertrag müssen die Anzahl der Zimmer und die Fläche angegeben sein.

  • Sprachkenntnisse

Für die Familienzusammenführung und einige andere Kategorien müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 oder höher nachweisen. Dies betrifft in erster Linie Ehepartner.

  • Krankenversicherung

Ohne eine gültige Versicherung wird der Antrag nicht angenommen. Auch für ein Studentenvisum ist eine den deutschen Standards entsprechende Versicherung erforderlich (z. B. Techniker Krankenkasse, AOK, DAK usw.).

Die meisten Aufenthaltstitel in Deutschland werden für 1–4 Jahre ausgestellt, je nach Grundlage. Wichtig: Wenn die Grundlage bestehen bleibt (Arbeit, Studium usw.), kann der Aufenthaltstitel unbegrenzt verlängert werden.

Ukrainer sollten wissen: Der Wechsel von §24 zu einer vollwertigen Aufenthaltserlaubnis hebt die Möglichkeit, zum Status des vorübergehenden Schutzes zurückzukehren, nicht auf, falls die neue Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt wird. Es ist jedoch wichtig, den legalen Aufenthalt nicht zu unterbrechen.

Beispiel aus dem Leben

Olga, 36, aus Kiew, zog 2022 nach Berlin unter §24. Im Jahr 2024 fand sie eine Stelle in der IT-Branche und beantragte die Blaue Karte EU. Nach 21 Monaten kann sie die Niederlassungserlaubnis beantragen, vorausgesetzt, sie hat das Sprachniveau B1 und Rentenversicherungsbeiträge geleistet. Der Wechsel gab ihr mehr Rechte – Versicherung, einen stabilen Status, die Möglichkeit, in den Urlaub zu fahren und ohne Stress zurückzukehren.

Im nächsten Abschnitt klären wir, wie der elektronische Aufenthaltstitel aussieht und was zu tun ist, wenn Sie ihn verlieren oder er beschädigt wird.

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT): wie er aussieht und was Sie wissen müssen

Bei Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten Sie einen eAT – einen elektronischen Aufenthaltstitel. Im Grunde ist das ein Plastikausweis mit Chip, ähnlich einer Bankkarte, aber nicht zum Einkaufen, sondern zur Bestätigung Ihres Aufenthaltsrechts im Land.

Was der eAT enthält:

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

  • Ihre persönlichen Daten
  • Biometrische Daten (Fingerabdrücke, Foto)
  • Gültigkeitsdauer und Grundlage des Aufenthaltstitels (z. B. §18b oder §29)
  • Elektronischer Chip für die digitale Signatur und Online-Identifikation

Nach einer positiven Entscheidung über Ihren Antrag werden Sie zur Abgabe der biometrischen Daten in die Ausländerbehörde eingeladen (falls Sie dies noch nicht getan haben). Etwa 3–6 Wochen später ist die Karte fertig. Sie kann persönlich abgeholt werden, manchmal nach vorheriger Terminvereinbarung.

Wichtig: Der eAT wird zusammen mit einem Begleitbrief von der Ausländerbehörde geliefert, in dem angegeben ist, welchen genauen Aufenthaltstitel Sie erhalten haben. Es ist ratsam, diesen Brief zusammen mit der Karte aufzubewahren – besonders wenn Sie Unterlagen bei anderen Institutionen einreichen (Jobcenter, ZAB usw.).

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sind folgende Schritte zu unternehmen:

  • Melden Sie dies sofort der nächsten Ausländerbehörde oder der Polizei – insbesondere, wenn das Risiko besteht, dass die Karte in falsche Hände gerät.
  • Sie erhalten eine Fiktionsbescheinigung (eine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung), während die neue Karte hergestellt wird.
  • Die Neuausstellung kostet zwischen 60 und 100 Euro (je nach Grund und Dringlichkeit).

Antragsverfahren für eine Aufenthaltserlaubnis und Bearbeitungszeiten

Wenn Sie sich bereits entschieden haben, auf welcher Grundlage Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten (sei es Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder anderes), ist es an der Zeit, sich mit dem Antragsverfahren vertraut zu machen.

Stellen Sie den Antrag am besten im Voraus – 1–2 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie beispielsweise derzeit einen Status nach §24 (vorübergehender Schutz) haben, sollten Sie nicht bis zur letzten Woche warten. Einen Termin zu bekommen, kann schwierig sein, besonders in großen Städten.

Die zuständige Behörde für alle Angelegenheiten von Ausländern in Deutschland ist die Ausländerbehörde.

  • Suchen Sie diese an Ihrem offiziellen Wohnsitz (Anmeldung). Wenn Sie beispielsweise in Berlin gemeldet sind, stellen Sie den Antrag bei der Ausländerbehörde Berlin.
  • Aktuelle Adressen und Formulare finden Sie in der Regel auf den offiziellen Websites der Städte (z. B.: muenchen.de für München).

Das Antragsverfahren kann je nach Region leicht variieren, aber die grundlegenden Schritte sind wie folgt:

  1. Online-Terminvereinbarung (in einigen Städten per E-Mail oder über ein elektronisches Formular).
  2. Sammeln und Einreichen der Dokumente:
  • Reisepass
  • Biometrisches Foto
  • Nachweis der Grundlage (Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Heiratsurkunde usw.)
  • Mietvertrag
  • Anmeldebestätigung
  • Versicherungsnachweis
  • Nachweis über Einkommen oder Lebensunterhaltssicherung
  1. Persönliches Erscheinen zum Termin – die Dokumente werden persönlich eingereicht.
  2. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung (vorläufige Aufenthaltsbescheinigung), während der Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis bearbeitet wird.

Normalerweise beträgt die Bearbeitungszeit 6 bis 10 Wochen, der Prozess kann sich aber auf 3 Monate und mehr ausdehnen, besonders wenn der Fall komplex ist oder Unterlagen fehlen.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie den Antrag rechtzeitig gestellt haben, bleibt Ihr Status gültig, auch wenn §24 bereits abgelaufen ist – dank der Fiktionsbescheinigung.

Wenn Sie feststellen, dass Sie nicht alle Unterlagen rechtzeitig zusammenbekommen, zögern Sie nicht. Es ist besser, das einzureichen, was Sie haben, und anzugeben, dass Sie die restlichen Unterlagen nachreichen werden. Hauptsache, Sie sind im System, bevor Ihr aktueller legaler Aufenthalt endet.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Übergang zur Niederlassungserlaubnis

Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis ist nicht ewig gültig. Normalerweise wird sie für 1–2 Jahre, seltener für 3–4 Jahre ausgestellt. Wenn der Grund Ihres Aufenthalts unverändert bleibt (Sie studieren weiter, arbeiten oder leben mit Ihrer Familie zusammen), kann sie verlängert werden.

Beantragen Sie die Verlängerung spätestens 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Karte. Besser noch – 3 Monate im Voraus.

Was wird für die Verlängerung benötigt:

  • Reisepass + gültige eAT-Karte
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis der Grundlage:
    • bei Arbeit – aktueller Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen
    • bei Studium – Immatrikulationsbescheinigung
    • bei Familie – Heiratsurkunde, Einkommensnachweis des Partners und Nachweis über den Wohnraum
  • Versicherungsnachweis (gesetzlich oder privat, aber gültig)
  • Biometrisches Foto
  • Ausgefüllter Antrag (erhältlich bei der Ausländerbehörde oder auf der Website der Stadt)

Tipp: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 haben, können Sie nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes §24 nicht verlängern – Sie müssen zu einer anderen Kategorie wechseln (Arbeit, Studium, Familie usw.).

Niederlassungserlaubnis: Wie man sie bekommt

In Deutschland ist die Niederlassungserlaubnis (NE) oder der Daueraufenthalt-EU (DA-EU) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie bietet mehr Freiheit: keine Bindung an einen bestimmten Arbeitsplatz, mehr Rechte und Zukunftssicherheit.

Grundvoraussetzungen:

Antragstellerkategorie Aufenthaltsdauer in Deutschland Zusätzliche Bedingungen
Inhaber einer Blauen Karte EU 33 Monate (oder 21 Monate bei Deutschkenntnissen B1) Bestehendes Arbeitsverhältnis, Rentenbeiträge
Andere Kategorien 5 Jahre Einkommen, Wohnraum, Deutschkenntnisse A2–B1
Absolventen deutscher Hochschulen 2 Jahre Arbeit nach dem Studium Arbeitsvertrag, stabiles Einkommen
Familienangehörige von Deutschen 3 Jahre gemeinsames Leben Sprachkenntnisse, Wohnraum

Für ukrainische Staatsbürger, die sich nach §24 in Deutschland aufhalten, gibt es beim Übergang zu anderen Status oft Erleichterungen:

  • Die Zeit unter §24 kann auf die für die Niederlassungserlaubnis erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden, wenn der Übergang legal und mit Zustimmung der Ausländerbehörde erfolgte.
  • Verheiratete mit EU-/deutschen Staatsbürgern können die NE bereits nach 3 Jahren erhalten.
  • In einigen Bundesländern gibt es einen vereinfachten Zugang zur Niederlassungserlaubnis für Studenten und Absolventen.

Wichtig: Auch wenn Sie zunächst im Rahmen eines humanitären Programms eingereist sind, können Sie sich durch Arbeit, Studium oder Familie legalisieren und nach einiger Zeit einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen.

Eine Niederlassungserlaubnis bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland
  • Möglichkeit, den Arbeitsplatz oder Beruf ohne Genehmigung zu wechseln
  • Zugang zu vielen Arten von Sozialleistungen
  • Anspruch auf Kredite, Hypotheken, Vergünstigungen
  • Einfacherer Weg zur Staatsbürgerschaft. Es gelten neue Regeln für eine vereinfachte Einbürgerung. Kurz gesagt:
  • Antragstellung bereits nach 5 Jahren Aufenthalt möglich
  • Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt – Sie müssen Ihren ukrainischen Pass nicht aufgeben
  • Sie müssen Integration nachweisen: Sprache, gesellschaftliche Teilhabe, keine Vorstrafen

Details finden Sie in den offiziellen Erläuterungen des BAMF und des BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat).

Häufige Fragen und reale Situationen

Kann man direkt nach der Einreise nach §24 eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Nein, direkt geht das nicht. Der Status des vorübergehenden Schutzes (§24 AufenthG) sieht keinen automatischen Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis vor.

Wenn Sie jedoch Gründe für einen anderen Status haben (z. B. ein Arbeitsangebot oder eine Heirat mit einem EU-/deutschen Staatsbürger), können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden und um eine Statusänderung bitten. Man kann Ihnen einen separaten Termin geben und Sie bitten, Unterlagen für die neue Kategorie (Arbeit, Studium usw.) zusammenzustellen.

Was tun, wenn man keine Arbeit oder Wohnung hat?

Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder den Wechsel von §24 ist fast immer erforderlich:

  • eine bestätigte Meldeadresse (Anmeldung);
  • ein stabiles Einkommen (oder die Sicherung des Lebensunterhalts durch einen Ehepartner/Verwandten).

Was tun bei Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis?

Schritt für Schritt sollten Sie Folgendes tun:

  1. Bewahren Sie eine Kopie des Ablehnungsbescheids auf.
  2. Wenden Sie sich innerhalb von 1 Monat an eine Rechtsberatung (Migrationsberatung oder einen Anwalt).
  3. Legen Sie einen offiziellen Widerspruch ein – diesen können Sie schriftlich verfassen und per Post senden.
  4. Wenn die Ablehnung auf fehlende Dokumente zurückzuführen ist, versuchen Sie, diese zu ergänzen und erneut einzureichen.

Wie wirkt sich eine Unterbrechung zwischen den Status auf das Aufenthaltsrecht aus?

  • Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung 1–2 Monate vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder des §24-Status;
  • Wenn Sie es nicht rechtzeitig geschafft haben, wenden Sie sich umgehend an die Ausländerbehörde – möglicherweise kann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden;
  • Unterbrechungen von mehr als 6 Monaten können die für die Niederlassungserlaubnis erforderliche Aufenthaltszeit auf Null zurücksetzen.

Nützliche Ressourcen und Hotlines

Offizielle Webseiten:

  • BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge):

https://www.bamf.de/DE

  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):

https://www.bmi.bund.de/DE

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  • Infocenter der Ausländerbehörde am Wohnort — über die Website Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Hotlines und Hilfe:

  • Pro Asyl (unabhängige Menschenrechtsorganisation):

https://www.proasyl.de

  • Diakonie und Caritas – kostenlose Beratungen zur Legalisierung und zu den Rechten von Ausländern.

Geben Sie einfach „Migrationsberatung Diakonie + Ihre Stadt“ in die Suche ein.

  • Rechtsberatung in Migrationsangelegenheiten:

https://www.rechtsberaterkonferenz.de

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Situation kompliziert ist, bleiben Sie nicht allein. Schreiben Sie, rufen Sie an, lassen Sie sich beraten – es gibt fast immer einen Lösungsweg, besonders wenn alles rechtzeitig und mit den richtigen Unterlagen erledigt wird.

Fazit und Checkliste

Der Umzug in ein anderes Land ist keine leichte Aufgabe. Und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erst recht nicht. Besonders, wenn es um Deutschland geht, wo die Regeln bis ins kleinste Detail festgelegt sind, sich aber manchmal von Bundesland zu Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Dennoch haben Ukrainer heute eine reale Möglichkeit, von einem vorübergehenden Status (§24 AufenthG) zu einer vollwertigen Aufenthaltserlaubnis zu wechseln – sei es durch Arbeit, Familienzusammenführung, Studium oder Geschäft.

Checkliste:

Eine Aufenthaltserlaubnis bedeutet Stabilität. Damit können Sie arbeiten, studieren, medizinische Versorgung und Kindergeld erhalten und ohne Visum durch die EU reisen.

Die Grundlage ist der Schlüssel zu allem. Möchten Sie bleiben? Beweisen Sie, warum Deutschland Sie behalten sollte: Vertrag, Studium, Familie – alles muss dokumentarisch belegt sein.

Dokumente – im Voraus. Übersetzungen, Bescheinigungen, Einkommensnachweise, Versicherung, Wohnraum – je früher Sie alles sammeln, desto weniger Stress haben Sie.

§24 ist nicht für immer. Wenn Sie planen zu bleiben, denken Sie am besten frühzeitig über den nächsten Schritt nach.

Fehler sind kein Urteil. Eine Ablehnung kann angefochten, Dokumente können ergänzt werden, und die richtigen Informationen sind Ihr wichtigster Verbündeter.

Und das Wichtigste – Sie sind nicht allein. Es gibt Hotlines, Berater und engagierte Menschen, die diesen Weg bereits gegangen sind. Nutzen Sie ihre Erfahrung.

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Denys

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